Wikiup:Initiative für die Panoramafreiheit/Antworten

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In alphabetischer Reihenfolge:

Martin Schulz

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Referat Bürgeranfragen des Europäischen Parlaments bestätigt den Eingang Ihrer Nachricht an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, in der Sie sich mit einem Entschließungsentwurf des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zum Thema der Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechtes auseinandersetzen.

Unser Referat wurde mit der Beantwortung Ihrer Anfrage beauftragt.

Zu dem von Ihnen in diesem Zusammenhang angesprochenen Aspekt der "Panoramafreiheit" verweisen wir auf Punkt 46 des genannten Entschließungsentwurfs , in dem es heißt, das Parlament möge die Auffassung vertreten, "dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte".

Im Unterschied dazu erlaubt es die derzeit geltende Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft den Mitgliedstaaten, selbst zu entscheiden, ob sie eine entsprechende Ausnahme vom Urheberrecht vorsehen.

Es ist geplant, die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften zu überarbeiten, um sie an die Entwicklungen, zu denen es seit 2001 in der digitalen Welt gekommen ist, anzupassen. Auf der Webseite des Europäischen Parlaments sind unter dem Stichwort "Geistiges und gewerbliches Eigentum" weitere Informationen zu diesem Themenkomplex zusammengefasst.

Im Rahmen der geplanten Überarbeitung des Urheberrechts – das Thema ist Gegenstand eines Kommissionsvorschlags, der voraussichtlich noch vor Ende des Jahres 2015 unterbreitet werden könnte – sollen die EU-Vorschriften vereinfacht und neue Phänomene wie soziale Netzwerke, Webstreams, text- und themenbezogene Datensuche, Grafikdateien (GIF-Dateien) und Blogs berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund hatte die zuständige Berichterstatterin des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments (JURI) am 15. Januar 2015 einen Berichtsentwurf auf der Basis einer Bewertung der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EC im Hinblick auf die bevorstehende Überarbeitung des Urheberrechtes vorgelegt.

Nach Einholung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und Industrie, Forschung und Energie (ITRE) sowie nach Einarbeitung der im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge wurde die aktuelle Fassung dieses Berichts nach seiner Annahme im Rechtsausschuss am 16. Juni 2015 nunmehr dem Plenum des Parlaments zur Beratung und Abstimmung vorgelegt, die - vorbehaltlich allfälliger Änderungen zur Tagesordnung - am 9. Juli stattfinden sollen. Weitere Informationen zu dem Bericht mit dem Entschließungsentwurf in seiner jetzigen Fassung finden Sie auch in der Pressemitteilung des Parlaments vom 2. Juli 2015.

Nähere Informationen zu den einzelnen Stadien dieses jetzigen, nichtlegislativen Verfahrens sowie die hierfür relevanten Dokumente finden Sie (zum Teil auch auf englisch oder französisch zusammengefasst) auf der Webseite unserer so genannten "Legislativen Beobachtungsstelle", die auch einen Link zum seinerzeitigen Verfahrensablauf (samt relevanten Dokumenten) für die Richtlinie 2001/29/EG enthält.

Ergänzend möchten wir Sie informieren, dass Sie auf der Webseite "Plenartagung" sowohl die Aussprachen als auch die Abstimmungen im Plenum des Europäischen Parlaments via Videostreaming verfolgen können, und zwar entweder direkt auf deren Homepage oder aber über den Link "Plenum - Live". Änderungsanträge zum Entschließungsentwurf werden auf der Seite "Eingereichte Texte" veröffentlicht, zusammen mit dem Bericht, der den Entschließungsentwurf enthält.

Weitere Informationen zu Bemühungen um eine Reform urheberrechtlicher Regelungen auf EU-Ebene finden Sie nicht nur auf der Webseite der parlamentarischen Arbeitsgruppe für geistige Eigentumsrechte und Urheberrechtsreform, sondern auch im Briefing 'The challenges of copyright in the EU'.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihr Interesse finden und danken Ihnen, dass Sie das Europäische Parlament kontaktiert haben.

Mit freundlichen Grüßen Referat Bürgeranfragen

CDU

Peter Jahr

Einige Zeit nach der Abstimmung erhielt ich folgende Mail als Antwort, die mich nicht ganz so optimistisch stimmt, dass das alles schon vorbei ist:

„vielen Dank für Ihre Email zum Thema Panoramafreiheit im europäischen Urheberrecht. Gerne möchte ich Ihnen Ihre Sorgen, die Sie darin zum Ausdruck gebracht haben, nehmen.

Grundsätzlich gibt es schon seit langem Regelungen zum Urheberrecht in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, die allerdings historisch sehr unterschiedlich gewachsen sind und die Rechtslage signifikante Unterschiede zwischen den Ländern aufweist. Bei uns in Deutschland wurden beispielsweise erste Ausnahmeregelungen für die Abbildungen von Bauwerken bereits im 19. Jahrhundert getroffen, während bei unserem Nachbarn Frankreich keine vergleichbare Tradition besteht. Durch die uneingeschränkte Reise- und Bewegungsfreiheit innerhalb der EU, die grenzüberschreitende Nutzung von Medien und Onlineplattformen sowie die immer weiter voranschreitende Digitalisierung ist eine Harmonisierung der Gesetzgebung unbedingt notwendig.

Zur Plenarabstimmung am 9. Juli haben die Abgeordneten, und auch ich persönlich, deutlich gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit gestimmt. Maßgeblich für die zukünftige Entwicklung des Urheberrechts in der EU wird das eigentliche Rechtssetzungsverfahren sein, welches voraussichtlich Ende dieses Jahres beginnt. Das Europäische Parlament hat mit diesem Abstimmungsergebnis der Kommission einen klaren Auftrag übermittelt. Die Kommission wird nun einen Vorschlag unterbreiten müssen, über den dann der Europäische Rat und das Parlament als gleichberechtigte Gesetzgebungsorgane beraten werden.

Die EVP-Fraktion im Europaparlament, der ich als CDU-Politiker angehöre, verfolgt das Ziel, Künstler vor einer nicht eingewilligten kommerziellen Nutzung ihrer Werke im öffentlichen Raum zu schützen, aber gleichzeitig auch verbraucherfreundliche Regelungen zu schaffen. Gleichzeitig fordern wir, dass die Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder andern Abbildungen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert sind, gestattet und als öffentlich zugänglich zu betrachten ist, wenn diese Nutzung nichtgewerblichen Zwecken dient oder in nichtgewerblichen Ausmaß erfolgt. Meine Kollegen der EVP-Fraktion und ich werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, eine ausbalancierte Lösung zu finden.“

--Don-kun Diskussion 21:48, 19. Jul. 2015 (CEST)

Daniel Caspary, auch im Namen von Andreas Schwab

Am 22. Juli 2015 erhielt ich folgende Antwort:

„vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Panoramafreiheit. Sehr gerne gehe ich auf Ihre Sorgen ein. Wir Abgeordneten der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament sind sowohl lokal als auch inhaltlich breit aufgestellt. Aufgrund der lokalen und fachlichen Zuständigkeit antworte ich Ihnen auch gerne im Namen meines geschätzten Kollegen Dr. Andreas Schwab MdEP.

Zunächst ist wichtig, dass der Bericht der Abgeordneten Reda, über den das Europäische Parlament am 09. Juli 2015 in der Plenarsitzung in Straßburg abgestimmt hat, keine Rechtskraft besitzt. Es handelt sich lediglich um einen nicht-legislativen Initiativbericht zur Implementierung der Richtlinie 2001/29/EG, die bestimmte Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft harmonisieren soll. Das Europäische Parlament gibt mit diesem Bericht seine Empfehlungen an die Kommission, die im nächsten Halbjahr einen Gesetzesvorschlag einbringen wird. Mit diesem Entwurf wird sich das Parlament und der Rat der Europäischen Union dann abermals befassen.

Zurzeit finden sich in Europa verschiedene Regelungen zur Panoramafreiheit. Die Gesetzgebungen der nationalen Regierungen unterscheiden sich teilweise drastisch. Der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter. Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne vorherige Einwilligung zu schützen.

Der von Ihnen angesprochene Änderungsantrag 421 findet sich nach einer interfraktionellen Vereinbarung im letztendlich angenommenen Text des Plenums nicht mehr. Damit spricht sich das Plenum dafür aus, den Status Quo verschiedener nationaler Regelungen beizubehalten. Sie können den finalen Text des Initiativberichtes hier einsehen: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2015-0273+0+DOC+PDF+V0//DE“

DSGalaktos (Diskussion) 13:29, 22. Jul. 2015 (CEST)

CSU

Dorothee Bär, MdB, Vorsitzende des CSUnet

"Dorothee Bär, Vorsitzende des CSUnet: Barack Obama soll auch künftig ein Foto von Schloss Elmau machen dürfen" 26.6.2015 [1]

„Die EU darf die so genannte Panoramafreiheit nicht einschränken. Jeder Urlauber und jede Hobbyfotografin oder -fotograf muss auch künftig im öffentlichen Raum Gebäude und Kunstwerke fotografieren und die Fotos in soziale Netzwerke einstellen können, ohne dass er einen Stab von Anwälten mit der Rechteabklärung beschäftigen muss", so die CSUnet-Vorsitzende, Verkehrsstaatssekretärin Dorothee Bär. Der CSUnet befürchtet, dass das EU-Parlament am 9. Juli einer Empfehlung des Rechtsausschusses zur Verschärfung des Urhe-berrechts folgt.

Dort wird vorgeschlagen, vor allem die "gewerbliche Nutzung" zu verbieten. "Aber bei der heutigen starken Verbreitung von Fotos im Netz kann der Fotograf nicht mehr hundertpro-zentig garantieren, dass sein Foto nicht irgendwann ungefragt gewerblich genutzt wird. Zwar wäre das zunächst eine Verletzung des Urheberrechts des Fotografen. Aber inwieweit dann dieser selbst in Mithaftung genommen wird, ist zumindest eine Grauzone." In eine unklare Situation gerate jeder Nutzer schon durch gepostete Fotos in dem sozialen Netzwerk, weil Facebook die kommerzielle Nutzung aller Fotos durch seine Geschäftsbedin-gungen für sich reklamiere.

Bär: "Ich möchte, dass Menschen auch künftig nach Herzenslust die Frauenkirche in München, die Kaiserburg in Nürnberg oder das Museum Georg Schäfer in Schweinfurt fotografieren und bei Facebook und anderen Plattformen veröffentlichen können. Die Welt soll schließlich sehen, wie schön Bayern, Deutschland und Europa sind.

Wenn ich immer wieder davon spreche, dass der gesetzliche Rahmen in einer digitalen Gesellschaft den Lebenswirklichkeiten der Bürgerinnen und Bürger entsprechen muss, dann muss ich auch sagen, dass eine Einschränkung der Panoramafreiheit eher wie Realsatire wirkt. Ich sage sehr deutlich: Dieser EU-Vorschlag ist blanker Unsinn.“

Die Panoramafreiheit erlaubt es, Gebäude, Skulpturen oder Straßenzüge auf öffentlichen Plätzen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen frei zu verwenden, ohne dass der Fotograf damit die Rechte von Architekten oder Künstlern verletzt.“

--JPF just another user 19:33, 26. Jun. 2015 (CEST)

Markus Ferber, MEP

„Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email, in der Sie sich auf den Initiativbericht zur Implementierung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft beziehen, über den am 9. Juli im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt wird.

Ziel des Berichts ist es, die Richtlinie von 2001 zu reformieren und das Urheberrecht an die digitalen Entwicklungen der letzten Jahre und damit an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.

Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen, dass mit der Plenarabstimmung am 9. Juli noch keine Europäische Urheberrechtsreform beschlossen wird. Mit diesem Bericht gibt das Europäische Parlament Empfehlungen an die Europäische Kommission, an welchen Stellen das europäische Urheberrecht überarbeitet werden sollte. Die EU-Kommission wird in den nächsten Monaten einen Legislativvorschlag erarbeiten, welcher dann den regulären europäischen Gesetzgebungsprozess durchläuft.

In dem Bericht geht es unter anderem um die sogenannte Panoramafreiheit. Die Panoramafreiheit erlaubt es, Fotos und Panoramaaufnahmen im öffentlichen Raum zu machen. In der Europäischen Union bestehen große Unterschiede im Bereich der Panoramafreiheit, in Frankreich ist diese beispielsweise beschränkt, wohingegen Panoramafreiheit in Deutschland ohne Einschränkungen gegeben ist.

Im Bericht des Rechtsausschuss (JURI) ist ein Änderungsantrag des liberalen französischen Abgeordneten Jean-Marie Cavada enthalten, der darauf abzielt, Panoramafreiheit in der EU einzuschränken. Laut Cavada sollen Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein.

Selbstverständlich müssen die Rechte von Urhebern und Autoren im Zeitalter der Digitalisierung umfassend geschützt werden. In der Praxis bedeutet der Vorschlag von Cavada jedoch, dass der einzelne Bürger beim Hochladen seiner privaten Fotos auf soziale Netzwerke wie facebook zuerst eine Genehmigung des Urhebers oder des Künstlers einholen muss, bevor er seine privaten Fotos veröffentlichen darf. Ansonsten muss man rechtliche Schritte seitens des Urhebers befürchten.

Ich spreche ich mich ausdrücklich dafür aus, hier nicht aus falschem Datenschutzverständnis eine abenteuerliche Gesetzgebung einzuführen. Panoramafreiheit heutzutage nicht 100%ig zu erlauben, ist im 21. Jahrhundert ein weltfremder Ansatz. Seine privaten Fotos nicht mehr mit den eigenen Freunden online teilen zu dürfen, ist nicht nachvollziehbar.

Diese geforderte Einschränkung des JURI-Ausschuss ist nicht zeitgemäß und entspricht einem "Pseudo-Schutz". Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass Panoramafreiheit in der EU auch zukünftig gegeben ist.“

Statement auf der Homepage des Abgeordneten

--JPF just another user 19:59, 29. Jun. 2015 (CEST)

FDP

"Die FDP im Europäischen Parlament will keine Einschränkung der Panoramafreiheit in Europa. Wir werden am 09. Juli gegen den Antrag (Nr 421) stimmen." [2]

Gesine Meißner 30.06.2015

„vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juni 2015. Die von Ihnen geschilderten Bedenken zur Urheberrechtsreform nehme ich sehr ernst. In den letzten Tagen haben mich etliche besorgte Nachrichten zu der Abstimmung am 09. Juli 2015 erreicht.

Hauptstreitpunkt ist, ob die Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert sind, gestattet bleibt oder vom Urheber abgesegnet werden muss. Letzteres geht natürlich nicht! Schließlich wären Wissenschaftler, Journalisten, Fotografen und viele andere negativ betroffen. Die FDP wird sich mit aller Macht dafür einsetzen, dass die Panoramafreiheit erhalten bleibt.

Bitte seien Sie sich dahingehend also auch meiner Unterstützung versichert.“

… war ihre Antwort auf meine Mail an sie. --Don-kun Diskussion 20:37, 1. Jul. 2015 (CEST)

SPD

  • "Die sozialdemokratische Position dazu ist klar: Der öffentliche Raum darf nicht privatisiert werden." [3]

Udo Bullmann, MEP (Montag, 29. Juni 2015 um 09:39 Uhr)

„... Dabei ist es für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ganz klar das Ziel für die Abstimmung im Plenum, die uneingeschränkte Panoramafreiheit zu erreichen, was bei den Verhandlungen im Rechtsausschuss noch nicht möglich war. Das heißt also, dass etwa Fotos von öffentlichen Plätzen, Gebäuden oder Skulpturen in der Öffentlichkeit fotografiert und auch in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht werden dürfen. Derzeit drängen vor allem Liberale in Europa darauf, dass bei einer kommerziellen Nutzung vorher eine Erlaubnis - etwa beim Architekten oder der Architektin eines Gebäudes - eingeholt werden müsste. Das ist weltfremd und stiftet Verwirrung bei den Nutzerinnen und Nutzer. Dagegen setzen wir uns ein. Es handelt sich dabei um Werke des öffentlichen Raums und dieser Raum darf nicht privatisiert werden. Natürlich sollen Künstlerinnen und Künstler einen Anspruch auf Abgeltung ihrer Werke bekommen, aber eben nicht, wenn der Wirkbereich im öffentlichen Raum ist. Dafür setzen sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament ein und es freut mich zu lesen, dass Sie uns dabei unterstützen.“

Vollständiger Antworttext hier
MfG -- Astronaut.svgcommander-pirx (disk beiträge) 13:48, 1. Jul. 2015 (CEST)

Evelyne Gebhardt 1.7.2015

In der kurzen, aber freundlichen Antwort des Assistenten, Frederick Wunderle, wurde ich auf Gebhardts Pressemitteilung zum Thema (30. Juni 2015) verwiesen. Diese kritisiert zwar die Äußerungen von Julia Reda (Piratenpartei) als „haltloses Horrorszenario“ (Gebhardt glaubt nicht, dass Facebook-Fotos unter die Einschränkung der Panoramafreiheit fallen würden – hoffen wir’s!), spricht sich aber für eine europaweite Einführung der Panoramafreiheit aus. --Aristeas (Diskussion) 16:44, 1. Jul. 2015 (CEST)

Die gleiche Antwort erhielt auch DSGalaktos (Diskussion) 16:28, 7. Jul. 2015 (CEST)

Dietmar Köster 1.7.2015

Pressemitteilung 1.7.2015

"Sozialdemokraten stimmen für Panoramafreiheit - SPD-Europaabgeordneter setzt auf faires Urheberrecht

Das Europäische Parlament wird am Donnerstag, 9. Juli über eine Empfehlung an die EU-Kommission zur Reform des Urheberrechts abstimmen. Die Sozialdemokraten werden dabei für die Beibehaltung der sogenannten Panoramafreiheit stimmen, über die in den vergangenen Tagen heftig diskutiert wurde.

"Ich werde gemeinsam mit den anderen sozialdemokratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament kommende Woche so abstimmen, dass die deutsche Regelung zur Panoramafreiheit gültig bleibt", sagt Dietmar Köster. "Die Panoramafreiheit ist wichtig, weil sie garantiert, dass der öffentliche Raum für die Allgemeinheit nutzbar bleibt."

Die Panoramafreiheit wird in den einzelnen EU-Mitgliedsländern teils sehr unterschiedlich gehandhabt. In Deutschland kann man eigene Fotos und Filme von Werken im öffentlichen Raum verwenden, egal ob das Material zu privaten oder gewerblichen Zwecken genutzt wird.

"Einige der jüngsten Artikel über die Panoramafreiheit waren irreführend und fußten auf falschen Behauptungen", sagt Dietmar Köster. "Damit besteht die Gefahr, anti-europäische Ressentiments zu schüren." So wurde in Teilen der Berichterstattung suggeriert, dass am Donnerstag, 9. Juli über eine Gesetzesänderung abgestimmt werde. Tatsächlich geht es in Straßburg um einen sogenannten Initiativbericht - eine Positionierung der Abgeordneten im Europäischen Parlament, die in dieser Form rechtlich nicht bindend ist.

Bei den Verhandlungen mit den anderen Fraktionen über den Bericht konnten die Sozialdemokraten entscheidende Punkte durchsetzen. So wurde etwa erreicht, dass eine faire Vergütung für Kulturschaffende im Vordergrund stehen muss. "Mein Engagement für die Verbesserung der prekären Lebenslage vieler Kulturschaffender bleibt selbstverständlich auf der europäischen Tagesordnung. Da ist noch viel Luft nach oben", sagt Dietmar Köster.

Außerdem haben die Sozialdemokraten maßgeblich dazu beigetragen, durch eine explizite Urheberrechts-Ausnahme für Bildungseinrichtungen einen bestmöglichen Zugang zu Information zu gewährleisten." Shaddim (Diskussion) 15:38, 1. Jul. 2015 (CEST)

Constanze Krehl

Gespräch mit einem Mitarbeiter von Constanze Krehl: Die SPD wird dem Reda-Bericht zustimmen, außer dieser würde zu einer Einschränkung der Panoramafreiheit in Deutschland führen. Die Panoramafreiheit soll in Deutschland so erhalten bleiben wie sie bisher besteht. --Don-kun Diskussion 21:21, 2. Jul. 2015 (CEST)

Grüne

Jan Philipp Albrecht

Sehr geehrte Frau XXX, vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Panoramafreiheit. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat über einen Änderungsantrag (Änderungsantrag 421) zu Julia Redas Bericht zur Reform des Urheberrechts abgestimmt. Dieser Änderungsantrag hätte der eine starke Einschränkung der Panoramafreiheit in vielen EU-Mitgliedstaaten zur Folge. Julia Redas Bericht ist nicht legislativ d.h., dass er nicht direkt und unmittelbar das Gesetz in der EU ändern wird. Falls der Bericht verabschiedet wird, wird ihn die Europäische Kommission als eine Liste mit Vorschlägen für ihren eigenen bis Ende des Jahres erwarteten Gesetzesvorschlag nutzen. Während der Änderungsantrag sich scheinbar auf den kommerziellen Nutzen konzentriert, sind wir der Auffassung, dass, falls dieser Vorschlag Gesetz werden sollte, sowohl Privatpersonen als auch freie Kulturprojekte sowie Journalisten und Fotografen beeinflusst würden.Das gesamte Plenum des Europäischen Parlaments wird am 9. Juli sich über den Reda-Bericht abstimmen. Die Grünen im Europäischen Parlament werden sich jedem Versuch, die Panoramafreiheit in Europa zu beschränken, widersetzen. Erfahren Sie mehr zum Thema im Blog von Julia Reda: https://juliareda.eu/2015/06/panoramafreiheit-in-gefahr/ und hier https://juliareda.eu/2015/07/angriff-panoramafreiheit-steckt-dahinter-eine-ominose-lobby/

Ich lade Sie dazu ein, auch andere Mitglieder des Europäischen Parlaments zu kontaktieren und sie zu bitten, sich für die Panoramafreiheit am 9. Juli einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen

Zora Siebert Assistentin bei Jan Philipp Albrecht

Ska Keller

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Email zum Thema Panoramafreiheit. Wie Sie vielleicht schon wissen hat meine Fraktionskollegin Julia Reda im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments einen Urheberrechts-Bericht eingereicht, der für eine liberale und moderne Urheberrechtspolitik steht. Leider wurde jedoch auf der gleichen Sitzung einÄnderungsantrag angenommen, der sich für eine starke Begrenzung der Panoramafreiheit in den EU-Mitgliedsstaaten ausspricht.

Dieser Bericht wird zwar keine Gesetzeskraft entfalten, d.h. er wird nicht direkt oder indirekt das geltende Urheberrecht in der EU ändern. Wenn er aber am 9. Juli 2015 im Plenum abgestimmt ist, wird er der Europäischen Kommission übermittelt und ihr als Stichwortgeber für die kommenden Reformen im Urheberrecht dienen. Wir rechnen mit Vorschlägen der Kommission am Ende des Jahres.

Obgleich der von Ihnen und mir kritisierte Änderungantrag augenscheinlich nur gewerbliche Nutzung betrifft, teile ich die Sorge, dass er - wenn dieser Vorschlag in ein Gesetz Einzug fände - auch Privatpersonen und Projekte mit freien Inhalten genauso wie Journalisten und Berufsfotografen betreffen würde.

Wenn das Plenum des Europäischen Parlaments am 9. Juli über den Bericht abstimmen wird werde ich mich gegen jeden Versuch einsetzen, Panoramafreiheit in Europa zu beschränken.

Meine Kollegin Julia Reda hat in ihrem Blog über das Thema geschreiben: https://juliareda.eu/2015/06/panoramafreiheit-in-gefahr/

Falls Sie sich für meine Arbeit auch weiter interessieren können Sie gerne meinen Newsletter abonnieren. Damit halte ich Sie nicht nur über meine Arbeit auf dem Laufenden sondern werde auch weiter unterrichten, welche Schritte und Initiativen ich im Bereich Datenschutz, aber auch der Wirtschafts- und Handelspolitik unternehme: http://www.ska-keller.de/nc/service/newsletter.html


Terry Reintke

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Grüne/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament stellt sich gegen Bestrebungen, die Panoramafreiheit in der EU einzuschränken.

Meine Kollegin, Julia Reda, hat als Berichterstatterin an der Evaluation des EU-Urheberrechts gearbeitet. In ihrem Entwurf ging es darum, die Panoramafreiheit in ganz Europa einzuführen und zu stärken. Durch einen Änderungsantrag der liberalen Abgeordneten Jean-Marie Cavada wurde dies jedoch ins Gegenteil verkehrt und am 16. Juni 2015 hat eine Mehrheit des Rechtsauschusses im Europaparlament den Bericht einschließlich der Einschränkung der Panoramafreiheit angenommen.

Eine Einschränkung der Panoramafreiheit würde weitreichende Folgen haben. Obwohl die Nutzung von Panoramabildern zu nichtkommerziellen Zwecken weiterhin gestattet sein soll, ist in der Praxis die Unterscheidung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken sehr schwierig: Da Wikipedia beispielsweise grundsätzlich nur Bilder nutzt, die einer Creative-Commons-Lizenz unterliegen, müssten dort alle Panoramabilder, auf denen Gebäude oder Kunstwerke abgebildet sind und deren Urheber*in noch nicht länger als 70 Jahre verstorben ist, gelöscht werden. Selbst das Teilen von Bildern in den Social-Media-Plattformen würde problematisch werden: Zwar verdienen Nutzer*innen von Facebook kein Geld mit dem Hochladen, sie stimmen jedoch den Nutzungsbedingungen zu, alle Rechte an entsprechenden Bildern zu besitzen.

Dies sind lediglich zwei Beispiele dafür, wie eine Einschränkung der Panoramafreiheit die freie Verbreitung von Wissen und Kultur in Europa lähmen und Millionen von EU-Bürger*innen in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen würde. Deshalb setzen wir uns ausdrücklich für die Panoramafreiheit ein, die es jedem Menschen erlaubt, Fotos, Dokumentarfilme oder andere Werke frei zu verbreiten, die den öffentlichen Raum abbilden.

Am 9. Juli 2015 stimmt das gesamte Europaparlament über die Evaluation des europäischen Urheberrechts ab. Das ist die letzte Chance, noch einmal eine Änderung vorzunehmen, damit die Panoramafreiheit nicht verloren geht, der freie Zugang zum öffentlichen Raum für alle erhalten bleibt und das Urheberrecht an das 21. Jahrhundert angepasst wird.

Ich rufe Sie dazu auf, sich an lautstarken Protesten zu beteiligen. Schreiben Sie Briefe und Mails an die Abgeordneten, die die Einschränkung der Panoramafreiheit unterstützen und beteiligen Sie sich an der Onlinepetition: https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography [...]

Jean-Marie Cavada (parteilos/ALDE)

„Der Kampf, der heute von Frau Reda geführt wird, unter dem Deckmantel, im Namen der Nutzer den freien Zugang zu Werken zu verteidigen, die zum Gemeingut gehören, ist eigentlich ein Kampf, der in erster Linie geführt wird, um den amerikanischen Monopolen wie Facebook oder auch Wikimedia zu erlauben, Zahlungen an die Urheberrechtsinhaber zu entgehen.

Warum verteidigt der derzeitige Kampf die amerikanischen Monopole zum Schaden der Nutzer?

Ganz einfach um weiterhin diese Werke des europäischen Erbes für ihren privaten kommerziellen Gebrauch nutzen zu können, indem sie weiterhin die Verbraucher manipulieren.

Wie?

[Ausführungen zu Facebook weggelassen]

Wikimedia stellt im Rahmen wiederholter Verhandlungen mit den Urhebern und ihren Vertretern systematisch vor Beginn jeder Diskussion folgende inakzeptable Vertragsbedingungen:

  • Bilder mit hoher Auflösung
  • veränderbare Bilder
  • die Möglichkeit, diese Bilder zu kommerziellen Zwecken zu nutzen

Nun weiß diese Organisation ganz genau, dass die Nutzung der Werke auf Wikimedia-Seiten von den Urhebern nicht auf Nachfrage eingeräumt wird, sogar in den Ländern, wo es keine Panoramafreiheit gibt.

Es handelt sich hier um absichtliche Versuche, sich der Zahlung für die Urheberrechte an die Rechteinhaber oder kollektive Rechteverwaltungsgesellschaften zu entziehen.

Das ist der wahre Grund für diese Kampagne, die von unseren Gegnern geführt wird.

Denn für die Bürger gibt es in der europäischen Gesetzgebung bereits zwei Ausnahmen, die Einzelpersonen automatisch von Urheberrechts-Zahlungen bei nicht-kommerzieller Nutzung des Panoramarechts befreien: die Privatkopie und die beiläufige Einbeziehung (wenn ein Werk im Hintergrund steht).

[…]

Ich weise also die Intentionen, die man mir unterstellt, entschieden zurück. Meine Sorge ist der Schutz der Kunstschaffenden, aber auch der Verbraucher. Alle Nutzer haben das Recht zu wissen, dass die Netzwerke, die ich genannt habe, aber auch Instagram oder Flickr keineswegs wohltätige Gesellschaften sind. Sie haben zunächst Positionen eigenommen, in denen man nicht an ihnen vorbeikommt, dann haben sie sehr schnell verstanden, wie sie ihre Mitglieder benutzen können, indem sie eine Abhängigkeit schaffen, die ihnen erlaubt, ihre Verpflichtungen im Hinblick auf die europäische Gesetzgebung im Bereich des Urheberrechts zu umgehen.“[1]

Einzelnachweise

  1. Jean-Marie Cavada: Ma position sur le droit de panorama, JeanmarieCavada.eu, 26. Juni 2015.