Dikasterium für die Gesetzestexte

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Das Dikasterium für die Gesetzestexte (lat.: Dicasterium de Legum Textibus) wurde durch das Motu Proprio Recognito Iuris Canonici Codice Johannes Pauls II. vom 2. Januar 1984 errichtet. Zuständig ist das Dikasterium für die Auslegung insbesondere des Codex Iuris Canonici.

Basisdaten
Name: Dikasterium für die Gesetzestexte
(Dicasterium de Legum Textibus)
Sitz: Piazza Pio XII, 10
00193 Roma
Präfekt: Erzbischof Filippo Iannone OCarm
(seit 7. April 2018)
Sekretär: Bischof Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru
(seit 15. Februar 2007)
Untersekretär: Markus Graulich SDB
(seit 22. Mai 2014)

Geschichte

Das heutige Dikasterium besteht in leicht abgewandelter Form seit 1917. Papst Benedikt XV. errichtete am 15. September 1917 durch das Motu Proprio Cum iuris canonici die Päpstliche Kommission für die Interpretation von Gesetzestexten, die für die Auslegung des am 27. Mai 1917 promulgierten CIC zuständig war.

Am 11. Juli 1967 schuf Paul VI. die Päpstliche Kommission für die Auslegung der Gesetze des Zweiten Vatikanischen Konzils. Dessen Arbeit führte ab 1984 der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte fort.

Mit Inkrafttreten der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium am 5. Juni 2022 erhielt der Rat die Bezeichnung „Dikasterium für die Gesetzestexte“ (“

Dicastero per i Testi legislativi

”).

Aufgaben

Die Aufgaben dieses Dikasteriums sind:

  • Interpretation der Gesetzestexte der Kirche, vor allem die mit päpstlicher Vollmacht bekräftigte authentische Interpretation der universalkirchlichen Gesetze
  • Unterstützung der anderen Dikasterien bei der Abfassung allgemeiner Ausführungsdekrete und Instruktionen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzesvorschriften
  • Überprüfung der allgemeinen Dekrete der Bischofskonferenzen nach juristischen Gesichtspunkten
  • Entscheidung darüber, ob partikulare Gesetze und allgemeine Dekrete von Gesetzgebern unterhalb der höchsten Autorität mit den gesamtkirchlichen Gesetzen übereinstimmen oder nicht
  • andere Aufgaben aufgrund einer besonderen Beauftragung durch den Papst.[1]

Präsidenten

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte: Profil (italienisch). auf vatican.va, abgerufen am 17. Oktober 2016.