Oberlausitzer Grenzurkunde

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Oberlausitzer Grenzurkunde von 1241. Festung Königstein

Die Oberlausitzer Grenzurkunde definierte die Grenzen zwischen der zum Königreich Böhmen gehörenden Oberlausitz und den Besitzungen des Bischofs von Meißen. Sie wurde am 7. Mai 1241 von König Wenzel auf dem Königstein unterzeichnet. Viele der zwischen Bautzen, Sebnitz und Stolpen gelegenen Orte, die im Zuge des hochmittelalterlichen Landesausbaus gegründet worden waren, sind in der Oberlausitzer Grenzurkunde zum ersten Mal schriftlich erwähnt.

Vorgeschichte

Der Gau der sorbischen Milzener, die spätere Oberlausitz, war seit dem 10. Jahrhundert Expansionsziel der angrenzenden Länder. Das Gebiet war zuerst vom deutschen König abhängig, dann kurze Zeit polnisch, später wechselte der Besitz mehrfach zwischen den böhmischen Königen und den Markgrafen von Meißen, ehe das Land Budissin, wie die Oberlausitz damals hieß, 1158 für mehr als 450 Jahre ein Nebenland des Königreichs Böhmen wurde. Schon seit Anfang des 11. Jahrhunderts hatte aber auch das Hochstift Meißen durch verschiedene Schenkungen Besitzungen in der Oberlausitz erlangt, vor allem um Stolpen, Bischofswerda und Göda. Sowohl die Meißner Bischöfe als auch die Könige von Böhmen holten seit der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts verstärkt Kolonisten ins Land, ließen die Wälder roden und neue Dörfer anlegen. Die meisten Ortsgründungen der Oberlausitz gehen auf die Jahrzehnte zwischen 1150 und 1240 zurück. Um 1220 war das zur Besiedlung geeignete Land weitgehend verteilt und zwischen den Gefolgsleuten des Königs und des Bischofs entstanden zahlreiche Grenzstreitigkeiten. Eine genaue Festlegung, welche Gebiete zu Böhmen gehörten und welche dem Meißner Hochstift, war notwendig geworden.

Die Festlegung der Grenze

1213 und erneut 1223 wurde die Grenze in mehreren Abschnitten von einer Kommission, die aus ortskundigen Gefolgsleuten des Königs und des Bischofs bestand, beritten, vermessen und festgelegt. Ihre Ergebnisse legten die zwölf Kommissare in einem Protokoll vor. Dieses enthielt rund 100 Geländemerkmale, die den Verlauf der Grenze festlegten. Am häufigsten werden Wasserläufe genannt, die die Grenzlinie über eine längere Strecke eindeutig definieren können. An zweiter Stelle folgen Berge und Hügel.

Die Grenze folgte von der Elbe kommend dem Sebnitzbach aufwärts, ging dann bei Sebnitz nach Norden Richtung Langburkersdorf, wandte sich von dort nordwestlich nach Frankenthal, wo sie ein Stück der Schwarzen Röder folgte. Die Grenze verlief dann weiter über den Keulenberg hinweg nach Pulsnitz. Von da an bildete das gleichnamige Flüsschen bis zu seiner Mündung in die Schwarze Elster die Grenzmarkierung.

Der Burgward von Doberschau mit den Dörfern Schwarznaußlitz, Singwitz, Blumenthal, Obergurig und Mönchswalde gehörte dem Bistum Meißen, war aber von böhmischem Gebiet umschlossen. Auch die meißnische Enklave Bischdorf östlich von Löbau wird in der Grenzurkunde erwähnt.

Die Urkunde

1228 wurde ein Entwurf der Grenzurkunde ausgefertigt, den König Ottokar und sein Sohn und Mitkönig Wenzel aus unbekannten Gründen aber nicht unterzeichneten. Wenzel war zu jener Zeit übrigens dux budissinensis, also mit der Verwaltung der Oberlausitz betraut.

Am 7. Mai 1241 wurde die Oberlausitzer Grenzurkunde von König Wenzel auf der Burg Königstein an der Elbe unterzeichnet. Es wurden sogleich mehrere Exemplare dieses wichtigen Dokuments ausgefertigt. Inhaltlich gab es zum Entwurf von 1228 keine wesentlichen Unterschiede. Als Zeugen fungierten neben anderen Adligen Angehörige der Kommission, die die Vermessung fast 20 Jahre vorher vorgenommen hatte.

Der Name der Urkunde ist nicht zeitgenössisch, denn als sie ausgestellt wurde, existierte der Landesname Oberlausitz noch gar nicht. Von der Oberlausitzer Grenzurkunde ist erst in neuzeitlichen Publikationen die Rede. In der Urkunde selbst werden die alten slawischen Gaue Milska[1], Dacena[2] (beide böhmisch) und Nisani (meißnisch) gegeneinander abgegrenzt.

Weitere Entwicklung

Durch Besitzwechsel vieler Orte änderte sich die böhmisch-meißnische Grenze im Spätmittelalter mehrfach. Nur der nördliche Teil der Grenzlinie, etwa ab dem Keulenberg, blieb rund 400 Jahre bestehen, bis das Markgraftum Oberlausitz 1635 unter die Herrschaft der sächsischen Kurfürsten kam.

Literatur

Quelle

Die Oberlausitzer Grenzurkunde liegt in vier Exemplaren im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden. Sie ist abgedruckt in: Neues Lausitzisches Magazin. Band 95, 1919, S. 88–93.

Darstellungen

  • Alfred Meiche: Die Oberlausitzer Grenzurkunde vom Jahre 1241 und die Burgwarde Ostrusna, Trebista und Godobi. In: Neues Lausitzisches Magazin. Band 84, 1908, S. 145–251
  • Richard Jecht: Neues zur Oberlausitzer Grenzurkunde. In: Neues Lausitzisches Magazin, Band 95, Görlitz 1919, S. 63–94
  • Christine Klecker: Die Oberlausitzer Grenzurkunde. Landesausbau im Spannungsfeld von Landschaft und Herrschaftsbildung. In: Rainer Aurig u. a. (Hrsg.): Landesgeschichte in Sachsen. Tradition und Innovation. Studien zur Regionalgeschichte. 10. Bielefeld 1997, ISBN 3-89534-210-6, S. 29–40.
  • Kurt Hartmann: Die Oberlausitzer Grenzurkunde von 1241. In: Beiträge zur Heimatkunde der Westlausitz. Band 9, 1999.
  • Diethard Mardek: Die Oberlausitzer Grenzurkunde von 1241. Der Grenzverlauf durch die Gemeinde Obergurig. In: Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Obergurig. Jahrgang 16, 2005, Nr. 8, S. 10–12.
  • Heinz Schuster-Šewc: Zur Lokalisierung und Deutung der in der Schenkungsurkunde Heinrich des II. aus dem Jahre 1006/07 genannten altsorbischen Ortsbezeichnungen Ostruzna, Trebista und Godobi. In: Oberlausitzer Hausbuch, Bautzen 2007, S. 42–43, 1 Abb.: Ausschnitt der kaiserlichen Urkunde
  • Lutz Mohr: Die „Oberlausitzer Grenzurkunde“ von 1241 aus der Sicht des Neusalzaer Juristen und Heimatforschers Gustav Hermann Schulze (1833–1901) und der älteren und modernen Forschung. In: Günter Hensel (Bearb.): Geschichte und Geschichten aus Neusalza-Spremberg. Band 4, Kultur- und Heimatfreunde e.V. und Interessengemeinschaft Ortsgeschichte (IGO), Neusalza-Spremberg 2011, S. 29–50.

Anmerkungen

  1. die Oberlausitz
  2. das Gebiet von Tetschen elbabwärts bis zum Königstein