Staatspräsident der Volksrepublik China

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Staatspräsident der Volksrepublik China
Offizielles Emblem
Emblem der Volksrepublik China
Amtierender Staatspräsident
Xi Jinping
seit dem 14. März 2013
Amtssitz Zhongnanhai
Amtszeit 5 Jahre (Wiederwahl unbegrenzt möglich)
Schaffung des Amtes 27. September 1954
18. Juni 1983
Letzte Wahl 14. März 2013
Anrede 主席 bzw. zhǔxí (Herr Präsident)
Stellvertreter Vizepräsident der Volksrepublik
Webseite english.gov.cn (en)

Der Staatspräsident der Volksrepublik China (chinesisch 

中華人民共和國主席

 / 

中华人民共和国主席

, Pinyin

Zhōnghuá Rénmín Gònghéguó Zhǔxí

, englisch

Chinese People's Republic Chairperson

; bis 1982 Chairman of the Chinese People Republic) ist das Staatsoberhaupt der Volksrepublik China. Er hat eigentlich eine repräsentative Funktion, allerdings gab es in der Geschichte der Volksrepublik China Staatspräsidenten, die in Personalunion auch Generalsekretär der Kommunistischen Partei waren. Im Falle beispielsweise Mao Zedongs oder des amtierenden Staatspräsidenten Xi Jinping, welche die Führung aller drei Säulen des politischen Systems der Volksrepublik China (Partei, Regierung, Streitkräfte) auf sich vereinen, wird der inoffizielle Titel „Oberster Führer der Volksrepublik China“ (chinesisch 

中華人民共和國最高領導人

, Pinyin

Zhōnghuá Rénmín Gònghéguó Zuìgāo lǐngdǎo rén

) verwendet.

Qualifikation

Gemäß der Verfassung der Volksrepublik China muss der Staatspräsident ein chinesischer Bürger mit vollem Wahlrecht und im Alter von mindestens 45 Jahren sein.

Wahl und Amtszeit

Der Staatspräsident und sein Vizepräsident werden vom Nationalen Volkskongress gewählt. Seine Amtszeit entspricht der des Volkskongresses von fünf Jahren und ist seit dem 11. März 2018 durch eine Entscheidung des Nationalen Volkskongresses nicht mehr auf zwei aufeinanderfolgende Wahlperioden begrenzt. Diese Änderung soll Xi Jinping eine Amtszeit über das Jahr 2023 hinaus ermöglichen.[1] Für die Wahl ist eine einfache Mehrheit ausreichend.[2] Für diese Verfassungsänderung stimmten 2.958 Volkskongress-Delegierte (99,8 %). Zwei Delegierte stimmten gegen das Vorhaben, drei enthielten sich und eine Stimme war ungültig.[3]

Befugnisse und Aufgaben

Der Staatspräsident ist dem Nationalen Volkskongress Rechenschaft schuldig. Mit Ausnahme seiner Befugnis Staatsbesuche zu unternehmen, müssen alle seine Entscheidungen durch den Volkskongress ratifiziert werden.

Er setzt mit seiner Unterschrift alle Gesetze, die der Volkskongress verabschiedet hat, in Kraft. Des Weiteren ernennt er den Ministerpräsidenten, den Vizeministerpräsidenten und alle Staatsräte.

Der Staatspräsident hält ein Gnadenbefugnis inne und darf den Ausnahme- und den Kriegszustand verhängen. Er kann die Mobilmachung der Armee erlassen, die Minister und Botschafter ernennen und abberufen.

Geschichte

Das Amt des Staatspräsidenten wurde erstmals mit der Verfassung von 1954 geschaffen und von Mao Zedong besetzt. Nachdem dessen Vize Liu Shaoqi ihn nach einer Amtszeit 1959 ablöste und dann Januar 1965 im Amt bestätigt wurde, enthob Mao im Zuge der Kulturrevolution Liu von seinem Amt. Da sich der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses ab 1966 vertagte, blieb der Posten des Staatspräsidenten vakant und wurde bis 1975 geschäftsführend von Song Qingling und Dong Biwu bekleidet. Der Ausschuss tagte erst 1975 erneut. In einer Novelle der Verfassung wurde das Amt des Staatspräsidenten abgeschafft. Staatsoberhaupt war formal nun der Vorsitzende des Ausschusses. In der dritten Verfassung ab 1978 fehlte das Amt des Staatspräsidenten ebenfalls, allerdings wurde ein kommissarischer Präsident eingesetzt.

Mit der Verfassung, die der 5. Nationale Volkskongress am 4. Dezember 1982 ratifizierte, wurde das Amt des Staatspräsidenten wieder eingeführt. Mit der Amtsübernahme Jiang Zemins 1993, der sowohl Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas als auch Vorsitzender der Zentralen Militärkommission war, fielen die eigentlich getrennten Positionen auf eine Person. Dies setzte sich auch bei Hu Jintao zwischen 2002 und 2012 und ab 2012 bei Xi Jinping fort.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. China clears way for Xi Jinping to rule for life. CNN, 11. März 2018, abgerufen am 11. März 2018 (englisch).
  2. en.people.cn/constitution, Verfassung der Volksrepublik China — offizielle Website. Artikel 62 und 63. Abgerufen am 15. November 2015.
  3. Unbegrenzte Amtszeit für Xi Jinping. Zeit online, 11. März 2018, abgerufen am 11. März 2018 (englisch).