Wikiup:Administratoren/Probleme/LH vs. WolfgangRieger
Problem
Beschwerdeführer: Liberaler Humanist
Beteiligter Administrator: WolfgangRieger
Missbräuchlich eingesetzte Funktion: Verfahrensentscheidung
Erläuterung: WR hat gestern 2 Verfaren entschieden und hat dabei gleichzeitig die Löschregeln in einer widersprüchlichen Weise ausgelegt. Ich beantrage zu prüfen, ob WR in seinen Adminhandlungen eine hinreichende Entscheidungskonsistenz zeigt.
- Fall 1
Auf den Artikel Ostdeutscher Bund wurde von mir ein LA gestellt, da die Relevanz des Artikels weder gemäß der RK für Vereine und Netzwerke noch gemäß der RK für Unterorganisationen ersichtlich war. Es stellte sich heraus, dass bereits 2009 eine sehr kurze LD, in der weder die RK für Unterorganisationen noch die RK für Vereine und Netzwerke thematisiert wurden, stattfand. Abgesehen davon, dass sich seit 2009 die RK für Vereine mehrmals geändert haben, ist es gemäß WP:LR legitim, einen neurlichen LA zu stellen, wennn neue Argumente vorgebracht werden. ("Ein wiederholter Löschantrag für einen Artikel, der bereits früher Löschkandidat war und durch eine Administratorentscheidung behalten wurde, muss sorgfältig begründet sein. Ohne neue Argumente ist ein solcher Löschantrag unzulässig und kann ohne Diskussion sofort entfernt werden. (...)"). Obwohl das Stellen eines neuen LAs sowohl wegen neuer Argumente (der Anführung der Relevanzkriterien) und einer Änderung der Rk zulässig gewesen wäre, entschied WR, dass auf der Löschprüfung zu prüfen sei, ob ein neuer LA gestellt werden dürfe. Es ist unklar, auf welcher Grundlage die Löschprüfung für die Prüfung der Zulässigkeit von LAs zuständig sein soll, weder in WP:LR noch WP:LP findet sich eine diesbezügliche Regel. Die Entscheidung stößt auf Kritik.
- Fall 2
Auf den Artikel Rheinischer Ring wurde von mir ein SLA gestellt, da es sich um einen Wiedergänger handelt und eine Relevanz nicht erkennbar ist. WR entfernte den SLA mit der Begründung: "-SLA: Da der aktuelle Artikel seit 2007 besteht, kommt eine Löschung als Wiedergänger nicht in Frage; ggf. LA stellen". Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu WP:SLA wo Wiedergänger explizit als Anlass für eine Schnellöschung angeführt werden.
- Die Widersprüchlichkeit beider Entscheidungen
Im ersten Fall wurde von WR entschieden, dass eine mehrere Jahre alte LD, in der weder die RK angewendet wurden noch eine Diskussion stattfand ungeachtet der Löschregeln in keinem Fall einen neuen LA zuließe. WR hat zusätzlich ein neues Aufgabengebiet für die LP, die Prüfung der Gültigkeit von LAs, installiert. Im zweiten Fall wurde entschieden, dass eine mehrere Jahre alte LD keine Gültigkeit besitzt und dass die aus WP:SLA hervorgehenden Regeln für den Fall nicht relevant wären.
WR hat nicht begründet, warum eine mehrere Jahre alte LD ihre Gültigkeit bewahrt, während eine andere mehrere Jahre alte LD ihre Gültigkeit verliert. Ebenso ist nicht ersichtlich, warum im ersten Fall die Löschregeln spekulativ interpretiert werden wobei Teile der Löschregeln ausgeblendet werden, während im zweiten Fall die aus WP:SLA hervorgehenden Regeln von WR ignoriert werden.
- Anträge
Zuzüglich zur Überprüfung der beiden Verfahrensentscheidungen beantrag Ich, dass in diesem AP festgestellt werde, dass
- Die Löschprüfung nicht für die Prüfung der Zulässigkeit von Löschanträgen zuständig ist.
- Bei der Vorlage von Gründen iSd. WP:LR 1.1 "Bei einem wiederholten Löschantrag" ist es der normale Verfahrensweg, den LA unter spezifischer Angabe der "neuen Gründe" auf der tagesaktuellen LK-Seiten zu stellen.
- Die Prüfung der Zulässigkeit eines LAs findet in der Löschdiskussion durch einen Administrator im Rahmen der LD-Entscheidung statt.
- Wiedergänger gemäß WP:SLA schnellöschbar sind und nicht ohne Zustimmung der Löschprüfung wieder in den ANR gestellt werden dürfen
--Liberaler Humanist (mobil) „Denn jemand muss da sein, der nicht nur vernichtet“ 16:12, 24. Jun. 2014 (CEST)
Beteiligte Benutzer: WolfgangRieger (Benachrichtigung).
Stellungnahme des betroffenen Admins
Keine Ahnung, was LH hier eigentlich will. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Fälle, die unterschiedlich entschieden wurden.
Auf die laufende LD wurde ich durch eine VM gegen LH wg. EW aufmerksam. Hier lag eine alte LD mit Adminentscheidung vor, in der die Relevanz diskutiert wurde. Für eine Anfechtung der Entscheidung ist die LP der richtige Ort. Was daran falsch sein soll, eine erneute LD zu beenden, bei der als Löschgrund wieder fehlende Relevanz genannt wurde, sehe ich nicht. Dass jeder Abschnitt und Unterabschnitt und vielleicht auch noch jeder einzelne Satz der RK einen eigenständigen Löschgrund konstituierte und dass darüber hinaus nach jeder Änderung der RK alle bereits gefallenen Entscheidungen obsolet seien, das wäre in der Konsequenz so abstrus, dass man das vernünftigerweise nur ablehnen kann. Außer, man hat den Wunsch, einzelne Artikel bzw. Artikelgruppe beliebig oft löschkandidieren lassen zu können. Inzwischen hat LH übrigens auch eine LP gestartet.
Ein kurzer, mit dem aktuellen Artikel nicht textidentischer Artikel wurde 2005 gelöscht wegen nicht erkennbarer Relevanz. 2007 wurde ein neuer Artikel angelegt, der seitdem unangefochten Bestand hat. In WP:SLA heißt es: Sofern die Löschung infolge mangelnder Relevanz erfolgte, können auch inhaltlich vom ursprünglichen Text abweichende Artikel als Wiedergänger schnellgelöscht werden. Der darüber entscheidende Admin prüft in diesem Fall, ob die Relevanz durch neue, bislang nicht bekannte Tatsachen im neuen Artikel dargestellt wird oder ob sich die Auslegung der Relevanzfrage in der Zwischenzeit geändert hat. Im Zweifelsfall sollte stets ein regulärer Löschantrag gestellt werden. (Hervorhebungen von mir) Solch ein Zweifelsfall lag vor. Offensichtliche Irrelevanz sah ich nicht, der Artikel existiert seit über 7 Jahren und in der damaligen LD wurde mit Rotlinks auf Mitglieder des Kartells im Artikel argumentiert. Diese Mitglieder wurden damals als ebenfalls irrelevant eingeschätzt. Inzwischen gibt es drei Mitglieder mit eigenen, teils umfangreichen Artikeln. Die Möglichkeit, dass sich die Einschätzung der Relevanz seit damals geändert hat, ist also nicht von der Hand zu weisen. Ein klarer Fall von Zweifelsfall.
Die von LH gestellten Anträge halte ich übrigens hier für völlig fehl am Platz. Dafür ist AP nicht da. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 19:51, 24. Jun. 2014 (CEST)
Diskussion
Und wo bitte ist hier der Mißbrauch? Es mag falsch sein. es mag nicht nachvollziehbar sein, aber eine Entscheidung ist doch kein Mißbrauch. Und jeder Fall ist für sich zu beurteilen, es gibt keine Regel, wenn da LAE dann dort auch. Wenn sich die Tendenz jeden Adminentsheid per AP überprüfen zu lassen fortsetzt, ist dieses Instrument wertlos. Selbst die idiotischste Adminentscheidung wäre kein Mißbrauch. PG letschebacher in de palz 18:32, 24. Jun. 2014 (CEST)
- Mal davon abgesehen, dass ich dieses AP für Blödsinn halte: Umseitig steht groß und rot umrandet, dass es hier nicht nur Missbrauch geht, sondern auch um Beschwerden über grobe Fehler. Es ist also sinnfrei und störend, dass du hier bei jedem AP zu einem mutmaßlich groben Adminfehler reflexartig "kein Missbrauch" rufst, bzw. diese Frage war in der Tat saudumm. --PM3 18:44, 24. Jun. 2014 (CEST)
Wo ist denn hier die Abstimmung? --JLKiel 18:58, 24. Jun. 2014 (CEST)
- Wiedergänger ist zwar ein SLA-Grund, aber nur dann, wenn es sich substanziell um den gleichen Artikelinhalt handelt. Das ist für einen Nicht-Admin naturgemäß schwer zu beurteilen, da er ja keine Einsicht in die gelöschte Version nehmen kann. Da aber in der Löschdiskussion von 2005 unter anderem die vielen Rotlinks im Artikel bemängelt wurden, im aktuellen Artikel aber nur Links auf existente Artikel zu finden sind, hätte man auch ohne Kenntnis des alten Substummels vermuten können, dass der Artikel ausgebaut wurde und jedenfalls kein Schnelllöschkandidat mehr ist. -- Perrak (Disk) 19:25, 24. Jun. 2014 (CEST)
- Falscher Ort, falsches Verfahren. Es soll wohl um eine LP gehen. Welcher Admin auch immer als nächster vorbeikommt, mag das erledigen. -- Andreas Werle (Diskussion) 20:11, 24. Jun. 2014 (CEST)
- Nein, bitte gemäß den Regeln erst nach 24 Stunden Erle setzen. Ja, Falscher Ort, falsches Verfahren. "eine hinreichende Entscheidungskonsistenz" in der Wikipedia ist keine Anforderung an Admins. Wir haben inkonsistente Relevanzkriterien, Verfahrensweisen, Traditionen und WP:IAR. Ich persönlich würde mir ein konsistentes Regelwerk wünschen. Aber mir ist klar, dass wir das nie bekommen werden. Und vieleicht ist dies auch eine Stärke der Wikipedia.--Karsten11 (Diskussion) 21:26, 24. Jun. 2014 (CEST)
- Im wesentlichen ist das der selbe Artikelinhalt. Der Artikel ist belegfrei verfasst. Da sich im Artikel nichts findet, das auf eine Relevanz hindeutet ist nicht verständlich, warum hier wieder die LD befasst werden soll. Was den Verweis auf die LP im ersten Fall betrifft, so ist nirgendwo festgehalten, dass die LP für die Prüfung der Zulässigkeit von LAs zuständig wäre. Es ist zu verhindern, dass so neue Verfahrenswege ohne Legitimation geschaffen werden. --Liberaler Humanist (mobil) „Denn jemand muss da sein, der nicht nur vernichtet“ 03:53, 25. Jun. 2014 (CEST)
- Wenn Du den aktuellen Artikel für praktisch ident mit Deinem Archivlink hältst, bist Du offensichtlich des Lesens nicht mächtig -- - Majo
Senf- Mitteilungen an mich bewerte mich 05:38, 25. Jun. 2014 (CEST)
- Wenn Du den aktuellen Artikel für praktisch ident mit Deinem Archivlink hältst, bist Du offensichtlich des Lesens nicht mächtig -- - Majo
- Falscher Ort, falsches Verfahren. Es soll wohl um eine LP gehen. Welcher Admin auch immer als nächster vorbeikommt, mag das erledigen. -- Andreas Werle (Diskussion) 20:11, 24. Jun. 2014 (CEST)
- @Majo: Womit dein Einwand seinen Zweck verfehlen würde... Ein AP, das auf die korrekte Ablehnung einer Turbolöschung und den Verweis auf die Löschprüfung als Revisionsinstanz für Lösch- oder Behaltensentscheidungen beruht, ist wohl missbräuchlicher als der Anlass. Dieses AP sollte besenrein der Vergessenheit anheimgestellt werden. Koenraad 05:37, 26. Jun. 2014 (CEST)
Dieses AP wird geschlossen. Ein Missbrauch der erweiterten Rechte oder ein grober Fehler sind nicht erkennbar und konnten in der Diskussion nicht bestätigt werden. Beide Entscheidungen sind regelgerecht und sehr deutlich innerhalb des Ermessensspielraums eines Administrators. Im Fall Ostdeutscher Bund war der Verweis in die LP legitim und der Sachlage angemessen, denn ob die damalige Entscheidung von 2009 sachgerecht und den RK angemessen war, kann nur innerhalb der LP geklärt werden. Gerade die vom Beschwerdeführer verlinkte Kritik an der damaligen Entscheidung zeigt deutlich, dass eine LP hier das Mittel der Wahl ist. Im Fall Rheinischer Ring liegt eine ganz andere Sachlage vor, von daher geht der Vorwurf inkonsistenter oder widersprüchlicher Entscheidungen ins Leere. Der alte, 2005 gelöschte Artikel wich inhaltlich deutlich vom jetzigen Artikel ab, von einem "Wiedergänger" konnte da nicht die Rede sein. Eine eindeutige und sofort erkennbare Irrelevanz ist aus dem jetzigen Artikel ebenfalls nicht ablesbar. Mithin war die Ablehnung des SLA und der Verweis auf eine normale LD ebenfalls regelgerecht. Eine Behandlung der vier Anträge des Beschwerdeführers wird abgelehnt. Innerhalb eines Adminproblems geht es ausschließlich um konkrete Entscheidungen eines Admins, nicht um neue Löschregeln oder die grundsätzliche, nicht auf die konkreten Fälle bezogene Interpretation bestehender Regeln. --Wdd (Diskussion) 12:24, 26. Jun. 2014 (CEST)