Naturschutzgebiet Hexenstein

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Naturschutzgebiet Hexenstein aus Richtung Norden
Naturschutzgebiet Hexenstein aus Richtung Westen
Naturschutzgebiet Hexenstein aus Richtung Osten

Das Naturschutzgebiet Hexenstein mit einer Größe von 4,91 ha liegt westlich von Brilon. Der Hexenstein wurde 1996 als Naturschutzgebiet (NSG) durch die Bezirksregierung Arnsberg ausgewiesen. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis erneut als NSG ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welche zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehören.

Ausweisungsgeschichte

Bereits im Jahr 1985 beantragte der Verein für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis (VNV) bei der Bezirksregierung Arnsberg die Ausweisung des Hexensteins als NSG. Es wurden 1985 21 Pflanzenarten der damaligen Roten-Liste in dem Rest-Magerrasen nachgewiesen. Diese Magerrasen-Reste befanden sich auf der Kuppe und im Felsbereich. 1985 wurde dann auch die Kuppe mit Magerrasen mit Rotbuchen und Lärchen pflanzt. Erst 1996 wurde der Hexenstein als Naturschutzgebiet mit anderen Briloner Flächen als Naturschutzgebiet Briloner Kalkkuppen ausgewiesen.

Gebietsbeschreibung

Beim NSG handelt es sich um die Bergkuppe Hexenstein. An der Kuppe treten Felsen offen zu Tage. Der Hexenstein selbst erreicht eine Höhe von etwa zehn Meter. Neben einem kleinen Rotbuchen­wald befinden sich Grünlandbereiche im NSG. Zum Grünland gehören auch Magerrasen. Magerrasen-Reste befanden sich 2014 nur noch auf dem Felsen, auf einer kleinen Fläche im 1985 gepflanzten Buchenwald und am Wegsaum an der westlichen NSG-Grenze.

Schutzzweck

Das NSG soll die Magerrasen im NSG schützen. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.

Verbote

Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Hexenstein wie bei den anderen 30 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]

Schutzmaßnahmen

Anfang 2012 wurden im NSG von einem Forstunternehmen unter Aufsicht der Biologischen Station Hochsauerlandkreis die Rotfichten entfernt. Diese Fichten waren etwa 1965 auf Magerrasen im heutigen NSG gepflanzt worden. Schon im Landschaftsplan aus dem Jahr 2008 war eine Entfernung von „standortfremden, nicht heimischen Gehölze“ vorgesehen. Da der entfichtete Gebietsteil später als Grünland genutzt werden sollte, wurden auch das Astmaterial von der Fläche geräumt und die Baumstucken abgefräst. Anschließend wurde die ehemalige Waldfläche eingezäunt. Einen Großteil der Kosten trug die EU. Seit 2014 wird fast das ganze NSG beweidet.

Um im Gebiet Naturschutzmaßnahmen durchzuführen, kaufte das Land Nordrhein-Westfalen größere Flächen im NSG. Weitere Flächen wurden vom VNV angekauft.

Siehe auch

Literatur

  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 90.
  • Harald Legge, Richard Götte: Wiederentwicklung an artenreichen Magergrünland – Entfichtung auf zwei Naturschutzflächen. Irrgeister 2012/20, S. 34–35.

Quellenangaben

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.

Weblinks

Commons: Naturschutzgebiet Hexenstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Koordinaten: 51° 23′ 42″ N, 8° 32′ 24″ O