Pfundzoll

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Der Pfundzoll war eine auf den Warenwert bezogene Abgabe, die Kaufleute für eingeführte oder verkaufte Waren zu errichten hatten. Der Name beruht auf der Maßeinheit Pfund. Auf schwere, nach Zentnern bemessene Handelsware wie Steine oder Kohlen wurde Zentnerzoll erhoben.

Der Pfundzoll als Steuer

Erstmals nachweisbar ist ein Pfundzoll seit 1310 in Mainz. Er stand ursprünglich dem Erzbischof zu. 1332 überließ ihn Balduin von Trier der Stadt.[1] Seit dem Mittelalter bis ins 18./19. Jahrhundert wurden "Pfundzoll" genannte Abgaben in vielen süddeutsche und Schweizer Städten auf zahlreiche oder sogar alle importierte Waren erhoben. So forderte eine Zürcher Ordnung von 1757 von Verkäufer oder Käufer "von jedem Pfund 2. hlr. das ist von jedem Gulden werth 4. hlr", in eine "verschlossene Büchse" zu legen. Im Zweifelsfall oder bei Fremden musste der Waagmeister die zu errichtende Abgabe bestimmen.[2] Eigene Bürger, Kaufleute bestimmter Gebiete oder Adlige konnten durch Privilegien von der Zahlung des Pfundzolls befreit werden. Auf der anderen Seite konnte der Pfundzoll auch als Gegenleistung für einen Kredit verpfändet werden.

Wie aus dem Beispiel des "neuen Pfundzolls" ersichtlich, den Basel 1451 einführte, kam der Pfundzoll nicht nur bei der Besteuerung der Einfuhr, sondern auch von Vermögen oder Einkommen zur Geltung.[3]

Der hansische und preußische Pfundzoll

Geschichte

Der Hanse führte erstmals 1361 einen Pfundzoll zur Finanzierung der kriegerischen Auseinandersetzungen mit Dänemark ein. Die Höhe der Abgaben betrug zwischen 1/360 und 1/240 Bruchteilen des Warenwertes von Schiffsladungen.[4] Anders als in den oben genannten Städten wurde der hansische Pfundzoll als jeweils nur wenige Jahre lang als Kriegssteuer erhoben und musste von den Hansetagen bewilligt werden.

Dem Vorbild der Hanse folgend erhoben seit 1389 auch die preußischen Städte einen Pfundzoll von 1/55 des Warenwerts, der ab 1400 vom Deutschordensstaat übernommen wurde und damit eine landesherrliche Abgabe wurde. Seitdem war er ein ständiger Streitpunkt zwischen Staat und Ständen, wurde mehrmals abgeschafft und wieder eingeführt, teilweise mit Zugeständnissen an die Städte, die an den Einnahmen beteiligt werden sollten. 1454 wurde der Pfundzoll von Kasimir IV. Andreas im Deutschordensstaat aufgehoben.[5] Danzig und andere Städte des Herzogtums Preußen erhoben den Pfundzoll nun als städtischen Zoll.

Quellen

Der Hamburger Hafen verwahrt für die Jahre 1369, 1399, 1400 und 1418 in den Archiven noch die Werk- und Pfundzollbücher mit Angaben über die Waren, Schiff und Eigentumsverhältnisse.[6] Ähnliche Bücher sind aus Lübeck, Danzig und anderen Städten erhalten. Diese Bücher stellen gute Quellen für das Handelswege und -aufkommen dar.

  • Stuart v. Jenks (Hg.): Das Danziger Pfundzollbuch von 1409 und 1411. Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte 63; Köln, Weimar, Wien: Böhlau, 2012
  • Hans Vogtherr (Hg.): Die Lübecker Pfundzollbücher 1492-1496 4 Bände. Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, Neue Folge Band 41, Teil 1 -4; Köln, Weimar, Wien: Böhlau, 1996

Literatur

  • Horst Kampas: Seeverkehr und Pfundzoll im Herzogtum Preussen: ein Beitrag zur Geschichte des Seehandels im 16. und 17. Jahrhundert. Bonn 1964
  • Wilhelm Mantels: Der im Jahre 1376 zu Köln beschlossene zweite hanseatische Pfundzoll. Schulprogramm des Katharineums, Lübeck 1862.
  • Art. Pfundzoll. In: Deutsches Rechtswörterbuch 10, Sp. 1047–1048
  • Art. Pfundzoll. In: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 762.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Pfundzoll (Memento des Originals vom 26. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.regionalgeschichte.net im Glossar der Website des Instituts für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz
  2. Sammlung der bürgerlichen und Policey-Gesetze und Ordnungen. Lobl. Stadt und Landschaft Zürich, Band 3, Zürich 1757; S. 260–268
  3. Karl Bücher: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893; S. 64
  4. Rolf Sprandel (Hrsg.): Quellen zur Hansegeschichte – Mit Beiträgen von Jürgen Bohmbach und Jochen Goetze. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 1982, ISBN 3-534-06874-2, S. 430 ff.
  5. Jürgen Sarnowsky: Zölle und Steuern im Ordensland Preußen (1403-1454), in: H. Nowak (Hg.): Zakon krzyżacki a społeczeństwo państwa w Prusach, Toruń 1995, S. 67–81.
  6. Christina Deggim: Hafenleben in Mittelalter und Früher Neuzeit. Seehandel und Arbeitsregelungen in Hamburg und Kopenhagen vom 13. bis zum 17. Jahrhundert., Hamburg 2005, S. 185 ff.