Theaterzensur

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Theaterzensur ist eine Form der Zensur und ein Versuch, das Theater zu regulieren.

Geschichte

Die Theaterzensur entstand zusammen mit dem Theater. Bereits Platon berichtet, das Theater der griechischen Antike betreffend, dass Stücke vor ihrer ersten Aufführung einer amtlichen Prüfung unterzogen wurden. Die Gesetzgebung des Lykurg sah eine Bestrafung von Schauspielern vor, die während der Aufführung vom klassischen Text abwichen.

Die christlichen Mysterienspiele fanden unter der Aufsicht der Kirche statt. Die Überwachung des aufkommenden weltlichen Theaterwesens erfolgte zunächst häufig nicht in Form einer unmittelbaren Zensur, sondern durch das Gewähren oder Entziehen von Privilegien. So machte in Frankreich bereits 1477 das Parlament Aufführungen von seiner Genehmigung abhängig.

Erst unter Maria Theresia wurde 1751 eine eigene Zensurbehörde eingesetzt, die den Auftrag hatte, „Unsinn und Gemeinheit“ von der Bühne fernzuhalten. Ein einflussreicher Zensor in diesem Sinne war Joseph von Sonnenfels. In Deutschland lag die Kontrolle der Theater in der Zuständigkeit der Polizei, bis durch das Circular-Rescript vom 16. März 1820 ausdrücklich die Theaterzensur eingeführt wurde. Die Deutsche Revolution 1848/1849 führte vorübergehend zu ihrer Abschaffung, doch 1851 wurde sie durch die Berliner Theaterverordnung, die bald überall nachgeahmt wurde, wieder eingeführt.

Diese Verordnungen, die nicht für die Hoftheater galten, verlangten vom Theaterunternehmer die zeitige Vorlage des Textbuches zur Genehmigung. Ein Verstoß gegen diese Vorlagenpflicht sowie das Abweichen von der genehmigten Vorlage während der Aufführung wurde mit Geldstrafe oder auch dem Entzug der Theaterkonzession bestraft. Begründet wurde das Vorgehen mit der Abwehr möglicher Gefahren und der Aufrechterhaltung von Sitte und Ordnung. So durfte zum Beispiel Kleists Prinz Friedrich von Homburg oder die Schlacht bei Fehrbellin erst zehn Jahre nach dem Tod des Dichters aufgeführt werden, weil die dargestellte Verzweiflung eines preußischen Heerführers als unmännlich galt. Am Burgtheater war Die Jungfrau von Orleans erst spielbar, als die Geliebte des Königs zu seiner legal angetrauten Ehefrau gemacht wurde.

Bis zum Wirksamwerden der Weimarer Verfassung blieben diese Verordnungen in Kraft. Das nationalsozialistische Regime führte 1934 mit dem Reichstheatergesetz die Theaterzensur wieder ein. Mit der Institution des Reichsdramaturgen wurde eine Zensurbehörde geschaffen, der alle Spielpläne zur Genehmigung vorzulegen waren. Zudem hatte der Reichsdramaturg über die „Unbedenklichkeit“ von Theaterstücken zu entscheiden.

Das Grundgesetz sieht nach Art. 5 Abs. 1, Satz 3 keine Zensur vor. Dies galt auch für die Verfassung der DDR, doch Artikel 18 der Verfassung von 1974, der die Förderung und den Schutz der sozialistischen Nationalkultur sowie den Kampf gegen imperialistische Unkultur vorsah, bildete die Handhabe für die – offiziell nicht namentlich erwähnte – Zensur in der DDR. So begutachtete das Ministerium für Kultur und die ihm unterstellte Direktion für das Bühnenrepertoire alle Theaterspielpläne. Uraufführungen und DDR-Erstaufführungen bedurften generell der Genehmigung durch den Kulturminister.

Indirekte Zensur

Auch ohne ausdrückliche Zensur hat der Staat verschiedene Möglichkeiten, Einfluss auf das Theater auszuüben. Juristisch gibt es einen Unterschied zwischen der Vorzensur und der Nachzensur. So verbietet das Grundgesetz lediglich die Vorzensur, also die Abhängigkeit von staatlicher Genehmigung, aufgrund von Art. 5 Abs. 2 nicht aber die Nachzensur, die nachträgliche Sanktion. Davon unabhängig können staatliche Stellen die finanzielle Abhängigkeit von Theatern durch Subvention zur Einflussnahme nutzen. Auch über das Mittel der Bestellung, Vertragsverlängerung oder Entlassung des Intendanten kann faktisch Zensur ausgeübt werden.

Literatur

  • Roswitha Körner: Theaterzensur. In: Manfred Brauneck, Gérard Schneilin (Hg.): Theaterlexikon 1. Begriffe und Epochen, Bühnen und Ensembles. rowohlts enzyklopädie im Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 1986, 5. vollständig überarbeitete Neuausgabe August 2007, ISBN 978-3-499-55673-9.
  • Reinhard Eisendle: Der einsame Zensor. Zur staatlichen Kontrolle des Theaters unter Maria Theresia und Joseph II. Hollitzer Verlag, Wien 2020, ISBN 978-3-99012-585-4 (Specula Spectacula 8).