Nominaldefinition

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Eine Nominaldefinition ist die Festlegung der Bedeutung eines Begriffs (Definiendum) durch einen bereits bekannten Begriff oder mehrere bereits bekannte Begriffe (Definiens). Da das Definiendum bedeutungsgleich mit dem Definiens ist, könnte man von einer tautologischen Umformung sprechen. Die Intension eines nominal definierten Begriffes beschreibt die Menge der Eigenschaften, die die Bedeutung des Begriffes konstituieren. Hingegen bezieht sich die Extension auf die Menge der Objekte, die unter die Definition fallen.

Nominaldefinitionen enthalten keine empirischen Informationen und erleichtern so z. B. Diskussionen über Fachjargon. Sie können folglich auch nicht wahr oder falsch sein, sondern erweisen sich in der konkreten Verwendung als brauchbar/zweckmäßig bzw. als unbrauchbar/unzweckmäßig. Sie sind normativ.

Es gelten folgende Adäquatheitsbedingungen:

Eliminierbarkeit: Eine Nominaldefinition muss angeben, wie der neu eingeführte Ausdruck aus jedem Kontext, in dem er grammatikalisch auftauchen kann, eliminiert werden kann.

Konservativität: Eine Nominaldefinition darf innerhalb einer Theorie nicht die Ableitung neuer Theoreme gestatten, die ohne die Nominaldefinition aus der Theorie nicht hätten abgeleitet werden können.

Der Begriff geht auf Aristoteles zurück. Den Gegenbegriff zur Nominaldefinition bildet die Realdefinition.

Literatur

  • R. Bolton: Essentialism and Semantic Theory in Aristotle. In: Philosophical Review. Band 85, 1976, S. 514–544, JSTOR:2184277 (Nominaldefinition und natürliche Arten bei Aristoteles).