Walter Blume (SS-Mitglied)

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Walter Blume beim Einsatzgruppen-Prozess

Walter Blume (* 23. Juli 1906 in Dortmund; † 13. November 1974 ebenda[1]) war SS-Standartenführer und Ministerialrat. Für Vergehen zwischen Juni und September 1941 als Anführer des Sonderkommandos 7a (innerhalb der Einsatzgruppe B) in Russland und Belarus wurde er im Einsatzgruppen-Prozess 1948 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und der Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation angeklagt und zum Tode verurteilt, 1951 aber begnadigt und 1955 aus der Haft entlassen.

Leben

Walter Blume wurde 1906 in Dortmund als Sohn eines Oberlehrers geboren. Evangelisch erzogen studierte er nach dem Abitur Jura in Bonn, Jena und Münster. Die erste juristische Staatsprüfung bestand er 1929. 1932 bestand er sein Assessorexamen mit „ausreichend“. Wie viele andere junge Assessoren konnte er anschließend froh sein, ein sogenanntes unentgeltliches richterliches Kommissarium zu erhalten.

Er arbeitete als unbezahlter Hilfsrichter im Amtsgericht in Dortmund. Mit der „Machtergreifung“ der NSDAP ergab sich für Blume eine unerwartete Karrierechance. Ein Anwalt vermittelte ihm eine Beschäftigung beim Polizeipräsidium. Am 1. März 1933 ernannte ihn der neu eingesetzte Polizeipräsident Wilhelm Schepmann zum Leiter der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums in Dortmund. Mit Dienstbeginn trat er der SA und zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei.[2] Im gleichen Jahr begann seine Tätigkeit für den SD.

Wie alle Angehörigen des Leitenden Dienstes bei der Gestapo wechselte er in den folgenden Jahren ständig den Arbeitsplatz. Bis Herbst 1934 blieb er in Dortmund und wurde anschließend nach Berlin, Halle und Hannover versetzt. 1935 erfolgte sein Übertritt von der SA zur SS.[2]

Durch diesen ständigen Wechsel des Personals erreichte die spätere RSHA-Spitze um Heydrich, dass die führenden Kräfte möglichst viele Erfahrungen in Sachen Terror und Unterdrückung sammeln konnten. Zum anderen konnten sie durch ihre „Nicht-Sesshaftigkeit“ ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft zeigen.

Aus Halle berichtete Blume stolz im Dezember 1935 über seine Erfolge bei der Verfolgung der Juden:

„1. Halle wird von einem Zuzug durch Juden gemieden. 2. Es macht sich eine verstärkte Abwanderung bemerkbar. 3. In Halle ist eine fast völlige Zurückziehung der Juden aus der Öffentlichkeit zu bemerken.“

Blume stieg weiter auf. Im September 1936 wurde er zum Regierungsrat ernannt, und kurz nach Kriegsbeginn, im Dezember 1939, wurde er Oberregierungsrat und Chef der Gestapo Berlin. Im März 1941 wechselte er in das Reichssicherheitshauptamt und wurde Leiter der Personalabteilung (Gruppe I A) im Amt I, das von SS-Brigadeführer Bruno Streckenbach geleitet wurde.

In den folgenden Monaten war Blume maßgeblich an der Zusammenstellung des Personals für die Mordkommandos der sich formierenden Einsatzgruppen beteiligt. Im Juni 1941 bekam er selbst die Führung des Sonderkommandos 7a (in der Einsatzgruppe B). Bis Mitte September hatte die Einsatzgruppe B nach eigenen Angaben insgesamt 24.000 Menschen in Belarus und Russland ermordet.

1941 wechselte Blume zurück zum Schreibtisch im Personalamt des RSHA. Er wurde zum Ministerialrat und SS-Standartenführer befördert.

Im Juni 1942 wurde er zur „Bandenbekämpfung“ von Partisanen in Slowenien eingesetzt. Nach einem Intermezzo als Chef der Sicherheitspolizei in Düsseldorf ging er im August 1943 als Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD nach Athen. Dort bekam er Unterstützung von den Eichmann-Mitarbeitern Dieter Wisliceny und Anton Burger. Sie organisierten die Deportation der verbliebenen griechischen Juden in das Vernichtungslager Auschwitz.

Seine Untergebenen beschenkte Blume zu Weihnachten 1943 mit ausgesuchten Kleidungsstücken (aus dem Eigentum der ermordeten griechischen Juden).

Blume kehrte Ende 1944 nach Berlin zurück.

Nach 1945

Blume wurde festgenommen und musste sich im Einsatzgruppen-Prozess verantworten. Vom Vorsitzenden Richter Musmanno befragt, warum er den Mord wehrloser Zivilisten befohlen habe, antwortete Blume, dass „ein deutscher Soldat“ zwar „eigentlich“ auf wehrlose Menschen nicht schieße, jedoch „der Führer diese Erschießungen befohlen“ habe, „weil diese Leute sonst auf uns oder unsere Kameraden als Partisanen schießen würden [wenn sie am Leben blieben], und auch an den Schutz unserer Frauen und Kinder mußten wir denken.“ Dabei handelte es sich um eine kaum stichhaltige Schutzbehauptung, denn da die Zahl der Männer in den besetzten Gebieten durch deren Dienst in den sowjetischen Streitkräften stark abgenommen hatte, waren es vor allem Frauen und Kinder, die den Massenverbrechen unter Blume zum Opfer gefallen waren. Auf die Soldaten der Wehrmacht, der SS oder der Polizeieinheiten hatten diese Opfer des Einsatzkommandos nie geschossen.

Blume wurde 1948 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt, 1951 zu 25 Jahren Haft begnadigt und 1955 aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Er arbeitete anschließend u. a. als Geschäftsführer in Soest.

Literatur

  • Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburger Edition, Hamburg 2002, ISBN 3-930908-75-1.
  • Hermann-J. Rupieper, Alexander Sperk (Hrsg.): Die Lageberichte der Geheimen Staatspolizei zur Provinz Sachsen (1933-1936). Band 2: Regierungsbezirk Merseburg, Halle (Saale). Mitteldeutscher Verlag mdv, 2004, ISBN 3-89812-214-X.
  • Ernst Klee: Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch, Frankfurt a. M. 2005, ISBN 3-596-16048-0.
  • Christian Ingrao: Hitlers Elite. Die Wegbereiter des nationalsozialistischen Massenmordes. Übers. Enrico Heinemann & Ursel Schäfer. Propyläen, Berlin 2012 ISBN 978-3-549-07420-6; wieder Bundeszentrale für politische Bildung BpB, Bonn 2012, ISBN 9783838902579.

Weblinks

Commons: Walter Blume (SS-Mitglied) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Sterberegister des Standesamtes Dortmund Nr. 2267/1974.
  2. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 55.