Stille Reserve (Arbeitsmarkt)
Als Stille Reserve bezeichnet man in der Arbeitsmarktforschung Personen, die unter bestimmten Bedingungen bereit wären, eine Arbeit aufzunehmen, sich aber bei der Arbeitsverwaltung nicht als arbeitslos melden.
Zur Stillen Reserve gehören überwiegend solche Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, zum Beispiel Hausfrauen, die bisher keiner Berufstätigkeit nachgegangen sind, Studenten, Schüler und Rentner, die zumeist eine Nebentätigkeit suchen. Zum Teil findet man in der Stillen Reserve aber auch Personen, die sich entmutigt vom Arbeitsmarkt zurückgezogen haben, weil sie nach langer Arbeitslosigkeit keinen Arbeitsplatz gefunden haben. (Siehe auch: Unterbeschäftigung)
Volkswirtschaftlich relevant hieran ist, dass die Personen der stillen Reserve auf Grund ihres Rückzugs vom Arbeitsmarkt nicht in die Berechnung der Arbeitslosenquote eingehen. (Siehe auch: Arbeitslosenstatistik)
Literatur
- Die „Stille Reserve“ gehört ins Bild vom Arbeitsmarkt, IAB Kurzbericht, Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, Nr. 21, 14. November 2005 (PDF-Datei; 425 kB)
Weblinks
- Grafik: Entwicklung der Stillen Reserve, aus: Zahlen und Fakten: Die soziale Situation in Deutschland, Online-Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (2008)
- Daten des Statistischen Bundesamtes zur Stillen Reserve in Deutschland: [1]