Tiroler Landtag

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Tiroler Landtag
Basisdaten
Sitz: Altes Landhaus in Innsbruck
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1920
Abgeordnete: 36
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 25. Februar 2018
Nächste Wahl: 25. September 2022
Vorsitz: Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP)
Klubzugehörigkeit nach dem Stand vom 25. Februar 2018
      


Sitzverteilung: Landesregierung (21)
  • ÖVP 17
  • GRÜNE 4
  • Opposition (15)
  • SPÖ 6
  • FPÖ 5
  • FRITZ 2
  • NEOS 2
  • Website
    www.tirol.gv.at

    Der Tiroler Landtag ist das Legislativorgan des österreichischen Bundeslandes Tirol, dem die Landesgesetzgebung obliegt. Der Tiroler Landtag setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Sitz des Landtags ist das Alte Landhaus in Innsbruck.

    Geschichte

    Der heutige Tiroler Landtag ist eine Einrichtung der Tiroler Verfassung, die in ihren Ansätzen bis zur Gründung des Landes unter Graf Meinhard II. zurückgeht.

    1293 musste Graf Meinhard II., um eine neue Gesetzgebung für die Grafschaft „Botzen“ erlassen zu können, um die Zustimmung der Stände ersuchen, womit die erste Erwähnung einer landtagsähnlichen Einrichtung zustande kam.[1] Der zusammenfassende Begriff einer „Landschaft“ kam im Zuge der Übergabe Tirols von Margarethe Maultasch an die Habsburger durch Rudolf IV. den Stifter vor. Dabei wurde von einer Zustimmung der „Tiroler Landschaft“ zur Übergabe in einem Brief von Rudolf dem Stifter an den Dogen von Venedig berichtet. Die schriftliche Festlegung fand vorher durch den von Ludwig der Brandenburger verfassten und seinem Vater, dem bayerischen Kaiser Ludwig IV., bestätigten „Großen Freiheitsbrief“ vom 28. Jänner 1342 statt. Zu den damaligen „Tiroler Landständen“ gehörten die hohe Geistlichkeit, der Adel, die Bürger und Bauern, welche den Landesfürsten und seine Regierung kontrollierten und damit Gesetze schufen und Steuern bewilligten.

    Ab dem 15. Jahrhundert vervielfachte sich die Anzahl der abgehaltenen Landtage. Als im 17. Jahrhundert der Absolutismus der österreichischen Fürsten ihren Höhepunkt erreichte und die Stände ausschaltete, konnten die Tiroler die Rechte der Landesstände bewahren. Ab 1650 fanden nur mehr selten Sitzungen des gesamten Landtages statt, vielmehr fanden Ausschusslandtage statt, beispielsweise wurden zwischen 1665 und 1720 nur zehn Vollversammlungen abgehalten. Die Landstände wurden von Kaiserin Maria Theresia und Kaiser Joseph II. als Hindernis für ihre Reformen angesehen, erst unter Kaiser Leopold II. konnten die Landstände in Tirol wiederhergestellt werden und zu einem Landtag einberufen werden. Kaiser Franz II. schränkte jedoch die Stellung des Landtages wieder stark ein.

    1808 erfolgte eine ausdrückliche Aufhebung der Tiroler Landesfreiheiten von 1342 und 1406 durch das bayrische Königreich. Kaiser Franz verordnete eine neue Verfassung, die 1816 – nach den Napoleonischen Kriegen – in Kraft trat und von der alten Verfassung 1342 nur mehr wenige Teile beinhaltete. Unmittelbar nach dem Zusammenbruch des absoluten Regierungssystems im Jahre 1848 erneuerte der Tiroler Landtag seine Landesverfassung. Dabei wurde das Volk nicht mehr durch seine Stände vertreten, sondern erstmals durch politische Parteien. Ab 1851 kehrte man zum Neoabsolutismus zurück und die Landesverfassung wurde wieder außer Kraft gesetzt. Mit dem Kaiserlichen „Oktoberdiplom“ (Kaiserliches Diplom zur Regelung der inneren staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie) von 1860 kehrte das Kaisertum Österreich erneut zur konstitutionellen Regierungsform zurück.

    Nach dem Ersten Weltkrieg konstituierten sich die deutsch-tirolischen Reichsrats- und Landtagsabgeordneten zur Tiroler Nationalversammlung und setzten als Vollzugsorgan den „Tiroler Nationalrat“ ein. Am 8. November 1921 wurde eine neue Tiroler Landesordnung geschaffen, die als Organ der Gesetzgebung den Landtag beinhaltet. Am 27. Februar 1934 wurde der Tiroler Landtag aufgelöst.

    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde am 15. Juni 1946 erneut eine neue Tiroler Landesordnung beschlossen.

    Landtagspräsidenten

    Als Landtagspräsidenten amtierten folgende Personen:

    Erste Vizepräsidenten in diesem Zeitraum waren:

    Als Zweite Vizepräsidenten waren folgende Politiker im Amt:

    Zusammensetzung

    Die Mandate des Tiroler Landtages verteilten sich in seinen letzten Legislaturperioden wie folgt auf die vertretenen Fraktionen:

    Tiroler Landtag: Sitzverteilung
    Partei 2018 2013 2008 2003 1999 1994 1989
    ÖVP 17 16 16 20 18 19 19
    Grüne 4 5 4 5 3 4 3
    SPÖ 6 5 5 9 8 7 9
    FPÖ 5 4 3 2 7 6 5
    FRITZ 2 2 5 n. k. n. k. n. k. n. k.
    NEOS 2 n. k. n. k. n. k. n. k. n. k. n. k.
    IMPULS 0 3[4] n. k. n. k. n. k. n. k. n. k.
    VORWÄRTS n. k. 0 n. k. n. k. n. k. n. k. n. k.
    TirolKlub n. k. 0 2[5] n. k. n. k. n. k. n. k.
    fraktionslos n. k. 1 1[6] n. k. n. k. n. k. n. k.

    Siehe auch

    Literatur

    • Werner Köfler: Land, Landschaft, Landtag. Geschichte der Tiroler Landtage von den Anfängen bis zur Aufhebung der landständischen Verfassung 1808 (Veröffentlichungen des Tiroler Landesarchivs). Innsbruck: Wagner 1985. ISBN 3703001615

    Weblinks

    Einzelnachweise