Deutsche Teilung

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Als deutsche Teilung oder Teilung Deutschlands (auch Spaltung Deutschlands genannt) wird die Existenz zweier deutscher Staaten auf dem Gebiet Deutschlands im Zeitraum von 1949 bis zur Wiedervereinigung im Jahr 1990 bezeichnet. Sie war ein Ergebnis des Zweiten Weltkrieges sowie des anschließenden Kalten Krieges zwischen den einstigen Verbündeten der Anti-Hitler-Koalition.

Zu dieser Teilung gehört auch die im Potsdamer Abkommen von 1945 vereinbarte Abtrennung der Ostgebiete des Deutschen Reiches. Das nördliche Ostpreußen wurde sowjetisch. Die Volksrepublik Polen wurde für ihre Westverschiebung einseitig mit deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze entschädigt, die etwa ein Viertel des deutschen Territoriums von 1937 ausgemacht hatten. Mit dieser Westverschiebung musste die VR Polen auf ihre Territorien östlich der Curzon-Linie verzichten, die nun den Sowjetrepubliken Ukraine und Weißrussland eingegliedert wurden. Damit verlor sie das Gebiet wieder, das bis 1795 zu Polen-Litauen gehört hatte und das die Zweite Polnische Republik in den 1920er Jahren von Russland zurückerobert hatte.

Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands kam es schließlich zur völkerrechtlichen Zession der Ostgebiete zum 3. Oktober 1990.[1]

In einem größeren Zusammenhang gehört die deutsche Teilung zum Komplex der zwischen 1806 und 1990 bestehenden deutschen Frage.

Vorgeschichte der Teilung 1943–1949

Bereits während des Zweiten Weltkrieges trafen sich die „großen drei“ Alliierten der Anti-Hitler-Koalition – UdSSR, USA und Großbritannien – zu Konferenzen in Teheran, Jalta und kurz nach dem gemeinsamen Sieg über „Hitlerdeutschland“ in Potsdam. Gemeinsames Ziel der Verbündeten war, zur Eindämmung einer erneuten Kriegsgefahr ein Wiedererstarken des besiegten Deutschlands zu verhindern. Zugleich rangen die Alliierten aber auch untereinander um ihre künftigen Einflusszonen auf dem europäischen Kontinent.

1943: Teheran-Konferenz

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Bereits Churchill hatte 1943 die Teilung in einen Nordstaat und einen Südstaat (einschließlich Österreichs und sogar Ungarns) erwogen.

Auf der Moskauer Konferenz vom Oktober 1943 legten die Außenminister fest, dass Deutschland in seinen Grenzen von 1937 von den Siegermächten besetzt und bis auf Weiteres auch regiert werden solle. An der folgenden Teheran-Konferenz nahmen der US-Präsident Franklin D. Roosevelt, der britische Premier Winston Churchill und der sowjetische Partei- und Staatschef Josef Stalin teil. Zu dieser Zeit verlief die Frontlinie des Krieges gegen Deutschland noch tief auf sowjetischem Gebiet. Stalin verfocht energisch die Zerschlagung Deutschlands, um dauerhaft Sicherheit vor diesem gewinnen zu können. Man einigte sich auf eine Aufteilung des Deutschen Reiches in mehrere Teilstaaten oder Protektorate.

1945: Konferenz von Jalta

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Die vier Besatzungszonen und Berlin

Als sich zwei Jahre später die Alliierten im Februar 1945, diesmal in Jalta auf der Krim erneut trafen, um die Erklärung von Jalta zu verabschieden, waren die Interessengegensätze zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion bereits deutlicher zutage getreten. Churchill, Roosevelt und Stalin stritten um die Zukunft der ehemaligen deutschen Satellitenstaaten in Ostmittel- und Südosteuropa. Stalin installierte damals bereits in den von der Roten Armee besetzten Gebieten sowjettreue Regimes. Das stand nicht zuletzt in Widerspruch zur britisch-amerikanischen „Atlantik-Charta“ von 1941, in der die beiden Westalliierten vereinbart hatten, Fragen des Territoriums und der Staatsform nicht ohne Anhörung des betroffenen Volkes zu entscheiden.

Die etwaige Gefahr, die künftig von Deutschland ausgehen würde, wurde als nicht mehr so stark wahrgenommen. An ihre Stelle trat der beginnende Ost-West-Gegensatz, der später den Namen Kalter Krieg erhalten sollte. Die Westalliierten änderten ihre Ziele und wollten nun ein starkes und stabiles Deutschland als Gegengewicht zu den Expansionsbestrebungen der Sowjetunion. Auch Stalin hatte kein Interesse mehr an der Teilung Deutschlands, da er damit rechnen musste, dass kleine westdeutsche Staaten, die auch das für Reparationszwecke interessante Ruhrgebiet enthalten hätten, sich angesichts der im Osten Deutschlands stehenden Sowjetarmee dem Westen zuwenden würden.

Offiziell hielten aber alle drei Teilnehmer der Konferenz am Ziel einer Teilung Deutschlands fest. Es wurde beschlossen, Deutschland gemäß der in den beiden (am 12. September bzw. 14. November 1944) niedergelegten Zonenprotokollen enthaltenen Vorschläge der Europäischen Beratenden Kommission (EAC), in drei Besatzungszonen und die Hauptstadt Berlin in ebenfalls drei Sektoren aufzuteilen. Die EAC war ein von den drei Außenministern eingesetzter diplomatischer Ausschuss, dessen Mitglieder den Verlauf der Grenzen und die Verwaltung der Besatzungszonen diskutierten und ihren darüber erzielten Konsens in den Protokollen fixierten. Jede Siegermacht sollte in ihrer Besatzungszone durch ihren eigenen Oberbefehlshaber in eigener Verantwortung regieren. Für Deutschland als Ganzes betreffende Fragen sollte ein Rat der Oberbefehlshaber (Alliierter Kontrollrat) gebildet werden, der Entscheidungen gemeinsam und einstimmig treffen sollte. Auch hierin zeigt sich, dass die Teilung Deutschlands nicht mehr oberstes Ziel der Beteiligten war.

Außerdem wurde in Jalta eine Vereinbarung getroffen, durch die Frankreich zur vierten Besatzungsmacht wurde und somit Anspruch auf Sitz und Stimme im Alliierten Kontrollrat bekam. Die von der EAC dazu geführten Gespräche mündeten in das am 26. Juli 1945 niedergelegte dritte Zonenprotokoll. Es enthielt den Vorschlag, welche Gebiete für diese im Westen und Südwesten Deutschlands zu schaffende Zone aus der US-amerikanischen und britischen Zone „herausgeschnitten“ werden sollten.

1945: Potsdamer Konferenz

Das auf der Konferenz von Potsdam vereinbarte Abkommen führte unbeabsichtigt in Richtung Teilung Deutschlands. Zuvor hatte am 8. Mai 1945 Deutschland militärisch kapituliert. Man stritt nun solange über die künftige Ordnung Südosteuropas und die immer noch ungeklärte Reparationsfrage, bis abzusehen war, dass die Konferenz scheitern würde. Dies wollte aber keine der drei beteiligten Nationen. Die Vereinigten Staaten wollten die Sowjetunion in die entstehenden Vereinten Nationen integrieren und sie nicht vor der Weltöffentlichkeit brüskieren.

Die Briten hingegen waren der Auffassung, ihre Rolle als Weltmacht vom Fortbestehen der Koalition abhängig machen zu müssen; denn fest ans westliche Lager gebunden, werde man schnell zum bloßen Juniorpartner der USA. Der Zusammenhalt der Anti-Hitler-Koalition war für jede der drei Seiten wesentlich.

Um die Konferenz doch noch zu einem Erfolg zu führen, schlugen die USA einen Kompromiss in der Reparationsfrage vor. Der Streit um die Reparationen drehte sich im Wesentlichen darum, dass Amerikaner und Briten nach dem „First Charge Principle“ erst dann Reparationen aus Deutschland abziehen wollten, wenn der Inlandsbedarf befriedigt war. Die UdSSR, von Kriegsschäden weit mehr betroffen als die USA und Großbritannien, war nicht bereit, dies zu akzeptieren. Der Kompromissvorschlag der Amerikaner sah nun vor, Deutschland als Reparationsgebiet einfach zu teilen. Damit stünde es jeder Partei frei, in ihrer Besatzungszone ihre eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Der Vorschlag wurde angenommen.

Darüber hinaus stimmten die Westmächte dem Vorhaben Stalins zu, die deutschen Ostgebiete (östlich der Oder-Neiße-Linie) unter polnische und sowjetische Verwaltung zu stellen (obwohl die Westmächte zunächst nur für die Oder-Grenze eintraten). Die Siegermächte stellten die Forderung auf, die Massenausweisungen aus der Tschechoslowakei, Polen und Ungarn sollten „ordnungsgemäß und human“ durchgeführt werden. Weil schon Millionen von Deutschen ohne staatliche Organisation unter „wilden“ Umständen mit einer großen Zahl von Todesopfern zwangsausgesiedelt und vertrieben worden waren, sollten die Ausweisungen eingestellt werden, bis sich der Kontrollrat mit ihnen befasst habe.[2]

Französische Deutschlandpolitik

Nachdem Deutschland als Wirtschaftsraum getrennt war, entwickelten sich die Zonen auch politisch separat. Frankreich hatte nach der Niederlage von 1940 unter deutscher Besatzungsherrschaft gestanden und freifranzösische Streitkräfte kämpften in der Folge an der Seite der Alliierten. Frankreich hatte daher eine eigene Besatzungszone und einen Sitz im Rat der Militärgouverneure erhalten. Es behinderte allerdings die Zusammenarbeit im Alliierten Kontrollrat. Entscheidungen des Rates mussten einstimmig getroffen werden, und Frankreich machte regen Gebrauch von seinem Vetorecht. Das hing damit zusammen, dass Frankreich erst jetzt eine Stimme in den Verhandlungen bekam – zu einem Zeitpunkt, als die wesentlichen Entscheidungen bereits gefallen waren. Um die eigenen Ziele (keine Milde in der Frage der Reparationen, französische Verwaltung des Saarlandes, Wiedereingliederung von Elsass und Lothringen in den französischen Staatsverband, internationale Herrschaft über das Ruhrgebiet u. a.) einzubringen, blieb Frankreich in Blockadehaltung.

Das Gremium der Militärgouverneure war handlungsunfähig – also ging die Ausübung der Macht im Nachkriegsdeutschland an den Gouverneur der jeweiligen Zone und dessen Militärregierung über. Hier wurden in den drei westlichen Zonen die Grundsteine für die parlamentarische Demokratie auf der Grundlage einer kapitalistischen Marktwirtschaft gelegt. Im Osten wurde hingegen ein Weg in Richtung Sozialismus eingeschlagen (Bodenreform, Entnazifizierung, Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED). Die Maßnahmen sollten die Sowjetische Besatzungszone wirtschaftlich so effektiv wie eine Staatsgrenze isolieren.

Kalter Krieg

Mit der fortschreitenden Konfrontation zwischen Ost und West wollte schließlich keines der beiden „Lager“ mehr einen Schritt zurückmachen: Der Westen befürchtete, die Sowjetunion werde sich eines vereinigten Deutschlands bemächtigen; sie hatte Angst davor, wieder bis zur Oder zurückgedrängt zu werden. Auf diese Befürchtungen hin wurde Deutschland geteilt.

Auch die Machtposition eines vereinigten Deutschlands, das mit der Sowjetunion zusammenarbeiten könnte (wie schon während der Weimarer Republik im Vertrag von Rapallo von 1922 und dann in der Zeit des Nationalsozialismus im Hitler-Stalin-Pakt von 1939 geschehen) und somit ein Druckmittel gegen die Staaten des Westens in der Hand hätte, führte zu der Entscheidung, die Teilung aktiv zu betreiben. Ein Anhänger dieses Planes war der deutsche Kanzler Konrad Adenauer, der gegen starke innenpolitische Opposition aus den Reihen der SPD unter ihrem Vorsitzenden Kurt Schumacher eine starke Westbindung der Bundesrepublik vor allem im Rahmen der NATO befürwortete.

Wichtige Schritte auf dem nun nur noch förmlichen Weg zur Teilung waren die nicht angekündigte Währungsreform 1948, die darauf als Antwort folgende Berlin-Blockade vom 24. Juni 1948 bis zum 12. Mai 1949 und letztlich die Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 7. Oktober 1949.

Die Bundesrepublik erkannte die DDR im Grundlagenvertrag von 1972 als eigenen Staat an. Bis dahin verbot die Hallstein-Doktrin von 1955, die den Anspruch der Bundesrepublik auf Alleinvertretung deutscher Interessen unterstreicht, eine Anerkennung des ostdeutschen Teilstaates. Als Jugoslawien und Kuba die DDR anerkannten und diplomatische Beziehungen dorthin suchten, brach die Bundesrepublik die diplomatischen Beziehungen zu beiden Ländern ab.

Geteiltes Deutschland im Kalten Krieg 1949–1989

Da nach dem Zweiten Weltkrieg kein Friedensvertrag geschlossen wurde und keine deutsche Gesamtregierung bestanden hatte, wurde die Entwicklung zunächst als provisorisch betrachtet. Die Teilung Deutschlands hatte seine staatsrechtliche Einheit nicht aufgehoben. Jedoch wich die politische Führung in der DDR nicht zuletzt auch auf Druck der Sowjetunion alsbald und sukzessive von dieser Rechtsauffassung ab.

1949–1961

Bundesrepublik Deutschland

Die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland ging bei der Konzeption des Grundgesetzes davon aus, dass das 1945 besiegte Deutschland als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen war. Ihr Bezugsrahmen und -zeitpunkt war das Staatsgebiet in seiner Gestalt am 31. Dezember 1937, das heißt vor dem „AnschlussÖsterreichs und der Sudetengebiete unter Adolf Hitler. Demzufolge galten die ab 1945 unter polnischer bzw. sowjetischer Verwaltung stehenden Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze nach wie vor als „Ostdeutschland“, während der wiederhergestellte Staat Österreich von Anfang an als „ausländischer Staat“ galt. Diese Auffassung wird vor allem im Artikel 116 GG deutlich, in dem eine verfassungsrechtliche Definition des Deutschen wie folgt getroffen wird:

„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Plakat des „Kuratoriums Unteilbares Deutschland“

Für das 1954 gegründete Kuratorium Unteilbares Deutschland galt Deutschland als „dreigeteilt“: in die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland), „Mitteldeutschland“ und „Ostdeutschland“.

Die Vorgabe des Art. 116 GG brachte es mit sich, dass die neugegründete Bundesrepublik (vgl. Frankfurter Dokumente) eine große Anzahl an potentiellen Staatsbürgern hatte, die am neuen Staat jedoch nicht teilnehmen konnten. Die Bundesrepublik Deutschland erhob den Anspruch, für das gesamte deutsche Volk zu sprechen (s. u.). Daher wurde das Ziel der „Wiedervereinigung“ auch als eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesrepublik angesehen, wie bereits aus den ersten beiden Sätzen der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland erkennbar ist:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das deutsche Volk […], um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.“

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Gedenktafel in einem Park in Biedenkopf (Hessen), 2011

Die Grundgesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland konnten sich dabei auf diverse Vorgaben durch die Vier Mächte stützen, so etwa auf die Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 und vor allem auf die Potsdamer Beschlüsse, aus denen deutlich hervorgeht, dass ein Fortbestehen von Deutschland als Ganzem beabsichtigt war und dass sich die vier Siegermächte solange Entscheidungsgewalt in Bezug auf Gesamtdeutschland vorbehalten wollten, bis ein Friedensvertrag erstellt worden sei. Dieser hier angesprochene Vier-Mächte-Status wurde von den Siegermächten auch bis zur Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages nicht angetastet.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wiedervereinigung aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland war die ebenfalls in der Präambel des Grundgesetzes formulierte Zielsetzung, dass „das gesamte deutsche Volk“ aufgefordert bleibe, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Hierauf stützte sich die Regierung Adenauers, der damit stets auch sein Bemühen um eine möglichst weitgehende Westintegration der Bundesrepublik begründete, da er die Möglichkeit für Freiheit und freie Selbstbestimmung nur gegeben sah durch eine verstärkte und institutionalisierte Zusammenarbeit mit Westeuropa. Eine Wiedervereinigung Deutschlands in einer kommunistischen Diktatur lehnte er ab.

Die Oppositionsparteien SPD und FDP äußerten bis gegen Ende der 1950er Jahre stets Bedenken gegen diese Politik der Einbindung in den Westen, da sie dadurch die Chancen auf eine Wiedervereinigung erheblich vermindert sahen. Ihre Vorstellung sah eher eine Herauslösung eines vereinigten Deutschland aus der internationalen Blockkonfrontation vor. Allerdings konnten sie sich mit dieser Idee nicht durchsetzen, da die Bundesregierung und auch die Mehrheit der Westdeutschen befürchteten, dass ein neutralisiertes Gesamtdeutschland leicht in Abhängigkeit von der Sowjetunion geraten könnte. Daher lehnte Adenauer auch die sowjetischen Vorschläge der Stalin-Noten 1952 ab.

Da die Bundesrepublik die einzige freiheitliche Demokratie auf deutschem Boden war, hielt sie ihren politischen Anspruch für gerechtfertigt, auch für die Deutschen in der Deutschen Demokratischen Republik zu sprechen (Alleinvertretungsanspruch).

DDR-Grenzanlagen mit Streckmetallzäunen, Kfz-Sperrgräben und Spurenkontrollstreifen am heutigen Grenzlandmuseum Eichsfeld

Deutsche Demokratische Republik

Die Deutsche Demokratische Republik erhob in der ersten Fassung ihrer Verfassung ebenfalls den Anspruch, für das gesamte deutsche Volk zu sprechen:

„[…] hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben.

Artikel 1
(1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik, sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
(2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; […]
(4) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.“

Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949[3] verlor in ihrem Wortlaut – entgegen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – kein Wort über die Teilung Deutschlands. Es lag anfangs die Auffassung zugrunde, dass die DDR identisch mit Deutschland sei, was auch in wirtschaftlicher Hinsicht konstitutiv zum Ausdruck kommen sollte: „Deutschland bildet ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet, umgeben von einer gemeinschaftlichen Zollgrenze“.[4] In Artikel 1 war darüber hinaus zu lesen, dass es „nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ gebe und Deutschland eine „unteilbare Republik“ sei. Diesen Anspruch der DDR unterstrich auch ihre stetige Betonung, dass die eigene Staatsform und -ordnung grundlegend für ein wiedervereintes Deutschland sein müsse.

Intensiv diskutiert worden ist, ob die Stalin-Noten vom 10. März 1952 eine Möglichkeit darstellten, eine Wiedervereinigung herbeizuführen. Hierin bot der sowjetische Diktator Josef Stalin seine Zustimmung zu einer Wiedervereinigung an, unter der Bedingung, dass das vereinigte Deutschland neutral bleiben sollte. Konrad Adenauer wertete die Stalin-Noten als Versuch der Sowjetunion, die auf dem Petersberg in Bonn zeitgleich stattfindenden Verhandlungen über einen deutschen Beitrag zu einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft zu torpedieren. Die Westmächte machten freie Wahlen auch in Ostdeutschland zur Vorbedingung für weitere Verhandlungen, woraufhin die Initiative im Sande verlief. Einzelne Politiker sowie später einige Historiker haben dennoch von einer vertanen Chance gesprochen.

Mit der Ablehnung der Stalin-Noten durch den Westen wurde ein neutrales, vereintes Deutschland gemäß österreichischem Vorbild unrealistisch. Anfangs der 1960er Jahre kam es im Selbstverständnis der DDR zu einer Neuorientierung. Das Deutsche Reich wurde fortan als 1945 untergegangen angesehen und anstelle des Reichs die Existenz zweier deutscher Staaten als seine Nachfolger betont. Auf diese Weise versuchte man beispielsweise, die völker- und staatsrechtliche Anerkennung durch die Bundesrepublik zu erhalten, was diese jedoch verweigerte. Mit Verweis auf die fehlende Rechtsnachfolge ignorierte die DDR-Führung auch Forderungen nach Wiedergutmachung gegenüber Israel und den Juden, die im Zuge der Verfolgung von „Kosmopoliten“ größtenteils die DDR verließen.[5]

Das Konzept der DDR für eine Wiedervereinigung sah von nun an eine Staatenverbindung in Form einer lockeren Konföderation vor, wobei der Sozialismus als tragendes Fundament gelten sollte.

1961–1969

Mahnmal zur Deutschen Teilung in Hof, 1965

Bundesrepublik Deutschland

Nach dem Bau der Berliner Mauer im Jahr 1961 setzte sich in Westdeutschland vermehrt die Meinung durch, dass man mit Rücksicht auf die dort lebenden Deutschen mehr auf die DDR zugehen müsse – konkret auf deren Staatsführung, weil man an die Menschen selbst kaum herankommen konnte. Ziel war es dabei, durch Maßnahmen zur Intensivierung der Kontakte das Bewusstsein einer gemeinsamen Nation bei den Menschen wachzuhalten.

Eine Folge dieses Wandels war, dass man nicht nur den Status quo akzeptierte, sondern auch vermehrt darüber diskutierte, ob man die DDR als eigenen Staat anerkennen dürfe. Eine weitere Folge war die vermehrte Praxis, mit Ostblockstaaten bilaterale Verträge zu schließen, in denen ein gegenseitiger Gewaltverzicht zum Ausdruck gebracht wurde.

Diese Phase der Politik zeichnete sich durch den Versuch aus, Feindschaften, Vorurteile und Ängste langsam und vorsichtig abzubauen, ohne dabei auf irgendwelche Ansprüche zu verzichten. Allerdings wurde dabei immer deutlicher, dass sich die Idee einer real möglichen deutschen Einheit immer mehr in eine ferne Zukunft verflüchtigte.

Deutsche Demokratische Republik

Auch in der DDR war man deutlicher von der Idee einer deutschen Einheit abgerückt, nachdem Angebote zu einer Konföderation als sozialistischer Staatenbund gescheitert waren. Tatsächlich hatte die DDR die Berliner Mauer 1961 errichtet, um die massenhafte Fluchtbewegung zu bremsen. Nach der von der DDR vertretenen Auffassung musste diese sich hingegen gegen die stetigen „reaktionären“ Angriffe der Bundesrepublik Deutschland wehren („antifaschistischer Schutzwall“). Zudem seien die aggressiven Pläne Westdeutschlands immer deutlicher geworden. In der Broschüre Warum Mauer – Wie lange Mauer?, die vermutlich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre veröffentlicht wurde und den Mauerbau rechtfertigen sollte, heißt es dazu:

Wie dieser Raubzug inszeniert werden solle, erläuterte am 9. Juli der Adenauer-Intimus Robert Ingrim in der Bonner Rundschau:

„[…] daß sich die freie Welt instand setzen müsse, alle Mittel des Krieges, des Nervenkrieges und des Schießkrieges, anzuwenden. Dazu gehören nicht nur die herkömmlichen Streitkräfte und Rüstungen, sondern auch die Unterwühlung, das Anheizen des inneren Widerstandes, die Arbeit im Untergrund, die Zersetzung der Ordnung, die Sabotage, die Störung von Verkehr und Wirtschaft, der Ungehorsam, der Aufruhr […]“

Im Jahr 1967 wurde per Gesetz eine eigene Staatsbürgerschaft für DDR-Bürger festgelegt. Schon ein Jahr darauf wurde im Sinne dieses Gesetzes eine neue Verfassung formuliert, in der die Absicht bekundet wurde, die vom Imperialismus aufgezwungene Teilung Deutschlands durch langsame Annäherung bis hin zur Wiedervereinigung zu beseitigen.

In der DDR-Staatsführung setzte sich in jenen Jahren die Überzeugung durch, dass man eine friedliche Koexistenz anstreben müsse und dass es nunmehr zwei Staaten auf deutschem Boden gäbe, einen sozialistischen und einen kapitalistischen. Dies bedeute zwar klare Abgrenzung, aber auch die Möglichkeit eines Aufeinanderzugehens.

Die in den vorangegangenen Jahrzehnten noch aktiv propagierte Idee der Wiedervereinigung in einem sozialistischen oder zumindest neutralen Gesamtdeutschland wurde zu dieser Zeit aufgegeben. Stattdessen entwickelte die SED die These von der „sozialistischen deutschen Nation“. Der Text der Nationalhymne der DDR wurde nicht mehr gesungen, die Hymne nur noch intoniert. In Schulbüchern wurde ihr Text jedoch bis zum Ende der DDR weiterhin abgedruckt – er war, entgegen vielen Gerüchten, zu keinem Zeitpunkt verboten.

Zwei-Staaten-Konzept 1969–1982

Das Brandenburger Tor zur Zeit der deutschen Teilung

Bundesrepublik Deutschland

Als 1969 eine neue Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt die Regierung übernahm, änderte sich die neue Ostpolitik immer deutlicher. Die sozial-liberale Koalition aus SPD und FDP zeigte von Anfang an ihre Bereitschaft zur Anerkennung der DDR als zweiten deutschen Staat. Deutlich wurde dies im Moskauer und Warschauer Vertrag 1970 (siehe auch Moskauer Vertrag) sowie im 1972 geschlossenen Grundlagenvertrag, in dem die Bundesrepublik ihren Alleinvertretungsanspruch aufgab und zum Prinzip der Gleichberechtigung überging mit dem Ziel einer Normalisierung der Beziehungen.

Der Beitritt beider deutscher Staaten zur UNO 1973 machte die Anerkennung der souveränen DDR als Subjekt des Völkerrechts – wobei eine hiervon unabhängige völkerrechtliche Anerkennung aber stets verwehrt[6] und lediglich die staatsrechtliche bestätigt wurde – von der Bundesrepublik Deutschland erforderlich, die aber schon im Moskauer Vertrag von 1970 die Souveränität und den Status quo der DDR bekräftigte. Auch die DDR musste die Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Die Bundesrepublik beharrte auf einer Art Sonderstatus für beide Staaten (Zwei-Staaten-Konzept), weil sie die DDR immer noch nicht richtig anerkennen wollte und die Existenz einer DDR-Staatsbürgerschaft ablehnte. Nach wie vor betrachtete man es als zentrale politische Aufgabe, die Einheit der Nation – wie im Grundgesetz formuliert – zu wahren.

Deutsche Demokratische Republik

Die Deutsche Demokratische Republik versuchte seit Beginn der 1970er Jahre, ihr Konzept von den zwei deutschen Staaten durch eine Zwei-Staaten-Theorie zu ergänzen. Damit wollte man den Anspruch auf völkerrechtliche Anerkennung unterstreichen. Diese Sicht wurde auch von der Sowjetunion sowie von den meisten Ostblockstaaten geteilt.

Von dieser Position her bedeutete der Grundlagenvertrag von 1972 einen Teilerfolg. Die Aufnahme der DDR als 133. und der Bundesrepublik Deutschland als 134. Mitglied der Weltorganisation, die am 18. September 1973 durch Akklamation erfolgte, erfüllte den Wunsch der Deutschen Demokratischen Republik auf endgültig vollständige internationale Anerkennung als Völkerrechtssubjekt.

Die Geraer Forderungen stellten aus Sicht der DDR die nächsten Schritte zur Zementierung der Teilung dar. Im Westen fanden diese Positionen auf Seiten der Friedensbewegung und des linken Flügels der SPD zunehmend Zuspruch. Mit dem gemeinsamen Papier von SPD und SED wurde eine Abkehr vom Ziel der Wiedervereinigung in Freiheit deutlich.

Kohl – Gorbatschow – Honecker 1982–1989

Obwohl Helmut Kohl die Deutschlandpolitik seiner Vorgänger lediglich fortzuführen gedachte, indem er sich zu den bestehenden Verträgen bekannte und eine Zusammenarbeit mit der DDR auf den bisher gelegten Fundamenten anstrebte, zeichnete sich doch bald ein Wandel ab. Zum einen forcierte er deutlich die europäische Einigungspolitik, nicht ohne immer wieder zu betonen, dass zu einer wirklichen Einigung auch die Lösung der Deutschen Frage zähle. Zum anderen intensivierte er den Kontakt zur DDR durch vertragliche Vereinbarungen, wobei seine Regierung gleichzeitig verdeutlichte, dass sie gemäß dem Grundgesetz der Freiheit erste Priorität einräume.

Trotz dieser klaren Position, die Helmut Kohl und seine Minister der DDR gegenüber einnahmen, erreichte er durch Vertragsverhandlungen und in persönlichen Telefonaten mit Mitgliedern der DDR-Führung eine Intensivierung der gegenseitigen Beziehungen. In den angestrebten Verträgen standen zumeist menschliche Belange im Vordergrund des Interesses der westdeutschen Regierung, etwa bei den Familienzusammenführungen. Auch konnte man 1984 die DDR-Führung dazu bewegen, die Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze zu beseitigen. Als Gegenleistung gewährte man hierfür nicht selten Kredite, die die wirtschaftlich angeschlagene Deutsche Demokratische Republik dringend benötigte.

Mit dem Amtsantritt Michail Gorbatschows als Generalsekretär der KPdSU im Jahre 1985 begann die Schlussphase des Kalten Krieges, die auch große Wirkung auf den Prozess der Wiedervereinigung Deutschlands hatte. Die Politik Gorbatschows trug wesentlich zur weltweiten und zur innerdeutschen Entspannung bei. Daneben kam es im September 1987 zum lange geplanten (Gegen-)Besuch Honeckers in Bonn, bei dem ein Strahlenschutzabkommen, ein gemeinsames Umweltschutzabkommen und eine generelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet geschlossen wurde.

Ende der Teilung durch die Wiedervereinigung 1989/1990

Das Ende der Teilung Deutschlands wurde mit der Öffnung der Mauer am 9. November 1989 eingeläutet. Zur rechtlichen Wirklichkeit wurde die Deutsche Einheit aber nach Art. 1 Abs. 1 des Einigungsvertrags erst „mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990“ (beschlossen durch die Volkskammer der DDR am 23. August 1990),[7] wodurch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland seinen provisorischen Charakter verloren hat. Durch den Beitritt der DDR wurde deren Verfassungsrecht beseitigt und durch das Grundgesetz als Verfassung ersetzt mit allen Konsequenzen, die in einer solchen Verfassungsübernahme liegen;[8] es ist damit nicht notwendig gewesen, dass sich das – nun wiedervereinigte – deutsche Volk eine neue Verfassung geben müsste. Mit der Bundestagswahl 1990 und den Landtagswahlen wurde das Grundgesetz allgemein akzeptiert, sodass es einer weiteren Legitimation durch die Westdeutschen gemäß Art. 146 (a.F.) nicht mehr bedurfte.[9] Da das Grundgesetz „nunmehr gemeinsame gesamtdeutsche Verfassung (Art. 3 Einigungsvertrag)“ wurde,[10] hatte der Artikel 146 seinen Zweck erfüllt und wurde folglich obsolet.[11] Es hat sich als rechtliche Grundordnung und Grundlage aller anderen Gesetze bewährt.

Die Präambel des Grundgesetzes stellt in den Sätzen 1 und 3 klar, dass das Grundgesetz Geltung auf Dauer beansprucht. Dem steht auch nicht Art. 146 GG entgegen; dieser verweist lediglich darauf, dass es dem deutschen Volk möglich ist, kraft seiner verfassunggebenden Gewalt das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abzulösen.

Deutsch-deutsche Befindlichkeiten

Im bundesdeutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehen – das sich selbst stets als „Deutsches Fernsehen“ bezeichnete (analog dazu bis 1972 der „Deutsche Fernsehfunk“ als staatliches Fernsehen der DDR) – wurden bis zur Wiedervereinigung für die Wettervorhersage Europakarten ohne Staatsgrenzen benutzt. So wurde ein politisches Statement hinsichtlich der Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit der DDR vermieden.

Die erste Wetterkarte mit den Umrissen des vereinigten Deutschlands zeigte die Tagesschau am 13. Juni 1990.[12]

Siehe auch

Literatur

  • Christoph Kleßmann: Die doppelte deutsche Nachkriegsgeschichte als wissenschaftliches und didaktisches Problem. Wochenschau-Verlag, Schwalbach/Ts. 2005, ISBN 3-89974-255-9.
  • Gerd Langguth (Hrsg.): Die Intellektuellen und die nationale Frage. Campus, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-593-35725-9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Dietmar Schultke: Keiner kommt durch – Die Geschichte der innerdeutschen Grenze und Berliner Mauer. 4. Auflage, Aufbau, Berlin 2008, ISBN 978-3-7466-8157-3.
  • Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Band 2: Deutsche Geschichte vom „Dritten Reich“ bis zur Wiedervereinigung. C.H. Beck, München 2000, ISBN 3-406-46002-X.
  • Peter Graf Kielmansegg: Nach der Katastrophe – Eine Geschichte des geteilten Deutschland. Siedler, Berlin 2000, ISBN 3-88680-329-5.
  • Robert Häusser: Die Berliner Mauer. Fotografien und Zitate. Hrsg. von Alfried Wieczorek, Claude W. Sui. Edition Braus, Heidelberg 2009, ISBN 978-3-89466-305-6.
  • Jean-Paul Cahn, Ulrich Pfeil (Hrsg.): Allemagne 1945–1961. De la «catastrophe» à la construction du Mur. Septentrion, Villeneuve d’Ascq 2008, ISBN 978-2-7574-0056-2.
  • Jean-Paul Cahn, Ulrich Pfeil (Hrsg.): Allemagne 1961–1974. De la construction du Mur à l’Ostpolitik. Septentrion, Villeneuve d’Ascq 2009, ISBN 978-2-7574-0107-1.
  • Jean-Paul Cahn, Ulrich Pfeil (Hrsg.): Allemagne 1974–1990. De l’Ostpolitik à l’unification. Septentrion, Villeneuve d’Ascq 2009, ISBN 978-2-7574-0107-1.
  • Matthias Uhl: Die Teilung Deutschlands. Niederlage, Ost-West-Spaltung und Wiederaufbau 1945–1949. be.bra, Berlin 2009, ISBN 978-3-89809-411-5.
  • Gregory Henderson, Richard Ned Lebow, John George Stoessinger: Divided Nations in a Divided World. D. McKay Co., New York 1974, ISBN 978-0-679-30057-1.
  • Quansheng Zhao, Robert G. Sutter: Politics of Divided Nations. China, Korea, Germany and Vietnam. Unification, Conflict Resolution and Political Development (= Occasional Papers/Reprints Series in Contemporary Asian Studies, Bd. 9). School of Law, University of Maryland, Baltimore 1991, ISBN 978-0-925153-17-3 (PDF; 11,8 MB).
  • Thomas Cieslik: Wiedervereinigungen während und nach der Ost-West-Blockkonfrontation. Ursachen der Teilung – Grundlagen der (fehlenden) Einheit. Untersucht an den Fallbeispielen Vietnam, Jemen, Deutschland, China und Korea. Tectum, Marburg 2001, ISBN 978-3-8288-8271-3 (= Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum-Verlag. Unterreihe Politikwissenschaften; Band 10).
  • Peter Joachim Lapp: Grenzregime der DDR. Helios, Aachen 2013, ISBN 978-3-86933-087-7.
  • als Dokumente zur Deutschlandpolitik – DzD (wissenschaftlich kritische Edition wesentlicher Schriftstücke zur Deutschlandfrage) sind über 30 Bände und zwei Sonderbände erschienen.[13]

Weblinks

Commons: Deutsche Teilung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Joachim Bentzien, Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen Souveränität im 21. Jahrhundert, Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, S. 68 f.; Michael Kirn, Der deutsche Staat in Europa. Aufgaben und Ziele des vereinigten Deutschland, Verlag Urachhaus, Stuttgart 1991, S. 211.
  2. Detlef Brandes: Säuberung vom fremden Element, in: Stefan Aust, Stephan Burgdorff (Hrsg.): Die Flucht. Über die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten, Bonn 2005, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, ISBN 3-89331-533-0, S. 130 f.
  3. GBl. DDR 1949 I, S. 5.
  4. Vgl. Art. 118 der DDR-Verfassung von 1949.
  5. 1967 lebten noch 1.200, 1989 nur noch 350 Juden in der DDR; D. Brückner, H. Focke, Deutschland nach 1945, S. 56.
  6. Vgl. Kay Hailbronner in: Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 4. Aufl. 2007, 3. Abschn., Rn 168.
  7. 30. Tagung der 10. Volkskammer der DDR vom 23. August 1990: Volkskammerbeschluss zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik (5'11"), in: Deutsches Rundfunkarchiv (DRA)
  8. Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. V: Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts. Die Verfassungsentwicklung vom Alten Deutschen Reich zur wiedervereinigten Bundesrepublik Deutschland, C.H. Beck, München 2000, ISBN 3-406-07021-3, S. 1977.
  9. Franz Schneider, Die Bedeutung des Art. 178 BV für die deutsche Wiedervereinigung und für Verfassungsrevisionen des wiedervereinigten Deutschlands (= Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; Bd. 541), VVF, München 1996, ISBN 3-89481-241-9, S. 36.
  10. Zit. nach Rupert Scholz, Grundgesetz zwischen Reform und Bewahrung: Vortrag, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 2. Dezember 1992, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-014112-4, S. 5 f.
  11. Franz Schneider, Die Bedeutung des Art. 178 BV für die deutsche Wiedervereinigung und für Verfassungsrevisionen des wiedervereinigten Deutschlands (= Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; Bd. 541), VVF, 1996, S. 39.
  12. Tagesschau vom 13. Juni 1990, 20 Uhr.
  13. Liste (Memento vom 22. Oktober 2014 im Internet Archive), Bundesarchiv.