Vorstandsvorsitzender

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Als Vorstandsvorsitzenden bezeichnet man im Wirtschaftsleben den Vorsitzenden des Vorstandes einer Aktiengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft in anderer Rechtsform. In Deutschland wurde er früher auch als Generaldirektor bezeichnet.

Das Amt des Vorstandsvorsitzenden – eine Leitungsfunktion – ist nicht zu verwechseln mit dem des Vorstandssprechers, der den Vorstand lediglich nach außen hin vertritt.

Regelungen

Nach deutschem Aktienrecht muss eine Aktiengesellschaft zwar einen Vorstand, nicht aber einen Vorstandsvorsitzenden haben. Das Gesetz sieht vielmehr die gemeinsame Geschäftsführung (§ 77 AktG) und Vertretung (§ 78 AktG) der Gesellschaft durch alle Vorstandsmitglieder vor, sofern die Satzung oder Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt. Ausdrückliche Regelungen für eine herausgehobene Position des Vorstandsvorsitzenden kennt das deutsche Aktienrecht nicht; die Möglichkeit, einen Vorstandsvorsitzenden zu ernennen, ergibt sich einzig aus § 84 Abs. 2 AktG, die nicht auf einen Ausschuss im Aufsichtsrat delegiert werden kann (vgl. § 107 Abs. 3, S. 2 AktG). Das Gesetz verwendet den Begriff des „Vorsitzenden“, nicht aber den des „Sprechers“.

Gleichwohl ist es zulässig, dass eine Aktiengesellschaft einen Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher hat (nicht aber gleichzeitig), was allerdings an der Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Geschäftsführung nichts ändert. Regelungen hierzu finden sich in der Satzung der Aktiengesellschaft. Fast alle deutschen Aktiengesellschaften sehen in ihrer Satzung einen Vorstandsvorsitzenden vor, manchmal – vor allem bei Banken – einen Vorstandssprecher.

Der Aufsichtsrat kann einen Vorstandsvorsitzenden ernennen. Bei Stimmgleichheit im Vorstand entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden, wenn die Satzung der Aktiengesellschaft oder die Geschäftsordnung des Vorstands dies vorsieht. Er kann die Tagesordnung der Vorstandssitzungen ändern, insbesondere Tagesordnungspunkte zunächst absetzen, was für den Fall interessant ist, dass er eine nicht in seinem Sinne ausfallende Abstimmung befürchtet und hofft, vor einer erneuten Befassung weitere Kollegen von seiner Sicht überzeugen zu können.

In der französischen Wirtschaft entspricht dem die Position des Président-directeur général (PDG).

Vorstandsvorsitzende in Deutschland

Zu den Spitzenverdienern in Deutschland zählen die Konzernchefs der 40 DAX-Unternehmen. Diese sind durch eine Novellierung des HGB und durch das VorstOG ab dem Geschäftsjahr 2006 zur Offenlegung der Vorstandsbezüge verpflichtet.

Spitzenverdiener 2009 unter den DAX-Vorständen war der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann: Er bezog eine Jahresvergütung von 9,9 Mio. Euro. An zweiter Stelle lag RWE-Chef Jürgen Großmann mit 9,2 Mio. Euro. Siemens-Chef Peter Löscher verdiente 7,1 Mio. Euro.

Die angeführten Bezüge errechnen sich aus den oft relativ geringen Fixbezügen und ertragsabhängigen Erfolgsprämien. Hinzu kommen Aktienoptionen, deren Wert die regulären Bezüge um ein Mehrfaches übertreffen können.

Dennoch gilt die finanzielle Vergütung deutscher Konzernchefs im internationalen Vergleich als niedrig.

Liste der Vorstandsvorsitzenden der 40 DAX-Unternehmen

Unternehmen Vorstandsvorsitzender (wenn nicht anders angegeben)
Adidas Kasper Rorsted
Airbus Guillaume Faury
Allianz Oliver Bäte
BASF Martin Brudermüller
Bayer Werner Baumann
BMW Oliver Zipse
Brenntag Christian Kohlpaintner
Continental AG Nikolai Setzer
Covestro Markus Steilemann
Daimler Ola Källenius
Delivery Hero Niklas Östberg
Deutsche Bank Christian Sewing
Deutsche Börse Theodor Weimer
Deutsche Post Frank Appel
Deutsche Telekom Timotheus Höttges
Deutsche Wohnen Michael Zahn
E.ON Leonhard Birnbaum
Fresenius Stephan Sturm
Fresenius Medical Care Rice Powell
HeidelbergCement Dominik von Achten
Henkel Carsten Knobel
HelloFresh Dominik Richter, Thomas Griesel
Infineon Reinhard Ploss
Linde Aldo Belloni
Merck Belén Garijo (Vorsitzende der Geschäftsführung)
MTU Aero Engines Reiner Winkler
Münchener Rück Joachim Wenning
Porsche SE Hans Dieter Pötsch
Puma Bjørn Gulden
Qiagen Thierry Bernard
RWE Markus Krebber
SAP Christian Klein
Sartorius Joachim Kreuzburg
Siemens Roland Busch
Siemens Energy Christian Bruch
Siemens Healthineers Bernd Montag (Vorsitzender der Geschäftsführung)
Symrise Heinz-Jürgen Bertram
Volkswagen Herbert Diess
Vonovia Rolf Buch
Zalando Robert Gentz, David Schneider

Vereinigte Staaten

Im angloamerikanischen Recht ist der Vorstandsvorsitzende dem Chief Executive Officer (CEO) vergleichbar, jedoch hat der CEO eine stärkere Stellung gegenüber den anderen Vorstandsmitgliedern inne als ein Vorstandsvorsitzender gegenüber den sonstigen Vorstandsmitgliedern.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Vorstandsvorsitzender – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen