Waldzustandsbericht

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Waldzustandsbericht, früher Waldschadensbericht genannt, ist eine auf Ebene der deutschen Bundesländer gebräuchliche Bezeichnung für das Ergebnis einer jährlichen Waldzustandserhebung, bei der anhand einer Stichprobe von ca. 10.000 Bäumen der Vitalitätszustand des Waldes erfasst wird.[1][2] Auf Bundesebene werden die Ergebnisse dieses forstlichen Umweltmonitorings jährlich vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter dem Titel Ergebnisse der Waldzustandserhebung herausgegeben.[3]

Rechtsgrundlagen

International

Ausgehend von der Genfer Luftreinhaltekonvention von 1979 und dem Internationalen Kooperationsprogramm Wälder (ICP Forests)[4] verabschiedeten das Europäische Parlament und die EU-Kommission 1986 die Verordnung Nr. 3528/86 „Schutz des Waldes gegen Luftverschmutzung“ und schrieben damit die jährliche Erhebung des Kronenzustandes für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich vor. Dieses sogenannte Level I-Programm wurde im Jahr 1994 durch Level II (Waldklimastationen) ergänzt. Das Waldzustandsmonitoring wird seitdem auf zwei Ebenen durchgeführt: Einerseits auf systematisch über den gesamten Mitgliedstaat verteilten Beobachtungsflächen (Level I) und andererseits auf Intensivbeobachtungsflächen (Level II). Zuletzt war die EU-einheitliche Durchführung und Ko-Finanzierung des Waldmonitorings in der EU-Verordnung Nr. 2152/2003 („Forest Focus“) verbindlich geregelt.[5] Diese Verordnung ist zum 31. Dezember 2006 ausgelaufen und damit eine verbindliche Regelung für die EU-Mitgliedstaaten entfallen.[6]

Eine Weiterentwicklung der Finanzierung erfolgte im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 614/2007.[7] In den Jahren 2009 bis 2011 wurde die Weiterentwicklung und Implementierung eines europaweiten forstlichen Monitoringsystems im Rahmen des LIFE+ Projektes Forest Monitoring System („FutMon“) durch die EU-Kommission, vertreten durch die Generaldirektion Umwelt gefördert. Ziel war die Etablierung eines europäischen harmonisierten, forstlichen Monitoringsystems mit verbesserter Methodenstandardisierung und Effektivität, das politikrelevante Informationen über den Zustand der europäischen Wälder liefert.[8] Beteiligt an dem Projekt waren 38 Institutionen aus 24 EU-Mitgliedstaaten.[9]

National

Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 trat die Verordnung zum Forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)[10] auf Grundlage des § 41a Bundeswaldgesetz (BWaldG) in Kraft. Die jährliche Kronenzustandserhebung im 16x16 km Raster (Level I) und das Intensivmonitoring (Level II) sind Bestandteil der gemeinsamen Grundlagendatenerhebung der Bundesländer.

Folgende Grunddaten zur Vitalität der Wälder und zu Wirkungszusammenhängen in Waldökosystemen werden auf den Level-II-Flächen erhoben (§ 1 ForUmV):

  1. Kronenzustand,
  2. Baumwachstum,
  3. Nadel- und Blattanalysen,
  4. Bodenvegetation,
  5. atmosphärische Stoffeinträge,
  6. Streufall,
  7. Bodenwasser nach Menge und Zusammensetzung,
  8. Bodenzustand,
  9. meteorologische Parameter,
  10. Phänologie,
  11. Luftqualität.

Das Thünen-Institut stellt die Daten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen und wertet sie aus (§ 41a Abs. 2 BWaldG).[11]

Datenerhebung

Geschichte

Im Sommer 1983 gab es die ersten Erhebungen in den Bundesländern.[12] 1984 folgten die ersten Berichte im gesamten Bundesgebiet und ab 1986 dann auch in Europa. Auslöser war der Begriff vom „Tannensterben“, der Schreckensbilder aus dem Schwarzwald, dem südlichen Alpen­rand und aus dem Schweizer Jura in die Öffentlichkeit transportierte (s a. Waldsterben).[13] Aktueller Auslöser war nach heutigem Verständnis eine schwere Trockenperiode im Frühsommer 1976, die vor allem bereits vorgeschädigten Weißtannen schwer zusetzte.[14] Es folgte 1978/79 ein sehr harter Winter mit schweren Frostschäden.

Wesentlich war vor allem, wissenschaftliches Material darzustellen, das geeignet wäre, die Auswirkungen des „sauren Regens“ und die diesem zu Grunde liegenden Schadstoff­quellen wie Abgase aus Industrie und Straßenverkehr auf die „neuartigen Waldschäden“ bewerten zu können.[15] Mit dem sog. Waldschadensbericht sollte das Bundeslandwirtschaftsministerium die kranken Bäume erfassen. Man hoffte außerdem, die Wirkung von Maßnahmen darlegen zu können, die bereits um 1970 eingeleitet worden waren: Dazu zählten einerseits gesetzliche Regelungen wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz, die TA Luft oder die Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und andererseits deren konkrete technische Umsetzung. Dies betraf sowohl den einzelnen Verbraucher mit der Einführung des Fahrzeugkatalysators und des bleifreien Benzins, die Industrie mit der verordneten Nachrüstung von Filtern und Rauchgasentschwefelung als auch die Forstwirtschaft, wo das Ausbringen von Kalk (Calciumcarbonat) in den Wäldern empfohlen wurde.

Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)

Die Daten werden gem. § 2 ForUmV nach einem terrestrischen Stichprobenverfahren mit systematischer Stichprobenverteilung über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens im 16 x 16 km Quadratverband erhoben. Die Beobachtungsflächen für Erhebungen im Rahmen eines Intensivmonitorings sollen die wichtigen Waldökosysteme auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie unterschiedliche Ausprägungen bedeutsamer Standort- und Belastungsfaktoren abbilden. Die Bundesländer wählen dazu mindestens eine Beobachtungsfläche pro 256 Tausend Hektar Waldfläche aus. Dieselben Bäume werden einmal jährlich zwischen Anfang Juli und Ende August untersucht. Beurteilungsmaßstab ist die Verlichtung der Baumkronen im Vergleich zu einer voll belaubten bzw. benadelten Krone. Die Abweichung von einer vollständigen Belaubung wird in 5 %-Stufen geschätzt.

Die 5 %-Stufen werden zu breiteren Klassen, den sogenannten Schadstufen zusammengefasst:[16]

Schadstufe Verlichtung Bezeichnung
0 0–10 % Ohne Kronenverlichtung
1 11–25 % Warnstufe (schwache Kronenverlichtung)
2 26–60 % Mittelstarke Kronenverlichtung
3 61–99 % Starke Kronenverlichtung
4 100 % abgestorben

Funktion

Die Waldzustandsberichte dienen zur Erfüllung der Aufgaben des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) sowie zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union oder völkerrechtlich verbindlicher Vereinbarungen (§ 41a Abs. 1 und 3 BWaldG). Gem. § 1 BWaldG soll der Wald wegen seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion erhalten, die Forstwirtschaft gefördert und ein Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeigeführt werden.

So sind die Waldzustandsberichte für den Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik[17] eine wichtige Datenbasis, auf dessen Grundlage er Vorschläge zur Umsetzung der Waldstrategie 2020 der Bundesregierung erarbeitet.[18][19]

Die Berichte geben auch praktische Entscheidungshilfen für das Risikomanagement in Forstbetrieben durch waldbauliche Maßnahmen (z. B. Baumartenwahl, Pflege- und Nutzungskonzepte) oder für Maßnahmen des Bodenschutzes (z. B. Bodenschutzkalkung).[20] Außerdem erleichtern sie den einzelnen Bundesländern die forstliche Rahmenplanung nach den Landeswaldgesetzen anhand waldspezifischer Daten[21] und beeinflussen die finanzielle Förderung der Forstwirtschaft.[22]

Gegenüber dem Waldforum der Vereinten Nationen besteht eine Berichtspflicht.[23][24]

Langzeitmonitoring

Auf den Waldzustand wirken verschiedene Faktoren ein, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder abschwächen können. Hierzu gehören das Baumalter und die Veranlagung der einzelnen Bäume, die gegenwärtige und frühere Bewirtschaftung, Standortfaktoren, das Auftreten von Schadorganismen, der Eintrag von Luftschadstoffen und anderes. Abhängig vom Ausmaß und von der Geschwindigkeit, mit der sie sich vollzieht, führt der Klimawandel zu zusätzlichen Risiken für den Wald.[25][26] Die Daten der bundesweiten Waldzustandserhebung zeigen eine räumliche Verlagerung der Hauptschadensgebiete und -baumarten seit den 1990er Jahren. Während früher Bodenversauerung mit seinen Folgen im Boden oder sogar direkte Rauchgasschäden zu einem Absterben der Bäume führten, sind heute vor allem Fichtenbestände in den Lagen unter 500 Metern durch starken Borkenkäferbefall betroffen, Buchen durch Trockenheit und Eichenbestände durch Insektenschäden (Eichen-Prozessionsspinner).[27]

Die Kronenverlichtung zeigt den Gesundheitszustand von Waldbäumen an. Dabei wirken verschiedene abiotische und biotische, vom Menschen verursachte und natürliche Faktoren als Schadursachen zusammen. Zu den abiotischen Gefahren zählen natürliche Ursachen wie Waldbrände und Sturm, aber auch menschliche Einwirkungen wie Flächenverbrauch. Biotische Gefahren sind beispielsweise der Wildverbiss.[28] Der Kronenzustand der Buchen und Eichen hat sich in den letzten Jahrzehnten gegenüber dem Beginn der Erhebung im Jahr 1984 deutlich verschlechtert. Die Fichte zeigt seit Beginn der 1990er Jahre keinen klaren Trend der Verbesserung oder Verschlechterung des Kronenzustands. Die Kiefer ist seit Beginn der 1990er Jahre der Baum mit der geringsten Kronenverlichtung.[29]

Ausgewählte Ergebnisse und Bewertung

Ergebnisse im Jahr 2003

  • Fichte (Picea abies): schwere Schäden: 27 Prozent, schwache Schäden: 43 Prozent
  • Kiefer (Pinus sylvestris): schwere Schäden: 13 Prozent, schwache Schäden: 53 Prozent
  • Buche (Fagus sylvatica): schwere Schäden: 30 Prozent, schwache Schäden: 46 Prozent
  • Eiche (Quercus robur und Q. petraea): schwere Schäden: 39 Prozent, schwache Schäden: 44 Prozent

Die im Bericht genannten Einflussfaktoren auf den Waldzustand sind: Wetter, Fruktifikation, Schädlinge und die Stoffeinträge in den Wald durch den Menschen.

Das Wetter war im Jahr 2002 und im Frühjahr 2003 (bis zum Abschluss der Erhebung) vorteilhaft, weil warm und regenreich. Die im August einsetzende extrem lange Hitzeperiode, fast ohne jeden Regen, fand im Wesentlichen keinen Eingang mehr in den Bericht. Die Fruktifikation hatte im Berichtszeitraum so gut wie keine negativen Auswirkungen auf die Schätzwerte. Infolge des warmen Wetters waren daher massive vorbeugende Maßnahmen erforderlich: Bekämpfung von Borkenkäfer, Schmetterlingsraupen wie z. B. der Nonne, Hochlagenerkrankung der Buche, Maikäfer, Wurzelhalsfäule und der Kastanien-Miniermotte; dies schlug sich im Waldzustandsbericht negativ nieder. Die innerhalb der Luftschadstoffe gemessenen hohen Konzentrationen des bodennahen Ozons würden sich allerdings erst im nächsten Bericht wiederfinden. Ferner wurden die Stoffeinträge von Schwefel auf 9 kg/ha und die von Stickstoff auf 18 kg/ha beziffert. Im europäischen Teil des Waldzustandsberichtes wurde eine ähnliche Situation wie in Deutschland beschrieben.

Ergebnisse im Jahr 2012

Insgesamt hat sich der Zustand 2012 im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Der Anteil der nicht geschädigten Bäume betrug 39 % (2011: 37 %), der von Bäumen mit schwachen Schäden 36 % (2011: 35 %). Alle schweren Schäden zusammen machten 25 % (2011: 28 %) aus.

  • Fichte (Picea abies): schwere Schäden: 27 Prozent, schwache Schäden: 35 Prozent
  • Kiefer (Pinus sylvestris): schwere Schäden: 11 Prozent, schwache Schäden: 39 Prozent
  • Buche (Fagus sylvatica): schwere Schäden: 38 Prozent, schwache Schäden: 40 Prozent
  • Eiche (Quercus robur und Q. petraea): schwere Schäden: 50 Prozent, schwache Schäden: 33 Prozent

Ergebnisse im Jahr 2020

Im Jahr 2020 betrug der Anteil der Bäume mit intakten Kronen lediglich 21 Prozent. Dies war der schlechteste Zustand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984. Ursachen seien Dürre, Stürme und Schädlinge.[30]

Literatur

  • Wolfram Elling, Ulrich Heber, Andrea Polle, Friedrich Beese: Schädigung von Waldökosystemen. Auswirkungen anthropogener Umweltveränderungen und Schutzmaßnahmen. Spektrum, Heidelberg, München 2007, ISBN 978-3-8274-1765-7.
  • Nicole Wellbrock, Andreas Bolte (Hrsg.): Status and Dynamics of Forests in Germany. Results of the National Forest Monitoring. Ecological Studies 237, Springer-Verlag 2017. ISBN 978-3-030-15734-0 (eBook, englisch)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Waldzustandsbericht 2019 November 2019
  2. Waldzustandserhebung 2019 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, abgerufen am 19. Dezember 2019
  3. vgl. zuletzt BMEL (Hrsg.): Ergebnisse der Waldzustandserhebung 2019 Stand: April 2020
  4. Dave Durrant, Jenny Claridge, Andy Moffat, George Gate: Europen Forests and the Environment – The Work and Achievements of EU/ICP Forests. Hrsg.: Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution – International Co-operative Programme on Assessment and Monitoring of Air Pollution Effects on Forests (ICP Forests) & European Union Scheme on the Protection of Forests against Atmospheric Pollution. 2000.
  5. Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus) ABl. Nr. L 324/1 vom 11. Dezember 2003
  6. Internationales Kooperationsprogramm zum forstlichen Umweltmonitoring in Wäldern - ICP Forests - Projekt D 25 Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, abgerufen am 19. Dezember 2019
  7. Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) ABl. Nr. L 149/1 vom 9. Juni 2007
  8. Further Development and Implementation of an EU-Level Forest Monitoring System Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt, abgerufen am 19. Dezember 2019 (deutsch)
  9. FutMon Final Workshop futmon.org, Link zum Download der Ergebnisse (englisch)
  10. Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV) vom 20. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4384)
  11. BMEL: Forstwirtschaft und Waldmonitoring Website abgerufen am 20. Dezember 2019
  12. Michael Lange: Und ewig sterben die Wälder. 20 Jahre Waldschadenserhebung in Deutschland Deutschlandfunk, 4. Januar 2004
  13. vgl. Dieter Lohmann: Waldsterben – das Update. Wie aussagekräftig ist der Waldzustandsbericht? 8. Dezember 2006
  14. Tannensterben (Memento des Originals vom 15. Januar 2005 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.forst.tu-muenchen.de von Dr. Klaus J. Lang in: Gehölzkrankheiten in Wort und Bild, „Tannensterben - silver fir decline“.
  15. Bartholomäus Grill: Waldschadensbericht: Wankende Eichen. Die Statistik trügt Die Zeit, 11. November 1988
  16. vgl. Leitfaden und Dokumentation zur Waldzustandserhebung in Deutschland Thünen Working Paper 84, Braunschweig 2018
  17. BMEL: Beiräte des BMEL/Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik Stand: 18. März 2019
  18. Die Waldstrategie 2020 im Spiegel der dritten Bundeswaldinventur Kurzstellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, 19. Februar 2016, S. 2
  19. BMEL: Waldstrategie 2020. Nachhaltige Waldbewirtschaftung – eine gesellschaftliche Chance und Herausforderung Stand: November 2011
  20. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.): Forstliches Umweltmonitoring in Deutschland: Durchführungskonzept Forstliches Umweltmonitoring Stand: Oktober 2016, S. 13
  21. vgl. Hermann Fröhlingsdorf, Tobias Kreckel, Thomas Deckert: Forstlicher Fachbeitrag für die Fortschreibung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, 30. April 2018
  22. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Hrsg.): Bericht über den Zustand der Wälder und die Lage der Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (Berichtszeitraum 2011-2014). Schwerin 2016, S. 48 ff.
  23. vgl. BMEL: Der Strategische Plan der Vereinten Nationen für Wälder: Deutschland präsentiert nationalen Beitrag zur Walderhaltung vor den Vereinten Nationen 18. September 2019
  24. siehe auch: Berichtspflichten der Bundesregierung aufgrund nationaler und internationaler Verpflichtungen im Kontext der Agenda 2030/Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, 22. Juli 2016
  25. Waldzustand Forstwirtschaft in Deutschland, abgerufen am 21. Dezember 2019
  26. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Waldzustandsbericht 2019 belegt erstmals massive Folgen des Klimawandels Pressemitteilung vom 27. November 2019
  27. Vom „Waldsterben“ in den 80ern zu den Waldschäden von heute? Pressemitteilung des Thünen-Instituts, 18. September 2019
  28. Waldgefährdungen Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Kreisverband Rems-Murr e.V., abgerufen am 21. Dezember 2019
  29. Waldzustand: Kronenverlichtung Umweltbundesamt, 2. Oktober 2019
  30. Bericht von Klöckner: Wälder in dramatischem Zustand. In: tagesschau.de. 24. Februar 2021, abgerufen am 25. Februar 2021.