Verleiherpreis

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Der Verleiherpreis ist eine Auszeichnung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien[1] für gewerbliche Filmverleiher, die sich in ganz besonderer Weise für die Verbreitung künstlerisch herausragender Filme eingesetzt haben.[2]

Pro Jahr können bis zu drei Preise mit einer Prämie bis zu jeweils 75.000 Euro verliehen werden. Die Jury setzt sich aus sechs sachverständigen Persönlichkeiten[3] zusammen, meist Kinobetreiber oder Filmverleiher.[4] Der Verleiherpreis wird seit 1977 vergeben.[5]

Kriterien für die Vergabe

Bewertet wird bei der Vergabe die Verbreitung künstlerisch herausragender Filme, insbesondere deutscher und europäischer Filme[4] unter besonderer Berücksichtigung der kulturellen Qualität der Verleiharbeit, des Anteils deutscher Filme und anderer europäischer Filme, die durch die Verleiharbeit erreichte Verbreitung der Filme und die Repertoirepflege.[4]

Verwendung der Preisgelder

Die bis zu 75.000 Euro hohe Prämie ist zweckgebunden für den Verleih von deutschen und europäischen Filme zu verwenden. Dazu zählen der Ankauf von Filmlizenzen, Verleihvorkosten, Werbemaßnahmen und die Herstellung neuer Verleihkopien.[3]

Preisträger (ab 2011)

Weblinks

Einzelnachweise