Todesstrafe in Namibia

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Todesstrafe in Afrika:
  • vollständig abgeschafft
  • nur in Sonderstrafverfahren (z. B. Kriegsrecht)
  • Hinrichtungsstopp
  • angewendet
  • Die Todesstrafe in Namibia, d. h. auf dem Gebiet des heutigen Namibia, dem ehemaligen Südwestafrika bzw. Deutsch-Südwestafrika, war die höchste zu verhängende Strafe. Mit der Unabhängigkeit am 21. März 1990 wurde die Todesstrafe in Namibia per Verfassung (Kapitel 3, Artikel 5) abgeschafft.[1]

    Dem Ausschluss der Todesstrafe waren intensive Gespräche im Rahmen der Verfassunggebenden Versammlung Namibias 1989 vorausgegangen, wobei sich z. B. der spätere Premier- und Verteidigungsminister Nahas Angula nicht direkt gegen die Todesstrafe aussprach und der spätere Umwelt- und Tourisminister Niko Bessinger die Möglichkeit der Nutzung der Todesstrafe in besonderen Fällen für sinnvoll erachtete. Andere Komiteemitglieder wiederum sprachen sich dafür aus die Thematik ganz aus der Verfassung herauszulassen.[2]

    Seitdem schwere Straftaten in Namibia seit Anfang der 2000er Jahre zunehmen, wird die Einführung der Todesstrafe auf nicht-politischer Ebene erneut kontrovers diskutiert.[3][4][5]

    Geschichte

    Die Todesstrafe wurde bereits zur deutschen Kolonialzeit verhängt. Am 8. November 1896 wurde diese auch gegen sogenannte Eingeborene eingeführt.[6]

    Zuletzt wurde die Todesstrafe auf dem Gebiet des ehemaligen Südwestafrika nach südafrikanischem Recht im Mai 1988 an Sagarias Ariseb durch Hängen vollstreckt.[7] Der 25-Jährige war im November 1987 des Mordes für schuldig befunden worden.[8] 1989 wurde das letzte auf südwestafrikanischem Boden verhängte Todesurteil in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.[9]

    Einzelnachweise