Staatsrat (Waadt)

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Sitzungszimmer des Staatsrates im Château Saint-Maire in Lausanne

Der Staatsrat (französisch Conseil d’État) ist die Regierung des Kantons Waadt. Er besteht aus sieben Mitgliedern (conseiller d’État), welche jeweils ein eigenes Departement führen.

Seit der Revision der Kantonsverfassung im Jahr 2003 wird der Staatsrat alle fünf Jahre vom Volk gewählt. Die Mitglieder des Staatsrat ernennen aus ihrer Mitte für die gesamte Länge der Legislatur eine Person zum Regierungspräsidenten (Président du Conseil d’État). Kein anderer Kanton sieht eine längere Amtsdauer vor. Vor der Verfassungsänderung wurde nach dem Rotationsprinzip jedes Jahr ein neuer Präsident bestimmt, wie es in den meisten anderen Kantonen heute der Fall ist.

Geschichte

Der Kleine Rat (1803–1814)

Der im Jahre 1801 entwickelte Verfassungsentwurf erwähnt zum ersten Mal den Petit Conseil. Der Entwurf sah vor, dass der Kleine Rat, bestehend aus zehn Mitgliedern, vom Grossen Rat bestellt werden sollte. Eine Amtszeit sollte neun Jahre dauern und es galten strenge Wahlkriterien. Ein Kleinrat musste mindestens 30 Jahre alt sein, bereits ein Öffentliches Amt innehaben und zudem mindestens 3000 Schweizer Franken verdienen.

Mit der Mediationsakte am 19. Februar 1803 erfolgte schliesslich die Einführung mit etwas abgeänderter Regelung. Es wurden nun neun Mitglieder aus dem Grossen Rat für sechs Jahre gewählt. Jedoch erfolgten alle zwei Jahre Erneuerungswahlen, bei denen ein Drittel (drei Personen) ausgewechselt wurden. Das Präsidentenamt wechselte jeden Monat sein Mitglied.

Per 22. April 1803 wurden drei Departemente eingeführt, welche je von einer Kommission mit drei Kleinräten geführt wurden. Alle vier Monate musste ein Mitglied das Departement verlassen und dafür in einem anderen Einsitz nehmen. Es gab das département de législation (Departement des Rechts), das département de l'intérieur (Departement des Innern) und das département des finances (Finanzdepartement).

Das département de législation wurde am 7. Juni 1810 in département de justice et police (Justiz- und Polizeidepartement) umbenannt.

Der erste Staatsrat war mit folgenden Persönlichkeiten besetzt (inkl. Ersatzpersonen):

Der Staatsrat (1814–1831)

Mit der korrigierten Verfassung vom 4. August 1814, wurde der Kleine Rat umorganisiert. Die Anzahl der Räte wurde auf dreizehn erhöht, jedoch mussten alle zuvor im Grossen Rat Einsitz genommen haben. Sie wurden für zwölf Jahre gewählt, ein Teil wurde alle vier Jahre ausgewechselt und sie waren wiederwählbar. Der Titel Conseil d'État (Staatsrat) wurde eingeführt.

Der Grosse Rat wählte aus den gewählten Staatsräten zwei Präsidenten, welche dann den Titel Landammann trugen. Sie wurden für vier Jahre gewählt und übernahmen das Präsidium abwechselnd für ein Jahr. Sie präsidierten zudem den Grossen Rat und waren jederzeit wiederwählbar.

Neu kam das Département militaire (Militärdepartement) hinzu, welches auch der Grund für die Erhöhung der Mitglieder ist. Die Aufteilung mit den Kommissionen und die Abläufe blieben gleich wie bisher.

Der Staatsrat (1831–1845)

Die Verfassungsänderung vom 26. März 1830 sah keine Modifikationen vor. Knapp ein Jahr später erfolgte am 25. Mai 1831 die nächste Revision der Verfassung. Der Staatsrat wurde nun auf neun Mitglieder gekürzt, welche jedoch weiterhin zuvor im Grossrat sein mussten. Sie wurden für sechs Jahre gewählt und waren ebenfalls wieder wählbar. Jedes Jahr bestimmte der Staatsrat einen Präsidenten, welcher nun nicht mehr direkt wiedergewählt werden konnte.

Die Departementsnamen blieben alle gleich, wurden aber von nun an nur noch durch zwei statt drei Mitgliedern geführt. Jeder Rat musste für drei Jahre im gleichen Departement bleiben und alle 18 Monate kam ein neues Mitglied dazu.

Der Staatsrat (1845–1861)

Am 14. Februar 1845 trat der gesamte Staatsrat geschlossen zurück. Am selben Tag wählten die versammelten Einwohner auf dem Place de Montbenon in Lausanne eine neue provisorische Regierung, bestehend aus neun Mitgliedern.

Mit der geänderten Verfassung vom 10. August 1845 wurden 9 Mitglieder für vier Jahre aus dem Grossrat in den Staatsrat gewählt, waren wiederwählbar und wurden zum Teil ersetzt.

Der Staatsrat (1861–1885)

Mit der Revision der Verfassung vom 15. Dezember 1861, wurde die Anzahl der Staatsräte von neun auf sieben gekürzt. Nun waren auch Personen wählbar, die keinen Einsitz im Grossen Rat hatten. Alle vier Jahre fanden Wiederwahlen statt. Der Präsident wurde jedes Jahr neu bestimmt und war nicht mehr direkt wiederwählbar. Die Organisation der Departemente wurde ebenfalls geändert. Die Anzahl wurde von vier auf sieben aufgestockt und jedes Mitglied war somit Vorsteher eines Departements.

Der Staatsrat (seit 1885)

Per 1. März 1885 wurde die Verfassung abermals geändert. Das Gremium bestand weiterhin aus sieben Räten, welche jedoch nun nicht mehr Einsitz im Grossen Rat haben durften. Falls ein Grossrat zum Staatsrat gewählt wurde, musste er von ersterem Amt zurücktreten. Der Staatsrat wird vom Grossen Rat für vier Jahre bestimmt und ist wiederwählbar. Bei einer Vakanz wird sofort eine Neubesetzung festgelegt.

Mit dem Gesetz vom 5. September 1917 wurde neu vorgeschrieben, dass der Gross Rat direkt vom Volk gewählt wird, jedoch wiederwählbar bleibt. Bei einer Personalmutation wird am ersten Sonntag im März ein neuer Rat bestimmt. Die erste Volkswahl fand am 3. März 1918 statt. Es war vorgeschrieben, dass jede stimmberechtigte Person nicht mehr als zwei Mitglieder aus ihrer Gemeinde, in den grösseren Städten aus ihrem Stadtteil, wählen durften. An der Wahl des Präsidenten, sowie der Departementsverteilung, gab es keine Änderungen.

Kantonsverwaltung

Die Kantonsverwaltung besteht aus folgenden sieben Departementen.

Departement für Bau und Umwelt

(bis Ende 2013 Departement für Sicherheit und Umwelt / Département de la sécurité et de l’environnement)

Abkürzung französischer Name Aufgaben Vorsteher
DTE Département du territoire et de l’environnement Zeichnet Verantwortung für die Sicherheit von Personen und Gütern. Es muss die Gleichstellung fördern und ist für den Umweltschutz zuständig. Christelle Luisier (FDP)

Departement für Bildung, Jugend und Kultur

Abkürzung französischer Name Aufgaben Vorsteher
DFJC Département de la formation, de la jeunesse et de la culture Unter die Aufgabenbereiche fallen die Ausbildung von rund 130'000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die kantonale Kulturpolitik obliegt ebenfalls dem DFJC. Cesla Amarelle
(SP)

Departement des Innern

Abkürzung französischer Name Aufgaben Vorsteher
DINT Département de l'intérieur Das DINT ist zuständig für die Beziehungen zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Es befasst sich weiter mit der Asyl- und Migrationspolitik, dem Strafvollzug, das Staatsarchiv sowie der Justiz und Gesetzgebung. Béatrice Métraux
(Grüne)

Departement für Gesundheit und Soziales

Abkürzung französischer Name Aufgaben Vorsteher
DSAS Département de la santé et de l'action sociale Das DSAS ist für die Gesundheitspolitik und das Sozialwerk (Sozialversicherungen und Sozialhilfe) zuständig. Rebecca Ruiz
(SP)

Volkswirtschaftsdepartement

Abkürzung französischer Name Aufgaben Vorsteher
DECS Département de l'économie Die Aufgabenbereiche erstrecken sich über die Wirtschaftspolitik des Kantons, den Arbeitsmarkt, die Raumplanung sowie das Sportwesen. Philippe Leuba
(LPS)

Departement für Infrastrukturen und Humanressourcen

Abkürzung französischer Name Aufgaben Vorsteher
DIRH Département des infrastructures et des ressources humaines Mit einem Volumen von 65 Prozent der Staatsinvestitionen ist das DIRH für Strassen, Verkehr, Bauten, Informatik und das Kantonspersonal zuständig. Weiter untersteht die Fachstelle für Nachhaltige Entwicklung ebenfalls diesem Departement. Nuria Gorrite
(SP)

Departement für Finanzen und Aussenbeziehungen

Abkürzung französischer Name Aufgaben Vorsteher
DFIRE Département des finances et des relations extérieures Dieses Departement wird stets vom Staatsratspräsidenten geführt. Das DFIRE ist zuständig für den Finanzhaushalt, das Statistikwesen, die Aussenbeziehungen sowie die Staatskanzlei. Pascal Broulis
(FDP)

Siehe auch

Weblinks