Rechtsausschuss (Europäisches Parlament)

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Der Rechtsausschuss (JURI) ist einer der zwanzig ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments. Ausschussvorsitzender ist seit Februar 2020 Adrián Vázquez Lázara (Cs/RE)[1]

Der Ausschuss befasst sich mit der Auslegung und Anwendung des Völkerrechts und des Europarechts und der Übereinstimmung der Rechtsakte der Europäischen Union mit dem Primärrecht (also dem EU-Vertrag und EG-Vertrag, insbesondere mit der Wahl der Rechtsgrundlagen und dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip). Er achtet auf eine möglichst einfache Kodifizierung des Gemeinschaftsrechts und wahrt die Rechte des Parlaments, etwa bei Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof. Außerdem ist er unter anderem für die Rechtsetzung in den Bereichen Zivilrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, geistiges Eigentum, und Verfahrensrecht und für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (JZZ) zuständig. Er befasst sich mit den Statuten der Europaabgeordneten und des EU-Personals und ist zuständig für Fragen, die die politische Immunität der Europaabgeordneten betreffen. Außerdem pflegt er die Beziehungen des Europäischen Parlaments mit dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt.

Das für Rechtsfragen zuständige Mitglied in der Europäischen Kommission ist der Kommissar für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft; Verwaltungs- und Personalfragen fallen in das Ressort des Kommissars für Verwaltung. Die zuständige Formation im Rat der EU ist der Rat für Justiz und Inneres.

Vorsitzende (Auswahl)

Weblinks

Einzelnachweise