Orden und Ehrenzeichen des Landes Baden-Württemberg

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Die Orden und Ehrenzeichen des Landes Baden-Württemberg sind staatliche, sichtbare Auszeichnungen, die durch den Ministerpräsidenten oder durch die baden-württembergische Regierung an Personen vergeben werden, die sich um das Land Baden-Württemberg oder um bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens verdient gemacht haben.

Auszeichnungen

Verdienstorden

Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg (häufig auch als Landesorden[1] bezeichnet) ist die höchste Auszeichnung des Landes Baden-Württemberg. Er wurde 1974 geschaffen und wird für Leistungen verliehen, die insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Mit dem Verdienstorden werden jährlich etwa 30 Personen geehrt. Die Zahl der Ordensträger ist auf 1000 lebende Personen beschränkt.

Staufermedaille

Die Staufermedaille ist als eine besondere persönliche Auszeichnung des Ministerpräsidenten für Verdienste um das Land Baden-Württemberg konzipiert.[2] Mit der Staufermedaille werden jährlich etwa 50 Personen geehrt.

Ehrennadel

Die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg wird Bürgern des Landes verliehen, die sich durch eine mindestens 15 Jahre dauernde ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben.[3][4] Die Ehrennadel wird jährlich an etwa 400 Personen vergeben.

Rettungsmedaille

Die Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben unter besonders schwierigen Umständen oder mit Gefahr für das eigene Leben.[5]

Heimatmedaille

Mit der Heimatmedaille des Landes Baden-Württemberg werden seit 1978 Bürger geehrt, die sich um die Heimat- und Brauchtumspflege von Baden-Württemberg besonders verdient gemacht haben.[6]

Wirtschaftsmedaille

Die Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg wird Persönlichkeiten, Unternehmen und sonstigen Institutionen verliehen für besondere berufliche oder unternehmerische Leistungen, die der baden-württembergischen Wirtschaft dienen.[7]

Feuerwehr-Ehrenzeichen

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird in vier Stufen (Bronze, Silber, Gold und Gold in besonderer Ausführung) an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr verliehen, die mindestens 15, 25, 40 und 50 Jahre pflichttreu aktiven Dienst in einer Einsatzabteilung der Feuerwehr geleistet haben. Daneben existiert eine fünfte Stufe, die Sonderstufe des Feuerwehr-Ehrenzeichens, mit der Angehörige der Feuerwehr und auch andere Personen für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen in Baden-Württemberg oder für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz ausgezeichnet werden können.[8]

Staatsmedaille für Land- und Forstwirtschaft

Die Staatsmedaille für Land- und Forstwirtschaft wird an Personen verliehen, die sich um die Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg besonders verdient gemacht haben. Die Verleihung findet im Rahmen des Landwirtschaftlichen Hauptfestes in Stuttgart statt. Bereits bei der ersten Ausrichtung des Landwirtschaftlichen Hauptfestes 1818 wurden vom damaligen König Wilhelm I. Preise ausgelobt, in deren Tradition die Staatsmedaille für Land- und Forstwirtschaft steht.[9]

Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen

Das Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen wurde am 15. März 2016 durch Innenminister Thomas Strobl gestiftet und ist damit die jüngste staatliche Auszeichnung in Baden-Württemberg. Das Ehrenzeichen kann an Personen verliehen werden, die sich in besonderer Weise um den Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg verdient gemacht haben oder die besonders mutiges oder entschlossenes Verhalten im Einsatz gezeigt haben.[10] Für eine Auszeichnung kommen insbesondere Mitglieder der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks aber auch außenstehende Personen in Frage.

Literatur

  • Winfried Klein: Titel, Orden, Ehrenzeichen auf gesetzlicher Grundlage. In: Verwaltungsblätter Baden-Württemberg. 2010, Seite 63–66.

Weblinks

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg. (baden-wuerttemberg.de [abgerufen am 4. Februar 2018]).
  2. Bemerkungen zur Staufermedaille@1@2Vorlage:Toter Link/www.stm.baden-wuerttemberg.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. von Hansmartin Decker-Hauff
  3. Stiftungsstatut vom 11. November 1982@1@2Vorlage:Toter Link/www.stm.baden-wuerttemberg.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 71 kB) - abgerufen am 12. September 2009
  4. Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg auf den Seiten des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg
  5. Richtlinien des Innenministeriums Baden-Württemberg über die staatliche Ehrung von Lebensrettern vom 22. Dezember 1998@1@2Vorlage:Toter Link/www.stm.baden-wuerttemberg.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 103 kB) - abgerufen am 12. September 2009
  6. Leuchttürme für das Land@1@2Vorlage:Toter Link/www.bnn.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 10,6 MB), bnn.de, Januar 2011
  7. Richtlinien des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über die Verleihung einer Medaille für besondere Verdienste um die Wirtschaft des Landes@1@2Vorlage:Toter Link/www.stm.baden-wuerttemberg.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. - abgerufen am 12. September 2009
  8. Anordnung der Landesregierung über die Stiftung des Feuerwehr-Ehrenzeichens in der Fassung vom 1. Dezember 2011 (GABl. S. 564). Abgerufen am 4. Februar 2018.
  9. Richtlinie für die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und die Auszeichnung von Erzeugnissen anlässlich des Landwirtschaftlichen Hauptfestes@1@2Vorlage:Toter Link/www.stm.baden-wuerttemberg.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 23 kB) - abgerufen am 12. September 2009
  10. Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration (Drucksache 16/2487). Landtag von Baden-Württemberg, 4. August 2017, abgerufen am 4. Februar 2018.