Steuerobjekt

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Das Steuerobjekt, auch Steuergegenstand, einer Steuer ist im Steuerrecht der Tatbestand, der die Steuer auslöst.

Steuerobjekte sind Zustände oder Ereignisse.

Zustände:

Ereignisse: (Wertzuflüsse oder Verkehrsvorgänge)

Beispiel: Hat eine natürliche Person (Steuersubjekt) Vermögen, welches Zinsen abwirft, stellen diese Zinsen einen Wertzufluss (Ertrag) dar. Dieser Ertrag ist Steuerobjekt, und somit müssen die Zinseinkünfte versteuert werden.

Weblinks

  • Wolfgang Eggert: Steuerobjekt. In: Gabler Wirtschaftslexikon. 19. Februar 2018.