UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen

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Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen
Working Group on Arbitrary Detention
 
Organisationsart Arbeitsgruppe
Kürzel WGAD
Leitung Seong-Phil Hong
Gegründet 5. März 1991[1]
Hauptsitz Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen (englisch: Working Group on Arbitrary Detention (WGAD)) ist ein UN-Gremium unabhängiger Menschenrechtsexperten, das Fälle von willkürlicher Festnahme oder Verhaftung untersucht. Dies umfasst Fälle der Inhaftierung einer Person durch einen Staat ohne gesetzliche Grundlage, ohne Rücksicht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren oder im Widerspruch zu internationalen Menschenrechten, zum Beispiel aus politischen Gründen.

Die Arbeitsgruppe wurde 1991 durch eine Resolution der früheren UN-Menschenrechtskommission eingesetzt. Sie wird heute als eines der thematischen Sonderverfahren vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen überwacht und ist daher ein Nebenorgan der Vereinten Nationen.

Das UNO-Mandat

Die UN-Menschenrechtskommission schuf dieses Gremium am 5. März 1991 mittels einer Resolution,[2] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Das UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde,[3][4] ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 7. Oktober 2016.[5]

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind keine Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern werden von der UNO mit einem Mandat beauftragt.[6][7] Dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[8] Der unabhängige Status der Mandatsträger ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[9] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[10]

Die Arbeitsgruppe erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Sie macht Länderbesuche[11] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[12] Zu ihren Aufgaben gehört auch die Prüfung von Mitteilungen[13] und sie unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[12] Sie führt auch Anschlussverfahren durch,[14] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[15] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates[10] und der UN-Generalversammlung.[10]

Mitglieder der WGAD

Name[16] Land Seit[17]
Hr. José Guevara Mexiko Mexiko 2014
Fr. Leigh Toomey Australien Australien 2015
Fr. Elina Steinerte Lettland Lettland 2016
Hr. Sètondji Adjovi Benin Benin 2014
Hr. Seong-Phil Hong Korea Sud Südkorea 2014

Weblinks

Fußnoten

  1. Die WGAD wurde am 5. März 1991 mit der Resolution geschaffen E/CN.4/RES/1991/42
  2. Schaffung und Mandat. In: E/CN.4/RES/1991/42. UN-Menschenrechtskommission, 5. März 1991, abgerufen am 8. April 2019.
  3. UN-Menschenrechtsrat. In: Menschenrechte durchsetzen. Hrsg: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (DGVN), abgerufen am 24. März 2019 (Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die bis 2006 das wichtigste Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gewesen war, sich jedoch zunehmen Kritik an ihrer Effizienz ausgesetzt sah.).
  4. Entscheid der UN-Generalversammlung den Menschenrechtsrat zu schaffen. (pdf) In: UN-Res. 60/251. Hrsg: UN-Generalversammlung, 15. März 2006, S. 1, Pkt. 1, abgerufen am 24. März 2019.
  5. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/33/30. UN-Menschenrechtsrat, 7. Oktober 2016, abgerufen am 8. April 2019.
  6. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
  9. Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
  10. a b c Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  13. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  14. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  15. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  16. Mitglieder vom WGAD. Hrsg: WGAD, abgerufen am 5. April 2019.
  17. Einleitung. Mitglieder der WGAD. Hrsg: WGAD, abgerufen am 5. April 2019.