UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt

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Die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (englisch UNESCO Convention on the Diversity of Cultural Expressions) wurde auf der 33. UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris verabschiedet und trat am 18. März 2007 in Kraft. „Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.“[1] Auf Basis der Konvention hat jeder Staat das Recht, Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durchzuführen, insbesondere, wenn diese gefährdet scheint.

Unter kultureller Vielfalt versteht die UNESCO die mannigfaltigen Ausdrucksformen der Kulturen von Gruppen und Gesellschaften. Diese Ausdrucksformen werden sowohl innerhalb als auch zwischen Gesellschaften weitergegeben. Kulturelle Vielfalt zeigt sich außerdem in den verschiedenen Ausprägungen des künstlerischen Schaffens sowie der Herstellung, der Verbreitung, des Vertriebs und der Nutzung kultureller Ausdrucksformen.[2]

Geschichte

„Kulturelle Vielfalt spiegelt sich wider in der Einzigartigkeit und Vielfalt der Identitäten, die die Gruppen und Gesellschaften kennzeichnen, aus denen die Menschheit besteht. Als Quelle des Austauschs, der Erneuerung und der Kreativität ist kulturelle Vielfalt für die Menschheit ebenso wichtig wie die biologische Vielfalt für die Natur. Aus dieser Sicht stellt sie das gemeinsame Erbe der Menschheit dar und sollte zum Nutzen gegenwärtiger und künftiger Generationen anerkannt und bekräftigt werden.“

  • Auf der 32. Generalkonferenz (29. September bis 17. Oktober 2003) begann die Formulierung der Ziele und Grundsätze der Konvention.[5]
  • Am 20. Oktober 2005 wurde die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet.
  • Am 18. März 2007 trat die Konvention in Kraft.
  • Bis heute (Stand 31. Januar 2014) haben 133 Mitgliedsstaaten sowie die Europäische Union die Konvention ratifiziert.[6]

Nationales:

  • Österreich hat das Übereinkommen 2006 ratifiziert.[7]
  • Deutschland ratifizierte die UNESCO-Konvention am 12. März 2007.
  • Im Dezember 2009 veröffentlichte die Deutsche UNESCO-Kommission das Weißbuch „Kulturelle Vielfalt gestalten“, das Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens in und durch Deutschland enthält.[8]

Ziele der Konvention

Das Übereinkommen beinhaltet folgende Ziele:

  • Uneingeschränkte kulturelle Selbstbestimmung und Wahlfreiheit auf Basis der Menschenrechte (Präambel)
  • Anerkennung der „Doppelnatur“ von Kulturgütern und -dienstleistungen als Handelsware, aber zugleich als Träger von Identitäten und Bedeutungen (Artikel 1)
  • Das Recht jeden Staates auf eigene Kulturpolitik (Artikel 6)
  • Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umsetzungsprozess (Artikel 11)
  • Internationale Zusammenarbeit (Kooperation, Koproduktionen sowie eine Vorzugsbehandlung für Entwicklungsländer) (Artikel 6,8,12,16,17)
  • Integration von Kultur in nachhaltige Entwicklung (Artikel 13)
  • Informationsaustausch u. a. durch die Benennung von nationalen Kontaktstellen (Artikel 9, 28)
  • Gleichberechtigung der Konvention zu anderen internationalen Abkommen (Artikel 20, 21)[9]

Siehe auch

Literatur

Andrea F. G. Raschèr, Andrea Lohri, Antoinette Maget Dominicé: Kap. 3 Nationale Kulturpolitik und Völkerrecht. In: Peter Mosimann/Marc-André Renold/Andrea F. G. Raschèr (Hrsg.): Kultur Kunst Recht: schweizerisches und internationales Recht. 2. stark erweiterte Auflage Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel 2020.

Andrea F. G. Raschèr, Yves Fischer: Kultur und Wirtschaft im Gleichgewicht: Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, In: Aktuelle Juristische Praxis (AJP)/Pratique Juridique Actuelle (PJA) 2006, S. 813

Sabine von Schorlemer, Peter-Tobias Stoll (Hrsg.): The UNESCO Convention on the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions. Explanatory Notes. Springer, Berlin, Heidelberg 2012

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Website der Deutschen UNESCO-Kommission e.V., Stand März 2011, abgerufen am 3. Juli 2011.
  2. Das UNESCO-Übereinkommen über Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen: Magna Charta der Internationalen Kulturpolitik. (PDF; 2,0 MB) Bonn: Köllen Druck+Verlag, 2006, S. 20, ISBN 3-927907-89-8, Stand August 2006, abgerufen am 3. Juli 2011.
  3. Welttag der kulturellen Vielfalt. Website der Deutschen UNESCO-Kommission e.V., Stand Mai 2011, abgerufen am 3. Juli 2011.
  4. unesco.de: Die Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt
  5. Roland Bernecker: Kultur im Völkerrecht: Die neue UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt (PDF; 58 kB). In: Kulturpolitische Mitteilungen, Nr. 111, IV/2005, Stand Dezember 2005, abgerufen am 3. Juli 2011.
  6. Convention on the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions. Paris, 20 October 2005. In: UNESCO.org. Abgerufen am 31. Januar 2014 (englisch).
  7. Kulturelle Vielfalt. (Memento des Originals vom 17. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.unesco.at unesco.at
  8. Kulturelle Vielfalt gestalten. Website der Deutschen UNESCO-Kommission e.V., Stand Mai 2010, abgerufen am 3. Juli 2011.
  9. Kulturelle Vielfalt gestalten: Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) in und durch Deutschland. Weissbuch (PDF; 1,2 MB). Deutsche UNESCO-Kommission e. V. Stand Dezember 2009, abgerufen am 31. Januar 2014.