Senat von Berlin

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Senat von Berlin
Coat of arms of Berlin.svg
Staatliche Ebene Land Berlin
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 22. Oktober 1950
Hauptsitz Berlin Berlin, Deutschland Deutschland
Vorsitz Franziska Giffey
(Regierende Bürgermeisterin)

Bettina Jarasch (Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz)

Klaus Lederer (Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa)

Website https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/

Der Senat von Berlin ist ein Verfassungsorgan und übt als Landesregierung des Landes Berlin die Exekutivgewalt auf Landesebene aus. Der Senat besteht aus dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze und den bis zu zehn Senatoren.

Vorgeschichte

1808–1935

Seit 1808 wurde Berlin von einem Magistrat mit einem Oberbürgermeister an der Spitze regiert. 1920 wurde dies mit dem Groß-Berlin-Gesetz umfassend geregelt.

1935–1945

Seit Inkrafttreten der Deutschen Gemeindeordnung 1935 stand während der Zeit des Nationalsozialismus an der Spitze der Berliner Verwaltung ein Stadtpräsident.

Vom Kriegsende bis zur deutschen Teilung

Standarte des Senats von Berlin

Der erste Magistrat nach dem Zweiten Weltkrieg wurde am 19. Mai 1945 von der sowjetischen Militäradministratur für Groß-Berlin eingesetzt und zunächst auch nach Inkrafttreten des Viermächte-Status weitergeführt. Am 20. Oktober 1946 wurde eine Gesamtberliner Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der von der Stadtversammlung am 24. Juni 1947 gewählte Magistrat Reuter wurde allerdings von der Alliierten Kommandantur nicht anerkannt.

Infolge der Währungsreform und der Berlin-Blockade im Jahr 1948 endete die gemeinsame Stadtregierung Groß-Berlins. In West-Berlin wurde am 5. Dezember 1948 eine neue Stadtverordnetenversammlung gewählt, in Ost-Berlin eine selbige von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzt. Die fortschreitende deutsche Teilung und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 manifestierten den besonderen Status West-Berlins und seiner Landesregierung.

Teilung der Stadt und Wiedervereinigung

<timeline>

ImageSize = width:510 height:650 # Bildhöhe für Überschrift angehoben PlotArea = left:50px right:0px top:50px bottom:50px # * Plotfläche für Timeline durch Ränder definiert DateFormat = dd/mm/yyyy Period = from:01/01/1951 till:31/12/2022 TimeAxis = orientation:vertical format:yyyy Legend = orientation:horizontal left:65px top:30px ScaleMajor = unit:year increment:4 start:1951

Colors=

id:CDU	  value:black	             legend:CDU
id:SPD   value:red	                 legend:SPD
id:FDP   value:yellow               legend:FDP
id:Grüne value:green                legend:Grüne
id:PDS   value:rgb(0.75,0.19,0.46)  legend:PDS/Linke    #be3075 gemäß BE3075
 

PlotData=

width:25 fontsize:S align:left mark:(line,white) shift:(20,-5)
bar:                               Regierender Bürgermeister 
 from:01/02/1951  till:29/09/1953   color:SPD  text:Ernst Reuter
 from:22/10/1953  till:11/01/1955   color:CDU  text:Walther Schreiber
 from:11/01/1955  till:30/08/1957   color:SPD   shift:20,-6  text:Otto Suhr
 from:30/08/1957  till:03/10/1957   color:SPD  text:Franz Amrehn (komm.)
 from:03/10/1957  till:01/12/1966   color:SPD  text:Willy Brandt
 from:02/12/1966  till:19/10/1967   color:SPD  text:Heinrich Albertz
 from:19/10/1967  till:02/05/1977   color:SPD  text:Klaus Schütz
 from:02/05/1977  till:23/01/1981   color:SPD  text:Dietrich Stobbe
 from:23/01/1981  till:11/06/1981   color:SPD  text:Hans-Jochen Vogel
 from:11/06/1981  till:09/02/1984   color:CDU  text:Richard von Weizsäcker
 from:09/02/1984  till:16/03/1989   color:CDU  text:Eberhard Diepgen
 from:16/03/1989  till:24/01/1991   color:SPD  text:Walter Momper
 from:24/01/1991  till:16/06/2001   color:CDU  text:Eberhard Diepgen
 from:16/06/2001  till:11/12/2014   color:SPD  text:Klaus Wowereit
 from:11/12/2014  till:21/12/2021   color:SPD  text:Michael Müller
 from:21/12/2021  till:end     color:SPD  text:Franziska Giffey
bar:              Bürgermeister
 from:01/02/1951  till:29/09/1953   color:CDU  text:Walther Schreiber
 from:22/10/1953  till:28/10/1954   color:FDP   shift:20,-8  text:Walter Conrad
 from:04/11/1954  till:11/01/1955   color:FDP   shift:20,-2  text:Hermann Fischer
 from:11/01/1955  till:01/01/1963   color:CDU  text:Franz Amrehn
 from:01/01/1963  till:02/12/1966   color:SPD  text:Heinrich Albertz
 from:02/12/1966  till:01/01/1967   color:SPD   shift:20,-7  text:Otto Theuner
 from:01/01/1967  till:19/10/1967   color:SPD   shift:20,-0  text:Heinz Striek
 from:19/10/1967  till:01/01/1975   color:SPD  text:Kurt Neubauer
 from:01/01/1975  till:10/07/1976   color:FDP  text:Hermann Oxfort
 from:23/07/1976  till:23/01/1981   color:FDP  text:Wolfgang Lüder
 from:23/01/1981  till:11/06/1981   color:FDP  text:Guido Brunner
 from:11/06/1981  till:07/04/1986   color:CDU  text:Heinrich Lummer
 from:17/04/1986  till:16/03/1989   color:CDU  text:Hanna-Renate Laurien
 from:16/03/1989  till:24/01/1991   color:SPD  text:Ingrid Stahmer
 from:24/01/1991  till:26/10/1998   color:SPD  text:Christine Bergmann
 from:26/10/1998  till:09/12/1999   color:SPD   shift:20,-8  text:Annette Fugmann-Heesing
 from:09/12/1999  till:17/01/2002   color:SPD   shift:20,-6  text:Klaus Böger
 from:17/01/2002  till:29/08/2002   color:PDS   shift:20,-3  text:Gregor Gysi
 from:29/08/2002  till:30/11/2011   color:PDS  text:Harald Wolf
 from:01/12/2011  till:08/12/2016   color:CDU  text:Frank Henkel
 from:08/12/2016  till:21/12/2021   color:PDS  text:Klaus Lederer
 from:21/12/2021  till:end   color:Grüne  text:Bettina Jarasch
bar:               Bürgermeister
 from:09/12/1999  till:24/03/2000   color:CDU   shift:20,-10 text:Christa Thoben
 from:24/03/2000  till:16/06/2001   color:CDU   shift:20,-5  text:Eckart Werthebach
 from:16/06/2001  till:17/01/2002   color:Grüne shift:20,-0  text:Wolfgang Wieland
 from:17/01/2002  till:22/11/2006   color:SPD   shift:20,-5  text:Karin Schubert
 from:23/11/2006  till:30/11/2011   color:SPD   shift:20,-5  text:Ingeborg Junge-Reyer
 from:01/12/2011  till:11/12/2014   color:SPD    text:Michael Müller
 from:11/12/2014  till:08/12/2016   color:SPD    text:Dilek Kolat
 from:08/12/2016  till:21/12/2021   color:Grüne  text:Ramona Pop
 from:21/12/2021  till:end   color:PDS  text:Klaus Lederer

TextData =

 pos:(30,650) textcolor:black fontsize:L
 text:Berlins_Regierende_Bürgermeister_nebst_Stellvertretern
 pos:(85,3) fontsize:S  text:Seit_Dezember_1999_gibt_es_jeweils_zwei_stellvertretende_Bürgermeister.

</timeline>


Die Teilung Berlins

Nach Inkrafttreten der Verfassung von Berlin in West-Berlin[Anm 1] im Oktober 1950 wurde das in „Abgeordnetenhaus von Berlin“ umbenannte Stadtparlament neu gewählt, das aufgrund der Stellung West-Berlins nach westdeutschem Verständnis als Land der Bundesrepublik Deutschland die Stellung eines Landtages einnahm. An die Stelle des Begriffs Magistrat trat nach Vorbild der Hanse-Stadtstaaten der Senat und an die Stelle des Oberbürgermeisters der Regierende Bürgermeister. Beide Neubezeichnungen sollten den Charakter Berlins als Land unterstreichen und die Stadt somit von einer „einfachen Kommune“ abheben.

Der Reihe nach amtierten ab 1950 bis 1990: Senat Reuter, Senat Schreiber, Senat Suhr, Senat Brandt I, Senat Brandt II, Senat Brandt III, Senat Albertz I, Senat Albertz II, Senat Schütz I, Senat Schütz II, Senat Schütz III, Senat Stobbe I, Senat Stobbe II, Senat Vogel, Senat Weizsäcker, Senat Diepgen I, Senat Diepgen II, Senat Momper.

In Ost-Berlin hieß die Verwaltung bis 1977 „Magistrat von Groß-Berlin“, die Volksvertretung „Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin“ und der Oberbürgermeister führte den Titel eines Oberbürgermeisters von Groß-Berlin. Die DDR wollte damit die Legitimität der Ost-Berliner Verwaltung für ganz Berlin unterstreichen. Im Zuge des geänderten Selbstverständnisses der DDR und der Betonung ihrer Hauptstadt wurden die Bezeichnungen in „Stadtverordnetenversammlung von Berlin, Hauptstadt der DDR“, „Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR“ und „Oberbürgermeister von Berlin, Hauptstadt der DDR“ geändert.

Die Wiedervereinigung

Das erste frei gewählte Landesparlament von Ost-Berlin, die Stadtverordnetenversammlung, wählte unter ihrer Vorsitzenden Christine Bergmann am 30. Mai 1990 den Magistrat von Berlin, die erste demokratisch gewählte Landesregierung für den Ostteil von Berlin in parlamentarischer Einzelabstimmung der kandidierenden Magistratsmitglieder, und zwar den Oberbürgermeister Tino Schwierzina und seine Stadträte. Der neue Magistrat wurde aus den Fraktionen der SPD und CDU gewählt. Der schon kurze Zeit vorher gewählte Senat bestand aus einer rot-grünen Koalition.

Nach den Vorgaben des Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR wurde die „Stadt Berlin“, die noch politisch in zwei Staaten gespalten war, zur Vorbereitung der Wiedervereinigung von Senat und Magistrat gemeinsam regiert. Senat und Magistrat bildeten gleichberechtigt die gemeinsame Landesregierung aus Senat und Magistrat (im Volksmund „Magisenat“ genannt) und tagten im wöchentlichen Wechsel im Rathaus Schöneberg beziehungsweise im Roten Rathaus.

Die Ämter des Regierenden Bürgermeisters und des Oberbürgermeisters waren für diesen Sonderstatus bis zur Wiedervereinigung gleichberechtigt, ebenso die Senatoren und Stadträte. Für letztere galt das Senatorengesetz in der finanziellen Höhe der landesüblichen Besoldungsgruppe B11. Die Senatsvorlagen und Magistratsvorlagen wurden vor der Beschlussfassung von dem zuständigen Senator und dem Stadtrat gemeinsam unterschrieben und zu den Regierungssitzungen eingereicht.

Die Aufgabe des „Magisenats“ bestand darin, die jahrzehntelang divergent entwickelten politischen Strukturen in Vorbereitung der Wiedervereinigung in schnellstem Tempo zu normalisieren und zu harmonisieren. Die Grundlage war Landesverwaltungen und -institutionen beider Teile Berlins mussten vereinigt werden.

Als Beispiel sei hier die Magistratsverwaltung für Finanzen unter ihrem Stadtrat Bernd Fritzsche dargestellt. Für den Ostteil Berlins musste 1990 schnellstens der erste Landeshaushalt nach 1945 demokratisch erarbeitet, beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Dies war der erste Landeshaushalt nach dem Zweiten Weltkrieg, der beispielgebend ohne Neuverschuldung verfasst wurde, wobei sogar Haushaltsmittel in Millionenhöhe eingespart wurden. Dies blieb ein Novum bis zum Landeshaushalt von 2008 unter dem damaligen Finanzsenator Thilo Sarrazin, der auch ohne Neuverschuldung abgefasst war. Finanzstadtrat Fritzsche musste im Eiltempo eine neue Steuerverwaltung für den Ostteil von Berlin in Abstimmung mit der Oberfinanzdirektion aufbauen. Es wurden sieben Finanzämter aufgebaut. Fritzsche trug dazu bei, dass aus den alten bezirklichen kommunalen Wohnungsverwaltungen 15 neue Wohnungsgesellschaften als GmbH errichtet werden konnten, die Geschäftsführungen erhielten. Weiterhin veranlasste Stadtrat Fritzsche die Erfassung und Sicherung des Berliner Landesvermögens außerhalb der Stadtgrenzen im Brandenburger Umland (ehemalige Berliner Stadtgüter). Fritzsche beaufsichtigte die Landesbank Berlin unter dem Vorsitz von Hubertus Moser zur Realisierung der Währungsunion, also der schnellen Einführung der D-Mark in der DDR und Berlin-Ost.

Dem Stadtrat unterstand aufsichtlich weiterhin die Deutsche Klassenlotterie Berlin, deren Lotterieangebot per seinem Entscheid auf den Ostteil Berlins ausgedehnt wurde. Fritzsche gründete das „Landesamt zur Regelung der offenen Vermögensfragen“, um unter Wertung von Altanspruchstellern und Neuinvestoren schnell den Investitionsbescheid zu erteilen und andererseits die Entschädigungsregelung zu veranlassen, sodass in Berlin schnell gebaut und Arbeitsplätze geschaffen werden konnten. Kooperativ und hilfreich agierte in allen Sachverhalten der Parallelkollege Finanzsenator Norbert Meisner (SPD). Diese großen Aufgaben unter Zeitstress galten für alle Magistrats- und Senatsverwaltungen sowie für ihre Stadträte und Senatoren gleichermaßen.

Die eigene Magistratsverwaltung als Institution wurde vom Stadtrat zur Wiedervereinigung schließlich aufgelöst. Die Belegschaft ging zum Teil in die Finanzämter, in die Senatsverwaltung für Finanzen, in den Landesrechnungshof von Berlin und in die neu aufzubauenden Landesministerien der östlichen Länder. Der Titel „Stadtrat im Magistrat“ erlosch zur Wiedervereinigung. Sein Aufgabengebiet übernahmen die Senatoren der ehemaligen Westhälfte, die jetzt Gesamtberliner Senatoren waren. Das Amt des Stadtrates für Finanzen im Magistrat übernahm nach der Wiedervereinigung in der neu gewählten Landesregierung unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU/SPD-Koalition) der Kollege Finanzsenator Elmar Pieroth (CDU).

Mit dem zweiten Amtsantritt Diepgens (CDU) war der Senat erstmals für die gesamte Stadt zuständig. Der Reihe nach amtierten ab 1990: Senat Diepgen III, Senat Diepgen IV, Senat Diepgen V, Senat Wowereit I, Senat Wowereit II, Senat Wowereit III, Senat Wowereit IV, Senat Müller I, Senat Müller II, Senat Giffey.

Rechtsgrundlagen

Die ursprüngliche Maximalzahl an Senatoren (von 1950) betrug 16, dazu kam ein Bürgermeister als Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters.[1] Diese Maximalanzahl wurde 1994 auf zehn[2] und 1998 auf acht Senatoren reduziert,[3] von denen zwei zu Bürgermeistern gewählt werden. 2014 wurde nach einer Verfassungsänderung die Höchstzahl der Senatoren wieder von acht auf zehn angehoben.[4]

Bis zum Inkrafttreten der Verfassungsänderung vom 6. Juli 2006 hatte der Regierende Bürgermeister im Gegensatz zum Bundeskanzler und den anderen Ministerpräsidenten keine Richtlinienkompetenz. Vielmehr musste er dem Abgeordnetenhaus seine politischen Vorstellungen vorlegen und sie von diesem bestätigen lassen. Der Regierende Bürgermeister hatte bis dahin nicht die Kompetenz, die Zuständigkeiten der Senatsmitglieder zu beschließen und die Senatoren zu ernennen.

Sowohl die Ressortzuständigkeiten als auch die personellen Besetzungen der Ressorts wurden vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters beschlossen. Die Regierungsbildung war somit erst mit der Wahl des letzten vorgeschlagenen Senatsmitglieds abgeschlossen und der Regierende Bürgermeister erst im Amt, wenn das Abgeordnetenhaus alle seine Mitglieder bestätigt hatte. Im Umkehrschluss konnte der Regierende Bürgermeister auch keinen Senator entlassen, ein Senator konnte sein Amt nur durch Rücktritt oder Abwahl durch das Parlament verlieren. Entsprechend waren auch Misstrauensvoten gegen einzelne Senatoren oder Teile des Senats zulässig, so zuletzt geschehen bei der Abwahl Eberhard Diepgens. Allerdings wurden diese Besonderheiten mit der oben genannten Verfassungsänderung durch das Abgeordnetenhaus abgeschafft, sodass der Regierende Bürgermeister ähnliche Befugnisse wie die anderen Ministerpräsidenten hat. Er besitzt jetzt die Richtlinienkompetenz und ernennt die Bürgermeister sowie die übrigen Senatoren.

Der Senat tagt in der Regel wöchentlich im Senatssitzungssaal des Berliner Rathauses.

Die Rechtsverhältnisse der Senatsmitglieder sind im Senatorengesetz[5] geregelt.

Amtierender Senat

Derzeitige Regierende Bürgermeisterin ist seit 2021 die SPD-Politikerin Franziska Giffey, die einer Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vorsteht, die infolge der Wahl des Abgeordnetenhauses am 26. September 2021 gebildet wurde und ihre Arbeit am 21. Dezember 2021 aufnahm. Dem amtierenden Senat gehören neben Giffey vier Senatoren der SPD, drei der Linken und drei den Grünen an.

Für die aktuelle Besetzung siehe Senat Giffey.

Senatsverwaltungen

Der Senat von Berlin besteht aus zehn Senatoren, denen jeweils eine Senatsverwaltung untersteht. Die Senatsverwaltungen entsprechen den Ministerien in Flächenländern. Diese Senatsverwaltungen sind derzeit im Einzelnen:[6]

Im mündlichen Sprachgebrauch wird meist nur von -verwaltung gesprochen, etwa Finanzverwaltung, Gesundheitsverwaltung oder Innenverwaltung. Gemeint sind damit die jeweiligen Senatsverwaltungen. Außerdem wird oft eine Kurzform genutzt, wie SenSBW oder SenUMVK.

Siehe auch

Weblinks

Anmerkungen

  1. Die Verfassung von Berlin wurde mit politischem Anspruch auf Groß-Berlin angenommen, faktisch angewendet wurde sie jedoch nur in West-Berlin.

Einzelnachweise

  1. Art. 40 Verfassung von Berlin 1950.
  2. Art. 40 Verfassung von Berlin 1950.
  3. Art. 55 Verfassung von Berlin 1996.
  4. Stefan Jacobs: Künftig regieren zwei Senatoren mehr. In: Der Tagesspiegel. 2. Februar 2014, abgerufen am 11. Dezember 2016.
  5. Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz - SenG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 2000, GVBl. 2000, 221.
  6. Die Landesregierung von Berlin. Senatskanzlei, 8. Dezember 2016, abgerufen am 11. Dezember 2016.