Obergericht Göttingen
Das Obergericht Göttingen war ein großes Obergericht im Königreich Hannover. Es hatte seinen Sitz in Göttingen in Niedersachsen.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] In Göttingen betraf das als Mittelinstanz die Justizkanzlei Göttingen.
Zum 1. Oktober 1852 wurden 12 Große und 4 Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Göttingen eingerichtet.[2]
Dem Obergericht Göttingen waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet:
- Amtsgericht Adelebsen
- Amtsgericht Bovenden
- Amtsgericht Dransfeld
- Amtsgericht Dassel
- Amtsgericht Friedland (Niedersachsen)
- Amtsgericht Göttingen
- Amtsgericht Moringen
- Amtsgericht Hardegsen
- Amtsgericht Münden
- Amtsgericht Nörten
- Amtsgericht Northeim
- Amtsgericht Reinhausen
- Amtsgericht Radolfshausen
- Amtsgericht Uslar
- Amtsgericht Einbeck[3]
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 wurde es zunächst zu einem preußischen Obergericht und wurde 1879 in das Landgericht Göttingen umgewandelt.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- ↑ Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
- ↑ Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32 ff. online