Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik

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Staatswappen der DDR
(26. September 1955
– 2. Oktober 1990)
Emblem der DDR
(28. Mai 1953
– 26. September 1955)
Emblem der DDR
(12. Januar 1950
– 28. Mai 1953)

Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Es handelt sich dabei um fünf Schleifen, die symbolisch für die fünf Länder stehen. Der Hammer symbolisiert die Arbeiterklasse, der Ährenkranz die Klasse der Bauern und der Zirkel die soziale Schicht der Intelligenz (Akademiker).

Geschichte

Auch in der DDR wurde erwogen, einen Adler, der nach heraldisch links (Osten) blickt, einzuführen. „Es empfiehlt sich, in dieser Frage schnell zu handeln, da uns andernfalls die sowjetische Ostrepublik möglicherweise zuvorkommt.“ Mit diesem Satz forderte Carl-Heinz Lüders, damals Referent im Bundesministerium des Innern, im November 1949 zu einer raschen Entscheidung über das Staatswappen auf.[1] Der Vorläufer des Staatswappens bestand nur aus einem Hammer im Ährenkranz, da sich die DDR hauptsächlich als Arbeiter-und-Bauern-Staat verstand, in dem Arbeiter und Bauern im Bündnis mit der Intelligenz und anderen Schichten regieren sollten. Dieser Entwurf stammte von dem Zeichner Fritz Behrendt.

Bis zum Jahr 1955 galt das Wappen der DDR nur als inoffiziell und durfte nicht als „Wappen“ bezeichnet werden. Ministerpräsident Otto Grotewohl erklärte im Jahr 1951, dass das derzeitige Emblem der DDR „halboffiziös“ sei und jeder Hinweis darauf, dass es sich um das offizielle Wappen der DDR handele, zu unterbleiben habe.[2] Dies geschah, um die damaligen gesamtdeutschen Verhandlungen nicht zu torpedieren und durch Deklaration eines offiziellen DDR-Wappens „vollendete Tatsachen“ zu schaffen. Grotewohl war der Meinung, dass das Emblem aus dem Jahr 1950 nicht das Wesen der DDR erfasste.[3] Durch ein Gesetz vom 26. September 1955 wurde das bis 1990 gültige Wappen, das auf Entwürfen von Heinz Behling, Herbert Gute und Martin Hänisch basiert, als Staatswappen der DDR eingeführt – die Flagge blieb aber auch weiterhin Schwarz-Rot-Gold und damit identisch mit der der Bundesrepublik Deutschland. Erst mit dem Änderungsgesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Staatswappen dann integraler Teil der Staatsflagge der DDR.

Das Staatswappen war gleichzeitig Bestandteil des Wappens der NVA und – umgeben von einem 12-zackigen weißen Gardestern – das der Volkspolizei.

Nach der Wende und friedlichen Revolution von 1989 blieb das Staatswappen offiziell Wappen der DDR, wurde jedoch an herausragenden Stellen nicht mehr gezeigt, so in der Volkskammer. Sie ordnete mit Beschluss vom 31. Mai 1990 die Entfernung des Staatswappens von öffentlichen Gebäuden an. Durch Entscheidung des Staatssekretärs im Ministerium für Abrüstung und Verteidigung der DDR, Werner E. Ablaß, wurde es mit Wirkung ab 20. Juli 1990 in der NVA auch von den Dienstmützen entfernt und durch Kokarden, die denen der Bundeswehr ähnlich waren, ersetzt.[4]

Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Im Jahr 2004 wurde versucht, dieses Symbol und andere DDR-Zeichen (wie das der FDJ, der SED und des MfS) markenrechtlich schützen zu lassen. Die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt wurde im Sommer 2008 gelöscht, nachdem das Patentgericht entschieden hatte, dass die Verwendung des Staatswappens der DDR als Marke sittenwidrig sei.[5]

Verbote und Verbotsdebatten

Nachdem die DDR das Staatswappen 1959 zum Teil ihrer Staatsflagge gemacht hatte, wurde diese in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin verboten. Gemäß einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 4. November 1959 war die Polizei verpflichtet, die DDR-Fahne im öffentlichen Raum – zum Beispiel bei Sportwettkämpfen – zu entfernen. Am 4. Februar 1970 beschloss die Innenministerkonferenz, die Vereinbarung wieder abzuschaffen.[6]

Nach der Wiedervereinigung gab es mehrfach Forderungen nach einem erneuten Verbot des Wappens im Sinne des § 86a StGb, so etwa vom Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe. Der DDR-Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer bezeichnete derartige Bestrebungen hingegen als „politische Paranoia“[7]. Als im Mai 2013 Mitglieder eines „Traditionsverbandes Nationale Volksarmee“ in Uniformen an einer Gedenkveranstaltung in Berlin teilnahmen, kündigte der Vorsitzende der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, Volker Kauder, an, den Vorfall zum Anlass zu nehmen, über ein strafrechtliches Verbot von Symbolen des SED-Staats nachzudenken.[8]

Altes Wappen bei einer Volkskammersitzung, 1950
Altes Wappen auf einem Hausbuch
Neues Wappen bei einer Parade der Deutschen Volkspolizei 1955: Beim großen Wappen an der Tribüne ist der Hammer schwarz dargestellt

Weblinks

Commons: Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Iris Benner: Wettlauf um das Adlerwappen - museumsmagazin online. (Nicht mehr online verfügbar.) Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, März 2008, archiviert vom Original am 7. März 2016; abgerufen am 7. August 2021.
  2. Landeshauptarchiv Schwerin, Ministerpräsidium, 1345.
  3. Hormann, Plaschke: Deutsche Flaggen. Edition Maritim, Hamburg 2006, ISBN 978-3-89225-555-0, S. 177.
  4. Keubke, Klaus-Ulrich & Kunz, Manfred: Militärische Uniformen in der DDR 1949–1990, Hamburg et al. 2009, S. 218 ff.
  5. Bundespatentgericht: Beschluss des 26. Senats vom 15. Juli 2008, Az. 26 W (pat) 4/05.
  6. Hammer, Zirkel, Ährenkranz. 16. März 2019, abgerufen am 7. April 2019.
  7. Interview des Deutschlandfunks mit Friedrich Schorlemmer vom 4. Januar 2014, abgerufen am 30. September 2016.
  8. Opfer zweiter Klasse. 25. März 2019, abgerufen am 7. April 2019.