Natriumarsenit

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Strukturformel
Metaarsenition Natriumion
Allgemeines
Name Natriumarsenit
Andere Namen

Natriummetaarsenit

Summenformel NaAsO2
Kurzbeschreibung

weißer bis grauer, hygroskopischer Feststoff[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 7784-46-5
EG-Nummer 232-070-5
ECHA-InfoCard 100.029.154
PubChem 443495
Eigenschaften
Molare Masse 129,91 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,87 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

150 °C[1]

Löslichkeit

leicht löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 300+310​‐​331​‐​350​‐​410
P: 201​‐​261​‐​264​‐​273​‐​280​‐​301+310 [1]
MAK

aufgehoben, da karzinogen[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Natriummetaarsenit ist eine anorganisch-chemische Verbindung. Es ist das Natriumsalz der Arsenigen Säure.

Verwendung

Natriumarsenit wird als Maßlösung als sekundärer Standard bei der Einstellung von Maßlösung für die Periodatometrie verwendet.

Herstellung

Die Lösung wird direkt aus der Urtitersubstanz Arsentrioxid durch Umsetzung mit Natronlauge gewonnen. Die Reinsubstanz erhält man durch Wasserentzug:

Eigenschaften

Natriumarsenit ist ein in Wasser löslicher Feststoff, der farblose und äußerst giftige hygroskopische Kristalle bildet. Es absorbiert Kohlenstoffdioxid.[1]

Sicherheitshinweise

Natriumarsenit ist ein Kontaktgift und kann Erbgutveränderungen, Entzündungen und Reizungen von Augen, Lungen und Schleimhäuten auslösen. Bei allen Einnahmen oder Kontakten gilt: Sofort mit Wasser ausspülen und beim versehentlichen Verschlucken oder Einatmen sollte man einen Arzt kontaktieren. Nicht in der Nähe von Kindern aufbewahren und beim Arbeiten mit Natriumarsenit geeignete Handschuhe tragen.[1]

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i Eintrag zu Natriumarsenit in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 1. Februar 2016. (JavaScript erforderlich)
  2. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.