Rechnungshof von Berlin

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Rechnungshof von Berlin

Coat of arms of Berlin.svg
Staatliche Ebene Oberste Landesbehörde
Gründung 17. Januar 1952
Hauptsitz Berlin
Behördenleitung Karin Klingen
Netzauftritt https://www.berlin.de/rechnungshof/

Der Rechnungshof von Berlin (RHvB) ist gemäß Art. 95 Verfassung von Berlin eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde.[1] Er wurde am 17. Januar 1952 durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin eingerichtet. Seit Sommer 2017 hat der Rechnungshof von Berlin seinen Sitz im ehemaligen Dienstgebäude des Bundesministeriums des Inneren im Spreebogen in Berlin-Moabit.

Aufgaben

Aufgabe des Rechnungshofs ist es, die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins zu prüfen. Dabei sollen die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung untersucht sowie Fehlentwicklungen entdeckt und aufgedeckt werden. Zeit, Art und Umfang der durchgeführten Prüfungen bestimmt der Rechnungshof selbst. In einem jährlichen Bericht gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin fasst er seine Ergebnisse zusammen und macht sie der Öffentlichkeit zugänglich.[2] Die Präsidentin leitet die Tätigkeit des Rechnungshofs, führt seine Verwaltung und vertritt ihn nach außen. Der Rechnungshof gliedert sich in sechs verschiedene Prüfungsgebiete und eine Präsidialabteilung.[3]

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Rechnungshofes sind neben der Verfassung von Berlin, das Rechnungshofgesetz, das Haushaltsgrundsätzegesetz sowie die Landeshaushaltsordnung. Die inneren Angelegenheiten und Arbeitsweise des Rechnungshofs werden durch seine Geschäfts- und Prüfungsordnung geregelt.[4]

Liste der Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin

Einzelnachweise