Verbotene Gegenstände

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Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Waffen und Munition bezeichnet, die laut der Anlage 2 des § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (sog. Waffenliste) als „Verboten zum Umgang“ definiert werden.

Dazu gehören unter anderem:

Einzelnachweise