Vereinbarung über die Beilegung der Krise in der Ukraine

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Unterzeichnung des Vertrages

Die Vereinbarung über die Beilegung der Krise in der Ukraine ist ein Vertrag, der am 21. Februar 2014[1] in Kiew unterzeichnet wurde. Er entstand im Zuge der Staatskrise in der Ukraine, die durch die Ausschreitungen während des Euromaidan entstand.

Unterzeichner

Unterschrieben wurde der Vertrag auf Seiten der Regierung von Wiktor Janukowytsch, dem Präsidenten der Ukraine, und auf Seiten der Opposition von Vitali Klitschko von der Partei UDAR, Oleh Tjahnybok von der Partei Allukrainische Vereinigung „Swoboda“ sowie von Arsenij Jazenjuk von der Partei Allukrainische Vereinigung „Vaterland“.[2]

Des Weiteren unterschrieben der polnische Außenminister Radosław Sikorski, der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Eric Fournier, Direktor im Außenministerium Frankreichs, als Zeugen den Vertrag.[3][4]

Neben Sikorski und Steinmeier waren auch der Außenminister Frankreichs Laurent Fabius sowie Wladimir Lukin als Vertreter der Russischen Föderation an den Vertragsverhandlungen beteiligt.[3][5] Fabius reiste noch vor Vertragsunterzeichnung nach China weiter[3], Lukin unterschrieb ebenfalls nicht, erklärte jedoch, dass dies nicht bedeute, dass Russland nicht an einem Kompromiss interessiert sei.[6]

Steinmeier und Sikorski hatten auch vor Vertretern des Maidan-Rates für diese Vereinbarung geworben, und schließlich stimmte auch der Rat dem Abkommen zu, wobei allerdings keine Unterzeichnung der Vereinbarung durch Vertreter des Maidan-Rates erfolgte.[7]

Inhalt

Die Unterzeichner einigten sich auf folgende Punkte:[8]

  1. Dass innerhalb von 48 Stunden nach der Unterzeichnung des Vertrages ein Sondergesetz erlassen, unterzeichnet und verkündet wird, welches die Verfassung von 2004 wieder einführt. Die Unterzeichner erklären ihre Absicht, eine Koalition und innerhalb von zehn Tagen eine Regierung der nationalen Einheit zu bilden.
  2. Den sofortigen Beginn der Arbeit zu einer Verfassungsreform, welche die Befugnisse des Präsidenten, der Regierung und des Parlaments neu regelt. Die Verfassungsreform soll im September 2014 abgeschlossen sein.
  3. Vorgezogene Präsidentschaftswahlen finden statt, sobald die neue Verfassung angenommen wurde, jedoch nicht später als Dezember 2014. Neue Wahlgesetze werden verabschiedet, und eine neue Zentrale Wahlkommission wird auf der Grundlage der Verhältnismäßigkeit und gemäß den Regeln der OSZE und Venedig-Kommission gebildet werden.
  4. Die gemeinsame Untersuchung der jüngsten Gewaltakte. Die Behörden werden dabei von der Opposition und dem Europarat überwacht.
  5. Die Behörden werden den Ausnahmezustand nicht verhängen. Die Behörden und die Opposition werden die Anwendung von Gewalt unterlassen. Das Parlament wird eine dritte Amnestie erlassen, welche den gleichen Bereich illegaler Aktionen wie die Amnestie vom 17. Februar 2014 abdecken wird. Beide Parteien werden ernsthafte Anstrengungen zur Normalisierung des Lebens in den Städten und Dörfern, durch den Rückzug aus Verwaltungs- und öffentlichen Gebäuden und durch Entsperren von Straßen, Parkanlagen und Plätzen, unternehmen. Illegale Waffen sollten dem Innenministerium innerhalb von 24 Stunden nach Inkrafttreten des Sondergesetzes, gemäß Punkt 1 dieses Dokuments, übergeben werden. Nach dieser Frist fallen alle Fälle von illegalem Transport und Lagerung von Waffen wieder unter die Gesetze der Ukraine. Die Behörden und die Opposition werden die Konfrontation verringern. Die Regierung wird die Ordnungskräfte nur für den physischen Schutz von öffentlichen Gebäuden nutzen.
  6. Die Außenminister von Frankreich, Deutschland, Polen und der Repräsentant des Präsidenten von Russland rufen dazu auf, die Gewalt und die Konfrontation sofort zu beenden.

Folgeereignisse

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Unterzeichnung wurde der Vertrag von vielen Euromaidan-Demonstranten und von informellen Gruppen auf dem Maidan abgelehnt, sie forderten weiterhin einen sofortigen Rücktritt Janukowytschs.[9]

Am Folgetag des Abkommens brach Janukowytsch einseitig das Abkommen, indem er nicht an dessen Umsetzung mitwirkte und stattdessen aus Kiew floh. Er bezeichnete die Oppositionsführer als „Kriminelle“ und meinte, er würde nichts unterzeichnen, was auch die vereinbarte Verfassungsänderung im ersten Punkt der Vereinbarung betrifft. Das ukrainische Parlament erklärte aufgrund des Bruchs der Kompromisslösung, dass Janukowytsch sich in verfassungswidriger Weise der Ausführung der verfassungsmäßigen Befugnisse selbst enthoben habe und somit seine Pflichten nicht erfüllen würde. Er wurde daher durch den Übergangspräsidenten Oleksandr Turtschynow ersetzt und es wurden Präsidentschaftswahlen für den 25. Mai festgelegt.[10]

Bei einem Treffen von Steinmeier, Fabius und Sikorski am 31. März 2014 in Weimar wurde eine Erklärung beschlossen, in der die ukrainische Führung dazu aufgerufen wurde, die Schlüsselprinzipien der Vereinbarung vom 21. Februar als Teil ihrer Politik umzusetzen.[11]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Minutenprotokoll zur Lage in der Ukraine: Janukowitsch soll Kiew verlassen haben. Spiegel Online, 21. Februar 2014, abgerufen am 22. Mai 2014.
  2. Ein Land im Umbruch. FAZ, 21. Februar 2014, abgerufen am 12. März 2014.
  3. a b c Kiewer Abkommen: Ungewissheit bis zum Schluss. Neue Zürcher Zeitung, 22. Februar 2014, abgerufen am 12. März 2014.
  4. Yanukovych, Klitshchko, Yatseniuk, Tiahnybok sign agreement to overcome Ukrainian crisis. Interfax, 21. Februar 2014, abgerufen am 8. April 2014 (englisch).
  5. Konfliktparteien in der Ukraine unterzeichnen Abkommen. TagesWoche, abgerufen am 12. März 2014.
  6. Steinmeier: Über Ukraine nicht zu früh freuen. Deutsche Welle, 21. Februar 2014, abgerufen am 12. März 2014.
  7. Ukrainische Konfliktparteien unterzeichnen Abkommen. Stern.de, 21. Februar 2014, archiviert vom Original am 26. März 2014; abgerufen am 29. April 2014.
  8. Agreement on the Settlement of Crisis in Ukraine (Final 6:45). (PDF; 74 KB) Auswärtiges Amt, 21. Februar 2014, abgerufen am 8. April 2014 (englisch, Vertragstext).
  9. Auf dem Majdan: Klitschkos schwärzeste Stunde. FAZ, 22. Februar 2014, abgerufen am 8. April 2014.
  10. Kein Putsch aber auch nicht verfassungsgemäß. FAZ, 24. Februar 2015, abgerufen am 2. April 2022.
  11. Gemeinsame Erklärung zur Ukraine der drei Außenminister des Weimarer Dreiecks Frank-Walter Steinmeier (Deutschland), Laurent Fabius (Frankreich), und Radosław Sikorski (Polen) in Weimar, Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 31. März 2014.