Münzbarren

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Ein Münzbarren ist ein Barren aus Edelmetall, der zudem ein gesetzliches Zahlungsmittel ist.[1]

Geschichte

Münzbarren wurden ursprünglich aus steuerlichen Gründen „erfunden“ und gegossen. Da der Kauf konventioneller Silberbarren in Deutschland mit vollem Mehrwertsteuersatz belastet wird, Silbermünzen bis Ende 2013 jedoch mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz,[2][3] entstand einige Jahre vorher die Idee, Edelmetallbarren zu gießen und sie durch einen entsprechenden Stempel als gesetzliches Zahlungsmittel zu implementieren. Hierdurch konnten Käufer Münzbarren zu einem geringeren Endpreis erwerben als konventionelle Edelmetallbarren.[1][4]

Da Münzhändler nach dem Wegfall des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes seit Anfang 2014 den Verkauf von Silbermünzen und Silber-Münzbarren differenzbesteuern dürfen, sind die Endpreise für Käufer von Silber-Münzbarren auch weiterhin meist niedriger als die Endpreise für konventionelle Silberbarren.[5]

Emittenten

Münzbarren wurden beispielsweise von Andorra,[4] den Cookinseln[1] und den Fidschi-Inseln[6] herausgegeben.

Einzelnachweise

  1. a b c Michael Brückner: Wenn Barren Münzen werden. In: Die Welt. 24. Oktober 2010, abgerufen am 27. September 2016.
  2. Steuererhöhung bei Silbermünzen – Achtung Sparer: Jetzt macht der Staat das Silber teurer. In: Focus. 14. Juni 2013, abgerufen am 29. September 2016.
  3. Sara Zinnecker: Steuern auf Edelmetalle: Wer Silber will, muss keines kaufen. In: Handelsblatt. 5. November 2013, abgerufen am 29. September 2016.
  4. a b Weniger ist mehr – Umicore-Münzbarren mit nur 7% Mehrwertsteuer! (Memento vom 21. August 2012 im Internet Archive)
  5. Differenzbesteuerung statt Mehrwertsteuererhöhung für Silber / So bleibt die Silbermünze auch 2014 günstig. In: Finanzen.net. 27. November 2013, abgerufen am 7. Oktober 2016.
  6. Fidschi-Münzbarren: Alternative zu Silberbarren und Silbermünzen. In: goldreporter.de. 7. März 2016, abgerufen am 27. September 2016.