Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland

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Logo der TBNE

Der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) ist eine Organisation zur Gestaltung von Tarifen für Reisen mit der Eisenbahn, bei denen Züge von zwei oder mehr Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) benutzt werden, und für die Abrechnung von darauf aufbauenden Fahrkarten für solche Verbindungen, also eine durchgehende Abfertigung zu ermöglichen. Dies betrifft im Wesentlichen die Abrechnung zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland („Eisenbahnen des Bundes“) einerseits und andererseits solchen, die der BRD nicht gehören, also Privatunternehmen oder solche im Besitz von Bundesländern oder Kommunen, als Nichtbundeseigene Eisenbahnen bezeichnet.

Der Vorstand des Verbandes wird aus dem Vorsitzenden, derzeit Jörg Strubberg (DB Regio AG), sowie dem Sprecher der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen, derzeit Torsten Schlag (National Express Holding GmbH), gebildet. Geschäftsführer ist Bernd Rössner.[1] Der TBNE ist ein nicht rechtsfähiger Verein (§ 54 BGB).

Aufgaben und Geschichte

Die Tätigkeit des TBNE ist auf den Schienenpersonennahverkehr beschränkt und schließt den Fernverkehr damit aus. Davon nicht erfasst werden hingegen Personenfernverkehrsleistungen, wie sie von Tochterunternehmen von Transdev GmbH (Harz-Berlin-Express) oder Flixmobility erbracht werden. Es werden jedoch auch einige verkraftete Strecken einbezogen, d. h. solche auf denen der Schienenverkehr durch einen Kraftverkehr mit Omnibussen abgelöst wurde. Die Arbeit des TBNE wird ausschließlich von seinen Mitgliedsunternehmen finanziert und ist primär nach innen gerichtet.

Die Geschichte begann 1951, als die Personen-Tarifverband Deutsche Bundesbahn – Deutsche Nichtbundeseigene Eisenbahnen gegründet wurde.[2][3]

Damals ging es im Wesentlichen um den sogenannten Anstoßtarif zwischen der Bundesbahn und anderen Eisenbahngesellschaften, die auf ihrem eigenen Schienennetz eigenen Personenverkehr durchführten. Im Zuge der Bahnreform, also der weitgehenden Einführung des Wettbewerbs auf dem gesamten Schienennetz aller Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), änderte sich einerseits die Aufgabenstellung und wurde andererseits eine Namensänderung der Organisation erforderlich.

Die gegenseitige Anerkennung von Fahrkarten und deren Einnahmeaufteilung kann beruhen auf der Mitgliedschaft des jeweiligen EVU im TBNE (additive Preisbildung im „Anstoßverkehr“), auf einer bilateralen vertraglichen Beziehung zwischen EVU oder auf einer vertraglichen Beziehung innerhalb eines Verkehrsverbundes, für den das EVU Schienenverkehrsleistungen erbringt und dessen Tarif das EVU ebenfalls anwendet.

Mitglieder

Stand Juli 2020[4]

Zukunft

Der TBNE soll in Zukunft durch die Deutschlandtarifverbund GmbH abgelöst werden, die im Juni 2020 gegründet wurde. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, den bundesweiten Beförderungstarif im Nahverkehr zu gestalten und weiterzuentwickeln. Durch den Tarifverband soll der heute angewendete Unternehmenstarif der Deutschen Bahn im Nahverkehr in wettbewerbsneutraler Weise weitergeführt werden. Dabei soll unter anderem die Einnahmeaufteilung zwischen den Beteiligten neu geregelt werden.[5]

Literatur

Weblinks

  • tbne.de – Offizielle Webseite des TBNE

Einzelnachweise