Stadtluft macht frei
Der Ausspruch „Stadtluft macht frei nach Jahr und Tag“ umschreibt einen Rechtsgrundsatz des Mittelalters.
Aus Siedlungen rund um Burgen und Klöster, die etwa ab dem 11. Jahrhundert von freigekauften Leibeigenen und anderen Angehörigen des 3. Standes gegründet wurden, entstanden neben den alten römischen oder auch germanischen Gründungen weitere Städte. Dabei setzten sich immer mehr Leibeigene in die Städte ab, wo sie für ihre Grundherren zumeist unauffindbar waren.
So wurde es Rechtsbrauch, dass ein in einer Stadt wohnender Unfreier, etwa ein seinem Grundherrn entlaufener Bauer, nach Jahr und Tag nicht mehr von seinem Dienstherrn zurückgefordert werden konnte und somit ein Insasse (auch Stadtbewohner) wurde. Wenn der Dienstherr aber mit sieben Zeugen beweisen konnte, dass der Leibeigene sein Eigentum sei, musste er ihm wieder dienen.[1] Diese Regelung wurde durch das Statutum in favorem principum (1231/32) zugunsten der Fürsten aufgegeben.
Literatur
- Heinrich Mitteis: Über den Rechtsgrund des Satzes „Stadtluft macht frei“. In: Erika Kunz (Hrsg.): Festschrift Edmund E. Stengel zum 70. Geburtstag am 24. Dezember 1949 dargebracht von Freunden, Fachgenossen und Schülern. Böhlau, Münster u. a. 1952, S. 342–358 (Auch in: Carl Haase (Hrsg.): Die Stadt des Mittelalters. Band 2: Recht und Verwaltung. 2. erweiterte Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1976).
- Christoph Kreutzmüller, Eckart Schörle; TWA Thüringer Wirtschaftsarchiv, Centrum Judaicum (Hrsg.): Stadtluft macht frei? Jüdische Gewerbebetriebe in Erfurt 1919 bis 1939. Hentrich & Hentrich, Berlin 2013, ISBN 978-3-942271-97-4 (= Jüdische Miniaturen, Band 138).
Einzelnachweise
- ↑ Erik Hühns, Ingeborg Hühns: Bauer, Bürger, Edelmann: Leben im Mittelalter. Verlag Neues Leben, Berlin 1963. S. 123.