Ostpreußisches Tribunal zu Königsberg
Das Ostpreußische Tribunal zu Königsberg war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Königsberg.
Geschichte
In Königsberg bestand bis 1848 das Oberlandesgericht Königsberg als Mittelinstanz. Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Ostpreußische Tribunal zu Königsberg geschaffen. Dem Ostpreußischen Tribunal zu Königsberg waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Ostpreußischen Tribunal zu Königsberg war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.
Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Ostpreußische Tribunal zu Königsberg wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Landgericht Königsberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg.
Sprengel
Der Sprengel des Ostpreußischen Tribunals zu Königsberg umfasste den Regierungsbezirk Königsberg. Es bestanden dort 14 Kreisgerichte in 3 Schwurgerichtsbezirken.
Literatur
- H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 142 f., Digitalisat
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)