Nervenarzt
Nervenarzt war die offizielle Kurzbezeichnung für einen Facharzt für Nervenheilkunde.[1] Mit Abschaffung der Kurzbezeichnungen bei Erteilung von Facharzttiteln fiel die Kurzbezeichnung Nervenarzt Ende 1989 weg. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Psychiater und Neurologen als Nervenärzte bezeichnet.
Fachlich ist die Bezeichnung identisch mit dem Facharzt für Psychiatrie und Neurologie. Heute wird das Tätigkeitsfeld des Nervenarztes zu einem guten Teil vom Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie abgedeckt.
Im Gegensatz zum Facharzt für Neurologie oder dem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie waren die Ausbildungszeiten für Nervenheilkunde in den beiden Einzelfächern kürzer, zuletzt jeweils 3 Jahre statt sonst gefordert 4 Jahre und 1 Jahr im komplementären Fach (z. B. 4 Jahre Neurologie und 1 Jahr Psychiatrie für den Facharzt für Neurologie). Inzwischen kann der Facharzt für Nervenheilkunde in keiner Ärztekammer Deutschlands mehr erworben werden, sogenannte Doppelfachärzte müssen beide Titel getrennt bzw. in zwei Facharztprüfungen erwerben.
Seit 1928 erscheint die Publikation Der Nervenarzt, eine Fachzeitschrift für Neurologie, Psychiatrie und Nervenheilkunde.
Weiterführende Literatur
- Kurt Kolle: Große Nervenärzte. 3 Bände. Thieme, Stuttgart 1956, 1959, 1963.
Weblinks
Fußnoten
- ↑ so z. B. bei der Ärztekammer Nordrhein