Vertriebsgemeinkosten

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Vertriebsgemeinkosten sind Kosten, die beim Vertrieb von Produkten anfallen, aber dem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden können. Die Abkürzung lautet VtGK, die vergleichbare auf Englisch SG&A für „Selling, General and Administrative Expenses“.

In der Kostenrechnung werden die Vertriebsgemeinkosten im Rahmen der Kostenstellenrechnung durch den Betriebsabrechnungsbogen ermittelt.

Der Vertriebsgemeinkostenzuschlagsatz, für weitere Kalkulationen, errechnet sich in der Kostenträgerzeitrechnung aus dem Verhältnis der Vertriebsgemeinkosten zu den Herstellkosten des Umsatzes, in der Kostenträgerstückrechnung aus dem Verhältnis der Vertriebsgemeinkosten zu den Herstellkosten.

Beispiele für Vertriebsgemeinkosten sind: Kosten für die Lagerung der fertigen Erzeugnisse, für das Verkaufsbüro, die Werbung. Kosten für Verpackung und Versand gehören nur dann zu den Vertriebsgemeinkosten, wenn sie nicht für das verkaufte Erzeugnis einzeln feststellbar sind (Sondereinzelkosten des Vertriebs).

Für Vertriebsgemeinkosten besteht ein Aktivierungsverbot für die Bilanz gemäß § 255 HGB.

Siehe auch