Trugschluss der Akzidenz

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Der Trugschluss der Akzidenz (lateinisch a dicto simpliciter ad dictum secundum quid ‚vom allgemeinen zum besonderen‘) bezeichnet einen informalen Fehlschluss von einer allgemeinen Aussage auf eine besondere, bei dem jedoch nicht beachtet wird, dass der der besonderen Aussage entsprechende Sachverhalt wegen irgendeines akzidentiellen (d. h. zufälligen, speziellen) Nebenumstandes nicht zugleich auch unter die allgemeine Aussage fällt.

Beispiel

A: „Es ist ratsam, Straßenverkehr auf die Schiene zu verlegen.“
B: „Dann soll also der Notarzt erst auf den nächsten Zug warten?“

A stellt eine allgemeine Forderung. Es liegt auf der Hand, dass die spezielle Aufgabe des Notarztes (Akzidenz) mit Zugverkehr kaum sinnvoll machbar ist und damit eine wohlbegründete Ausnahme von dieser Forderung darstellt. Um die Forderung von A ins Absurde zu ziehen, wendet B sie auf diesen speziellen Fall an und konstruiert damit eine Unmöglichkeit, die überhaupt nicht gegeben ist – das Gegenteil ist der Fall, denn auf Straßen mit weniger allgemeinem Verkehr könnte sich der Notarztwagen sogar schneller bewegen.

Umkehrung

Der umgekehrte Trugschluss der Akzidenz führt von einer besonderen Aussage fälschlicherweise zu einer allgemeinen, was lateinisch mit a dicto secundum quid ad dictum simpliciter bezeichnet wird, d. h., von einer Behauptung unter den Nebenbedingungen zu einer Behauptung schlechthin, ohne Bedingung.

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