Polizeihauptmeister

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Polizeihauptmeister (PHM) ist eine Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes/2. Qualifizierungsebene. Sie sind in der Regel Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.

PHM sind Beamte, die bereits verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgaben wahrnehmen können, z. B. Gruppenleiter bzw. Gruppenführer, Einweisungsbeamter oder Einsatzleiter kleinerer Einsätze. Teilweise sind sie auch Streifenführer im Streifendienst, während sie in der Bereitschaftspolizei aufgrund der Erfahrung zumeist Stammbeamte und damit fest zugehörig zu einer bestimmten Gruppe oder einem bestimmten Einsatzzug sind.

PHM sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A 9 eingereiht. Einem landes- oder bundesrechtlich geregelten Anteil der Polizeihauptmeister kann auf herausgehobenen Dienstposten zusätzlich eine Amtszulage (AZ) gewährt werden. Obwohl sich beamtenrechtlich dadurch die Amtsbezeichnung nicht ändert, wird oft PHMz – rechtlich jedoch unrichtig – als Abkürzung für die Amtsbezeichnung verwendet. Teilweise werden auch eigene Abzeichen ausgegeben.

Das Abzeichen der Schutzpolizei besteht aus vier oder fünf (PHMz) hellgrünen bzw. hellblauen Sternen auf dunkelgrünem bzw. dunkelblauem Grund. Bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See sind vier goldene Litzen/Streifen zu je 8 mm auf marineblauem Grund zu sehen. Gewöhnlich sind die Sterne übereinander in einer Reihe angeordnet. Für die Schutzpolizei in Baden-Württemberg und Sachsen gilt die Regelung, dass bei vier oder fünf Sternen zwei auf der Schulterklappe quer nebeneinander und die übrigen Sterne darüber übereinander angeordnet sind. Bei allen anderen Abzeichen sind sie übereinander angeordnet.

In Baden-Württemberg (eingeführt mit dem neuen Uniformmodell)[1], Hamburg[2], Mecklenburg-Vorpommern[3] und Sachsen[4] gibt es für die Schutzpolizei eigene Dienstgradabzeichen für Polizeihauptmeister die eine Amtszulage erhalten. Hier sind fünf hellgrüne bzw. hellblaue Sterne auf dunkelgrünem bzw. dunkelblauem Grund zu sehen.

Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist Polizeiobermeister (BesGr. A 8), die nächsthöhere Polizeikommissar (ebenfalls BesGr. A 9) ist abhängig von einem Laufbahnwechsel in den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Wie dieser Wechsel vollzogen wird, ist innerhalb der Polizeien der Länder und des Bundes sehr unterschiedlich.

In Berlin wurden im Sommer 2010 ohne weitere Prüfung alle Polizeihauptmeister zu Polizeikommissaren, Polizeihauptmeister, die eine Amtszulage erhalten haben, zu Polizeioberkommissaren übergeleitet. Seitdem werden in Berlin auch alle Polizeiobermeister zu Polizeikommissaren befördert.

→ Siehe auch Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei

Einzelnachweise