Minol Messtechnik W. Lehmann

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Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG

Rechtsform GmbH & Co. KG
Gründung 1948
Sitz Leinfelden-Echterdingen
Leitung Alexander Lehmann, Zeljko Petrina, Ralf Görner
Mitarbeiterzahl 800
Branche Abrechnungsdienstleister und Messgerätehersteller
Website www.minol.de

Die Unternehmensgruppe Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Leinfelden-Echterdingen und Produktionsstätten in Mulda/Sachsen sowie China ist ein internationaler Energiedienstleister für die Immobilienwirtschaft und private Gebäudeeigentümer.

Geschichte

Vorgängerin der Minol Messtechnik war die Minol Mineralölimport Stuttgart Werner Lehmann, gegründet 1948.[1] 1952 folgte die Gründung der Brunata Wärmemesser in Stuttgart als Lizenznehmerin der dänischen Brunata. Die Brunata Wärmemesser war anfangs in Südwestdeutschland im Bereich Heizkostenabrechnung tätig. 1974 wurde das Kerngeschäft der Abrechnungsdienstleistung um die Produktion und Entwicklung von Wasserzählern erweitert. 1983 folgte die Entwicklung des Heizkostenverteilers Minotherm II und der ersten Generation von Wärmezählern. Im gleichen Jahr begann der Aufbau der deutschlandweiten Verbrauchsabrechnung durch Minol Messtechnik. Seit 1991 werden Wasserzähler in Mulda/Sa. produziert. Die Entwicklung der ersten Serie elektronischer Funk-Heizkostenverteiler begann 1991. Seit 1994 entwickelt und produziert das Unternehmen elektronische Wärmezähler. 1995 wurden die Unternehmen Minol Messtechnik und Minol Brunata zusammengelegt. Bundesweit man tritt seither mit dem Namen Minol Messtechnik auf, nur im Südwesten Deutschlands wird weiter der traditionelle Markenname Brunata geführt.

2001 beginnt der Qualitätssicherungsprozess mit Zertifizierung der Abrechnungsdienstleistung nach DIN EN ISO 9001:2000. 2004 übernahm die Tochtergesellschaft Minol USA das Abrechnungsunternehmen U.S. Water Works.[2] Mit der Übernahme von Zenner International durch die Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG gründete sich 2005 die Minol-Zenner-Gruppe.[3] Der Einstieg in den polnischen Markt erfolgte 2006 durch die Übernahme der Skibatron Polska.[4] Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH und Co. KG und die Stadtwerke Nürtingen GmbH gründeten 2010 die neue Gesellschaft Minol Energie GmbH u. Co. KG.[5] Ende 2017 stellte das Unternehmen mit Minol Connect ein drahtloses Funknetzwerk auf Basis des weltweit etablierten und offenen Übertragungsstandard LoRaWAN Long Range Wide Area Network vor.[6] Im Juli 2018 übernahm die Minol-Zenner-Gruppe den historischen Namensgeber, die dänische Brunata International, und bietet Submetering-Dienstleistungen nunmehr europaweit an.[7]

Geschäftsfelder

Der Dienstleistungsbereich beschäftigt sich primär mit der wohnungsweisen verbrauchsabhängigen Abrechnung von Wärme und Kälte, sowie Warm- und Kaltwasser. Der Produktions- und Entwicklungsbereich entwickelt und produziert gemeinsam mit der Zenner International Wärme-, Kälte- und Wasserzähler sowie spezialisierte Software für diese Bereiche.

Standorte

Bundesweit gibt es 22 Niederlassungen.

Produkte

  • Elektronische Funk-Heizkostenverteiler
  • Wasserzähler:
    • Einstrahlzähler und Kapselzähler für die wohnungsweise Abrechnung in den Größen Qn 1,5 und Qn 2,5 m³/h.
    • Mehrstrahlzähler für die Hausanschlusstechnik in den Größen Qn 1,5 bis Qn 15 m³/h.
    • Woltmanzähler für die messtechnische Erfassung von Durchflussmengen in Rohrnetzen in den Größen Qn 15 bis Qn 600 m³/h.
  • Wärmezähler:
    • Kompaktwärmezähler zur wohnungsweisen Verbrauchsabrechnung in den Größen Qn 0,6 bis Qn 2,5 m³/h.
    • Splitwärmezähler

Kartellrechtliche Aspekte des Submetering-Geschäfts

Im Mai 2017 veröffentlichte das Bundeskartellamt eine "Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten" mit dem Ergebnis, dass im Markt der Ablesedienste für Heiz- und Wasserkosten erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols vorliegen, dem zumindest die beiden Marktführer Techem und Ista International, möglicherweise aber auch Minol Messtechnik W. Lehmann, Kalorimeta und Brunata-Metrona angehören. So beherrschen wenige große Unternehmen den Markt für Ablesedienste von Heiz- und Wasserkosten (auf die beiden größten Anbieter Techem und Ista entfallen zusammen 50 % Marktanteil, die größten fünf Anbieter kommen zusammen auf 70 %).[8][9][10]

Laut Bundeskartellamt führen die vorgefundene Marktstruktur sowie das Wettbewerbsgeschehen zu "Einschränkungen des tatsächlichen und potentiellen Wettbewerbs. Die Möglichkeit der Marktgegenseite, auf andere Unternehmen auszuweichen, ist [...] eingeschränkt." In Summe stellt das Bundeskartellamt "verhältnismäßig hohe" Renditen der Submetering-Unternehmen fest, welche aus einem durchschnittlichen Umsatz pro Wohneinheit und Jahr von rund 74 Euro (mit deutlichen Unterschieden zwischen den verschiedenen Anbietern) her rühre.[8][9]

Kritikpunkte des Bundeskartellamts

Hauptkritikpunkte äußerte das Bundeskartellamt sowohl an Strukturmerkmalen als auch an bestimmte Verhaltensweisen der Submetering-Anbieter, die das Ziel haben, "dem Kunden einen Anbieterwechsel zu erschweren und damit geeignet sind, den Wettbewerb zwischen den Submetering-Anbietern zu begrenzen".[8][9]

  1. Lange Vertragslaufzeiten, unter anderem durch unterschiedliche Eichfristen für verschiedene Zählerarten.
  2. Die Kosten für das Ablesen werden in der Regel vom Mieter getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes trifft hingegen der Vermieter ("Dreiecksvertragsverhältnis"). Hierdurch ist die Preissensibiltät des Auftraggebers nur schwach ausgeprägt.
  3. Die Kosten der Ablesung sind für die Nutzer teilweise schwer oder gar nicht nachvollziehbar, da sie in den Nebenkostenabrechnungen nur aggregiert ausgewiesen werden.
  4. Ein Wechsel des Anbieters wird durch fehlende Interoperabilität von Zählersystemen erschwert. Durch legislative Eingriffe zeichnet sich hier jedoch eine Entwicklung hin zu mehr interoperablen Systemen ab, die Anbieterwechsel zukünftig erleichtern könnte.
  5. Eine geringe Vergleichbarkeit von Preisen und der Qualität der angebotenen Leistungen erschwert die Auswahl alternativer Dienstleister.
  6. Stillschweigende Koordinierung: Insbesondere die führenden Unternehmen Techem und ista haben es aufgrund Ihrer Stellung im Markt vergleichsweise einfach, über die Bedingungen einer stillschweigenden Koordinierung Einvernehmen zu erzielen. Unter anderem erlauben der hohe Konzentrationsgrad, die hohe Stabilität der Nachfrage sowie das Auseinanderfallen von direkter Nachfrage und den Zahlungsströmen (Dreiecksvertragsverhältnis) unkontrollierbare Verhaltensspielräume, da zentrale Wettbewerbsparameter wie Preissetzung und Anbieterwechsel ihre disziplinierende Wirkung auf den Submetering-Märkten nicht in ausreichendem Maße entfalten können.
  7. Lieferverweigerungen von Zubehör und Ersatzteilen: In der Untersuchung des Bundeskartellamts gaben 46 befragte Marktteilnehmer an, dass sie in bestimmten Fällen Schwierigkeiten hatten, wenn ein Submetering-Kunde vom aktuellen Anbieter zu ihnen wechseln wollte. Diese Schwierigkeiten bestanden oftmals in der Verfügbarkeit von Ersatzteilen für übernommene Zähler.
  8. Einsatz proprietärer Software und Zugang zu Schnittstellen: Submetering-Anbieter gewähren ihren Wettbewerbern üblicherweise keinen Zugang zur Schnittstelle ihrer Zähler.

Empfehlungen des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt empfiehlt folgende "Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs bei Ablesediensten":[8][9]

  1. die Förderung der Interoperabilität von Zählern (Ansätze dafür sind bereits im MsbG angelegt).
  2. eine Vereinheitlichung der Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler, damit ein Submetering-Kunde möglichst einfach nach einer bestimmten Vertragslaufzeit zu einem anderen Anbieter wechseln kann.
  3. Aufweichen des "Dreiecksvertragsverhältnisses" (Submetering-Unternehmen, Submetering-Kunde, Nutzer), um die Kosten für Submetering der Partei auferlegen, die das Submetering-Unternehmen beauftragt. Zusätzlich eine verbesserte Transparenz für die Wohnungsmieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten.

Namensgleichheit

Es besteht eine Namensgleichheit zum VEB Minol. Diese ist jedoch rein zufällig.[11]

Literatur

  • Frank Peters: Handbuch zur Wärmekostenabrechnung (Fachinformationen für Wohnungsverwalter, Vermieter, Heizungstechniker und -ingenieure). 14. Auflage. Minol Messtechnik, September 2010, ISBN 3-9810112-4-4.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Stuttgarter Zeitung: Die Zukunft liegt im vernetzten Haus, 10. Januar 2018
  2. http://allpr.de/10834/Minol-Messtechnik-Anhaltendes-Wachstum-im-Auslandsgeschaeft.html Minol Messtechnik: Anhaltendes Wachstum im Auslandsgeschäft
  3. pressrelations: „Minol Messtechnik übernimmt Zenner-Gruppe in Saarbrücken“, 9. November 2005 (Memento des Originals vom 5. September 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/presseservice.pressrelations.de
  4. FINANCE Magazin: „Minol Messtechnik erwirbt Skibatron Polska sp. z o.o.“, 17. März 2006
  5. FAZ.NET: „Eine ungewöhnliche Partnerschaft – Minol und Stadtwerke Nürtingen verkaufen bundesweit Gas“, 7. November 2010
  6. IVV immobilien vermieten und verwalten: „Verbräuche jederzeit auf dem Schirm haben – Das Internet der Dinge in der Gebäudebewirtschaftung“, 1. Dezember 2017
  7. ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft: „Minol-Zenner-Gruppe übernimmt dänische Brunata“, 13. Juli 2018
  8. a b c d Pressemitteilung: Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz – und Wasserkosten. (PDF) Bundeskartellamt, 4. Mai 2017, abgerufen am 4. Januar 2018.
  9. a b c d Sektoruntersuchung Submetering – Darstellung und Analyse der Wettbewerbsverhältnisse bei Ablesediensten für Heiz- und Wasserkosten. (PDF) Bundeskartellamt, 4. Mai 2017, abgerufen am 23. Februar 2020.
  10. Stefan Buchen: Kartell: Wie sich Ablesedienste an Mietern bereichern. Norddeutscher Rundfunk – Anstalt des öffentlichen Rechts, 10. Juli 2019, abgerufen am 23. Februar 2020.
  11. Was unterscheidet Minol vom VEB Minol. Abgerufen am 12. Dezember 2019.