Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
– SenUMVK –

Coat of arms of Berlin.svg
Staatliche Ebene Berlin
Stellung Oberste Landesbehörde
Hauptsitz Berlin
Behördenleitung Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Netzauftritt www.berlin.de/sen/uvk

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (kurz: SenUMVK) ist eine von zehn Fachverwaltungen des Berliner Senats im Range eines Landesministeriums und als solche Teil der Landesregierung sowie zuständige oberste Landesbehörde für die Umwelt-, Verkehrs-, Verbraucherschutz- und Klimaschutzpolitik in der deutschen Hauptstadt.

Derzeitige Senatorin ist seit dem 21. Dezember 2021 Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen). Sie wird durch die Staatssekretäre Silke Karcher (Bündnis 90/Die Grünen) für die Bereiche Umwelt und Klimaschutz, Meike Niedbal für den Bereich Mobilität und Markus Kamrad (Bündnis 90/Die Grünen) für den Bereich Zentrales und Verbraucherschutz unterstützt.[1]

Das Dienstgebäude befindet sich in der Straße Am Köllnischen Park 3 in der ehemaligen Verwaltungszentrale der Landesversicherungsanstalt (siehe Artikel Köllnischer Park).

Aufgaben und Organisation

Die Senatsverwaltung ist für Fragen des Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzes sowie für Verkehrspolitik zuständig und gliedert sich in sechs Hauptabteilungen sowie die zwei Querschnittsabteilungen ‚Grundsatz‘ und ‚Zentrales‘.[2]

Abteilungen im Bereich Zentrales, Grundsatz und Verbraucherschutz

In den Verantwortungsbereich des Staatssekretärs für Grundsatz, Zentrales und Verbraucherschutz (seit Dezember 2021: Markus Kamrad) fallen folgende Abteilungen:

Abteilung Z

Die Abteilung Z (Zentrales) zeichnet als sogenannte Querschnittsabteilung für Personal, Finanzen, Organisation, E-Government, Revision und Korruptionsbekämpfung und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich.

Abteilung G

Die Abteilung G (Grundsatz) zeichnet als sogenannte Querschnittsabteilung für Recht, internationale und EU-Angelegenheiten sowie für die Verbindung zum übrigen Senat und zum Abgeordnetenhaus verantwortlich.

Abteilungen im Bereich Umwelt und Klimaschutz

In den Verantwortungsbereich der Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz (seit Dezember 2021: Silke Karcher) fallen folgende Abteilungen:

Abteilung I

Die Abteilung I ist zuständig für Umweltpolitik, Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, umweltfreundliche Beschaffung und Immissionsschutz.

Abteilung II

Die Abteilung II ist zuständig für integrativen Umweltschutz. Dies umfasst im Einzelnen die Kompetenz für die Atomaufsicht, die Strahlenmessstelle, Luftgütemessungen, Wasserwirtschaft, Wasserrecht, Geologie, Bodenschutz, Boden-, Altlasten- und Grundwassersanierung und für den Gewässerschutz.

Abteilung III

Die Abteilung III ist zuständig für Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen, Freiraumplanung und Stadtgrün. Mittelfristig ist vorgesehen, die Abteilung mit dem bisherigen Sonderreferat für Klimaschutz in einer gemeinsamen Abteilung III zusammenzuführen.

Abteilungen im Bereich Verkehr

Folgende Abteilungen fallen in den Verantwortungsbereich der Staatssekretärin für Verkehr (seit Dezember 2021: Meike Niedbal):

Abteilung IV

Die Abteilung IV ist zuständig für Verkehr. Dies umfasst im Einzelnen die Berliner Landeskompetenz für Grundsatzangelegenheiten der Verkehrspolitik, Verkehrsentwicklungsplanung, Planung und Gestaltung von Straßen und Plätzen, Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV, gewerblichen Straßenpersonenverkehr, Kreuzungsrecht, Straßenverkehrs- und Straßenrecht, Bundesfernstraßenrecht, die oberste Bußgeldbehörde, oberste Straßenbaubehörde, Schifffahrt und Häfen, Gefahrgut, Forschung zu Verkehrstechnologie, die oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde, Planfeststellungsverfahren bei Straße und Schiene sowie die Kompetenz für die technische Bahnaufsicht.

Abteilung V

Die Abteilung V zeichnet für den Tiefbau verantwortlich. Sie ist im Einzelnen zuständig für das Objekt- und Projektmanagement beim Tiefbau, für Vergabe und Einkauf sowie für Finanzierung und Grundvermögen.

Abteilung VI

Bei der Abteilung VI Verkehrsmanagement sind alle Stellen und Aktivitäten, die den fließenden Verkehr auf dem Berliner Hauptstraßennetz regeln, an einer zentralen Stelle für das Land Berlin gebündelt. Sie wurde zum 1. Januar 2020 errichtet und hat die Aufgaben der vormaligen nachgeordneten Behörde Verkehrslenkung Berlin (VLB) sowie der obersten Straßenverkehrsbehörde, die zuvor in der Abteilung IV angesiedelt war, übernommen.[3]

Nachgeordnete Einrichtungen und Aufsicht

Der Senatsverwaltung nachgeordnet sind folgende Einrichtungen:[2]

Ferner ist der beratend tätige Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege als nicht weisungsgebundene Institution der Senatsverwaltung angegliedert.[7]

Der Aufsicht der Senatsverwaltung unterstehen der Landesbetrieb Krematorium Berlin, die Körperschaften des öffentlichen Rechts Abwasserverband der Fahrgastschifffahrt von Berlin, Wasserverband Pfefferluchgraben und Spree-Havel-Verband sowie die Stiftung Naturschutz Berlin als Stiftung des öffentlichen Rechts.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grüne Berlin präsentieren Vorschläge für Staatssekretär*innen. Grüne Berlin, 19. Dezember 2021. Abgerufen am 21. Dezember 2021.
  2. a b Organisationsplan. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Stand: 2. März 2020, abgerufen am 9. April 2020 (PDF; 459 kB).
  3. Integration der Verkehrslenkung Berlin in die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung. Senatskanzlei Berlin, Pressemitteilung, 14. Januar 2020, abgerufen am 10. April 2020.
  4. Pflanzenschutzamt Berlin auf der Website der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, abgerufen am 9. April 2020.
  5. Fischereiamt Berlin auf der Website der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, abgerufen am 9. April 2020.
  6. Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg auf der Website des Brandenburger Landesamtes für Bauen und Verkehr, abgerufen am 9. April 2020.
  7. Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege auf der Website der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, abgerufen am 9. April 2020. (Gemäß § 40 Berliner Naturschutzgesetz nicht weisungsgebunden.)