Midalja ghall-Qadi tar-Repubblika

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Die Medaille Midalja ghall-Qadi tar-Repubblika ist die maltesische Verdienstmedaille, die 1975[1] mit dem Ġieħ ir-Repubblika Act gestiftet wurde.

Die Medaille kann an Bürger der Republik Malta für herausragende Verdienste um ihr Land verliehen werden. Die Verleihung der Medaille ist nicht mit einer finanziellen Zuwendung oder sonstigen Privilegien verbunden. Eine posthume Verleihung der Medaille ist möglich. Ausländische Staatsbürger können die Medaille ehrenhalber erhalten. Personen, denen die Medaille verliehen wurde, sind berechtigt, das post-nominal M.Q.R. hinter ihrem Namen zu führen.

Verleihung

Die Medaille wird vom Präsidenten der Republik auf schriftlichen Vorschlag des Premierministers verliehen. Praktisch können jedoch alle Bürger der Republik und gesellschaftliche Organisationen oder einen Vorschlag zur Verleihung einreichen.[2] Die Vorschläge werden von einem Komitee, dessen Mitglieder der Premierminister ernennt[3], begutachtet und diesem vorgelegt.

Die Medaille kann in einem Jahr an maximal zehn maltesische Bürger und Institutionen verliehen werden, die Zahl der lebenden Träger der Medaille ist auf einhundert begrenzt. Die Medaille kann an ausländische Staatsbürger ehrenhalber verliehen werden. Vergabe an ausländische Staatsbürger unterliegt keiner zahlenmäßigen Beschränkung.

Die Medaillen werden vom Präsidenten der Republik in einer feierlichen Investitur verliehen. Die Namen der Personen, denen die Medaille verliehen wurde, werden im Amtsblatt der Regierung, der Government Gazette, veröffentlicht.

Träger der Medaille (Auswahl)

Träger der Medaille ehrenhalber

Einzelnachweise

Weblinks