Saarländische Landesregierung
Die saarländische Landesregierung (amtliche Bezeichnung: Regierung des Saarlandes) ist die Exekutive des Saarlandes. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2001 können zudem Staatssekretäre als „weitere Mitglieder“ der Regierung berufen werden.
Verfassungsrechtliche Bestimmungen
Die wesentlichen Bestimmungen über die Landesregierung sind in den Artikeln 86 bis 95 der Verfassung des Saarlandes festgelegt. Danach wird der Ministerpräsident vom Landtag des Saarlandes gewählt. Die Minister und die der Regierung angehörigen Staatssekretäre werden vom Ministerpräsidenten mit Zustimmung des Landtags ernannt und entlassen.
Den Vorsitz in der Landesregierung hat der Ministerpräsident inne. Er vertritt das Saarland nach außen, legt die Geschäftsbereiche der Minister fest, bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Die Landesregierung ernennt und entlässt die Beamten und Richter des Landes und übt das Begnadigungsrecht aus.
Für den kurzen Zeitraum vom Inkrafttreten der saarländischen Verfassung am 17. Dezember 1947 bis zur Bildung der ersten Landesregierung am 20. Dezember 1947 wurden die Aufgaben der Regierung durch die Verwaltungskommission des Saarlandes wahrgenommen (Art. 131 SVerf a. F.).
Begrenzung der Amtszeit der Landesregierung
Bis 1979 war die Amtszeit einer Landesregierung nicht an die Dauer einer Legislaturperiode des Landtags gebunden. Im Rahmen einer größeren Verfassungsrevision durch Gesetz Nr. 1102[1], die am 28. Juli 1979 in Kraft trat, wurde die Amtsdauer der Regierung begrenzt: Sie läuft nun „mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages“ ab.
Den Anstoß für diese Änderung gab das Ergebnis der Wahl zum 7. Landtag am 4. Mai 1975: Die bisher allein regierende CDU erhielt 25 Mandate im Landesparlament, SPD (22 Mandate) und FDP (drei) kamen zusammen ebenfalls auf 25 Sitze. Eine Mehrheit zur Bildung einer neuen Regierung kam zunächst nicht zustande, sodass die Regierung von Ministerpräsident Franz-Josef Röder (CDU) unverändert weiter amtierte. Erst mit dem Eintritt der FDP in die Regierung am 1. März 1977 löste sich das Patt auf. Zu einer Neuwahl des Ministerpräsidenten kam es dennoch nicht, da Amtsinhaber Röder einen Rücktritt ablehnte und sich seit seiner letztmaligen Wahl durch den Landtag am 13. Juli 1970 als ununterbrochen im Amt befindlich betrachtete. Lediglich die Ernennung drei neuer Minister wurde von der Regierungsmehrheit im Parlament bestätigt.
Die neue Regelung kam gleich nach der folgenden Landtagswahl 1980 zum Tragen: Mit der konstituierenden Sitzung des 8. Landtags am 21. Mai 1980 war die Amtszeit der Regierung abgelaufen. Ministerpräsident Werner Zeyer (CDU), seit dem Tod von Franz-Josef Röder 1979 dessen Nachfolger, hatte sich einer erneuten Wahl durch das Parlament zu stellen, um die Koalition von CDU und FDP fortsetzen zu können.
Weitere Mitglieder der Landesregierung
Bis 2001 lautete Artikel 86 der saarländischen Landesverfassung „Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern“. Durch Gesetz Nr. 1478[2] wurde die Verfassung in diesem Punkt geändert, sodass seitdem auch Staatssekretäre als weitere Mitglieder der Landesregierung ernannt werden können. Ihre Zahl darf ein Drittel der Zahl der Minister nicht übersteigen. Nach Inkrafttreten dieser Regelung am 21. September 2001 wurden fünf Tage später mit Monika Beck und Karl Rauber (beide CDU) zum ersten Mal Staatssekretäre als Mitglieder der Landesregierung berufen.[3]
Für die der Regierung angehörigen Staatssekretäre gelten bei ihrer Berufung und in ihren Amtsbefugnissen die gleichen Vorschriften wie für die Minister. Damit setzen sie sich von den übrigen Staatssekretären – die als oberste Beamte des Saarlandes der Regierung nicht angehören – ab:
- Die weiteren Mitglieder der Landesregierung leisten ihren Amtseid vor dem Landtag.
- Ihre Ernennung und Entlassung muss vom Landtag bestätigt werden.
- Sie haben Sitz und Stimme im Kabinett.
- Sie können als ordentliche Mitglieder des Bundesrates bestellt werden und dort als Stimmführer des Saarlandes auftreten.
- Ihre Amtszeit endet mit dem Zusammentritt eines neugewählten Landtags.
Name | Partei | Amt | Amtszeit |
---|---|---|---|
Monika Beck | CDU | Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Saarlandes beim Bund | 2001–2005[3] |
Karl Rauber | CDU | Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Europabeauftragter der Landesregierung | 2001–2004[3] |
Wolfgang Schild | CDU | Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales Staatssekretär im Ministerium der Justiz |
2004–2007[4] 2007–2009 2009–2012[5] |
Joachim Kiefaber | FDP | Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft | 2009–2012[5] |
Jürgen Barke | SPD | Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr | 2012–2022[6] |
Jürgen Lennartz | CDU | Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund | 2012–2019[6] |
Henrik Eitel | CDU | Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund | 2019–2022 |
David Lindemann | SPD | Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter für Europa | seit 2022 |
Thorsten Bischoff | SPD | Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund | seit 2022 |
Geschäftsverteilung des Landesregierung
- Saarländische Staatskanzlei
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
- Ministerium der Justiz
- Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
- Ministerium für Bildung und Kultur
- Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Landesregierungen seit 1947
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Aufgrund von neuen politischen Mehrheiten nach Landtagswahlen und Umbildungen der Regierung während einer Legislaturperiode amtierten im Saarland bisher folgende Kabinette:
Siehe auch
Weblinks
- Website der Regierung des Saarlandes
- Mitglieder der Regierung des Saarlandes beim Bundesrat
- Verfassung des Saarlandes (SVerf) vom 15. Dezember 1947, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Juli 2016 (Amtsblatt I S. 710)
- Gesetz Nr. 784 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Saarländisches Ministergesetz) vom 17. Juli 1963, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2017 (Amtsblatt I S. 436)
- Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes (GOReg) vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 9. Mai 2012 (Amtsblatt I S. 132)
- Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden vom 17. Mai 2017, geändert durch die Bekanntmachung vom 17. Oktober 2017 (Amtsbl. I S. 982)
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz Nr. 1102 zur Änderung der Verfassung des Saarlandes vom 4. Juli 1979. (PDF; 1,1 MB) In: Amtsblatt des Saarlandes Nr. 28. Chef der Staatskanzlei, 27. Juli 1979, S. 650–655, abgerufen am 28. Juni 2017.
- ↑ Gesetz Nr. 1478 zur Änderung der Verfassung des Saarlandes vom 5. September 2001. (PDF; 4,9 MB) In: Amtsblatt des Saarlandes Nr. 42. Chef der Staatskanzlei, 20. September 2001, S. 1630, abgerufen am 28. Juni 2017.
- ↑ a b c Zustimmung des Landtages zur Ernennung von weiteren Mitgliedern der Landesregierung; Vereidigung der weiteren Mitglieder der Landesregierung. (PDF; 4,9 MB) In: Plenarprotokoll 12/30. Landtag des Saarlandes, 26. September 2001, S. 1424–1425, abgerufen am 28. Juni 2017.
- ↑ Zustimmung des Landtages zur Ernennung weiterer Mitglieder der Landesregierung gemäß Art. 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes; Vereidigung weiterer Mitglieder der Landesregierung gemäß Art. 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes. (PDF; 263 kB) In: Plenarprotokoll 13/3. Landtag des Saarlandes, 3. November 2004, S. 16, abgerufen am 28. Juni 2017.
- ↑ a b Zustimmung des Landtages zur Ernennung zweier Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes; Vereidigung der neuen Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes. (PDF; 333 kB) In: Plenarprotokoll 14/3. Landtag des Saarlandes, 18. November 2009, S. 19–20, abgerufen am 28. Juni 2017.
- ↑ a b Zustimmung des Landtages zur Ernennung zweier weiterer Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes; Vereidigung der weiteren Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes. (PDF; 301 kB) In: Plenarprotokoll 15/3. Landtag des Saarlandes, 16. Mai 2012, S. 21–22, abgerufen am 28. Juni 2017.