Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

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Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (kurz Patientenbeauftragter) wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum 1. Januar 2004 eingeführt.[1]

Die oder der Patientenbeauftragte ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt und wird von der Bundesregierung ernannt.

Die Aufgaben der oder des Beauftragten sind in § 140h Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wie folgt definiert:

(2) Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Die beauftragte Person soll die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur Information der Bevölkerung bereithalten.

Die erste Patientenbeauftragte war Helga Kühn-Mengel (SPD), frühere gesundheitspolitische Sprecherin und Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.[2] Ihr folgte im November 2009 Wolfgang Zöller (CSU), früherer stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.[3] Dessen Amt endete gesetzesgemäß mit dem Zusammentreten des 18. Deutschen Bundestages am 22. Oktober 2013.[4]

Im Jahr 2014 wurde Karl-Josef Laumann (CDU), Mitglied des Präsidiums der CDU,[5] in das neu geschaffene Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege im Range eines Staatssekretärs berufen.[6] In den letzten Monaten des 18. Deutschen Bundestages übte Ingrid Fischbach dieses Amt aus. Von April bis November 2018 war Ralf Brauksiepe (CDU) der Patientenbeauftragte.[7][8] Von Januar 2019 bis Dezember 2021 übte Claudia Schmidtke das Amt aus. Seit Januar 2022 ist Stefan Schwartze Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Amt, Aufgabe und Befugnisse der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 13. April 2014; abgerufen am 17. Juli 2016.
  2. Biografie zu Helga Kühn-Mengel im Archiv des Deutschen Bundestages. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 19. April 2014; abgerufen am 17. Juli 2016.
  3. Wolfgang Zöller als neuer Patientenbeauftragter der Bundesregierung ernannt. Pressemitteilung vom 19. November 2009. Abgerufen am 17. Juli 2016.
  4. Die Person, Wolfgang Zöller (Memento vom 27. Oktober 2013 im Internet Archive) Webpräsenz des ehemaligen Patientenbeauftragten. Abgerufen am 17. Juli 2016.
  5. Biografie zu Karl-Josef Laumann im Archiv des Deutschen Bundestages. Abgerufen am 17. Juli 2016.
  6. Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 14. August 2016; abgerufen am 17. Juli 2016.
  7. Bundeskabinett beruft weitere Beauftragte. evangelisch.de, 11. April 2018; abgerufen am 9. November 2018
  8. Dr. Ralf Brauksiepe wird neuer Patientenbeauftragter der Bundesregierung. Abgerufen am 18. November 2018.