Wikiup:Projektdiskussion/Benutzersperrgründe ohne Legitimation
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In der Diskussion zum Meinungsbild „Belegpflicht bei Sperrbegründungen“ kam zutage, daß
- Sperrgründe auch ohne Legitimation existieren, da sie niemals beschlossen wurden oder im Konsens im kleinen Kreis entwickelt wurden,
- die Auswahlbox für Administratoren im Konsens einiger weniger Administratoren entstand.
- von jedem sperrenden Admin ins Sperrformular beliebige Sperrgünde eingetragen werden können und im Prinzip damit Sperrgründe nach Lust und Laune neu erfunden werden können,
- schwammige Begriffe als Sperrgründe existieren bzw. verwendet werden, die nicht definiert sind ( beispielsweise „kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar“) oder nicht definierbar (beispielsweise „Nachtreten“) sind.
Gab es schon Diskussionen, Meinungbilder darüber?
Sollten nicht die Sperrgründe in einem Meinungsbild abgestimmt werden?
--Ohrnwuzler (Diskussion) 14:55, 25. Aug. 2012 (CEST)
- Alles in einem Meinungsbild fürchte ich Chaos. Aber einmal die einzelnen "schwammigen" Begründungen zur Diskussion zu stellen, könnte Sinn haben. Man würde schnell draufkommen, ob es denn wirklich so ist, dass jeder was anderes drunter versteht. --RobTorgel (Diskussion) 16:44, 25. Aug. 2012 (CEST)
- Ich halte wenig davon, die Sperrbegründungen auf vorgefertigte Etiketten zu beschränken. Im Gegenteil sollten spätestens auf Nachfrage hin individuelle Begründungen für die Einordnung des Benutzers angegeben werden. Die Regel lautet: "Die Sperrung kann nur das letzte Mittel sein, falls einem Vandalen nicht auf andere Weise beizukommen ist. Eine Sperrung sollte sachlich und nachvollziehbar begründet werden."
- Das wird leider immer wieder ignoriert. Es ist ja ein zwar krasses, aber bezeichnendes Beispiel (und leider in schwächerer Form kein Einzelfall), dass im Fall Granon trotz mehrfacher Nachfragen kein einziger der vier oder mehr beteiligten Administratoren einen einzigen Difflink als Sperrbegründung liefern wollte und konnte. Wie auch für Nicht-Admins bei Angriffen im Zug von Benutzerkonflikten sollte man hier für Admins eine Belegpflicht in Streitfällen durchsetzen (natürlich nicht bei offensichtlichem Vandalismus), wie sie in der oben zitierten Regel ja eigentlich schon angelegt ist. Wer seine Entscheidung bzw. seinen Vorwurf nicht sachlich nachvollziehbar begründen kann, muss sie bzw. ihn zurücknehmen oder andernfalls selbst mit Konsequenzen rechnen. --Grip99 02:17, 27. Aug. 2012 (CEST)
- in 90%+X handelt der jeweilige Admin richtig, in dem einstelligen Prozentbereich der anderen Fälle hilft fast immer Sperrprüfung oder Schiedsgericht. Die Einführung einer "Sperrprozessordnung" schafft nur unnötig noch mehr Bürokratie. Allenfalls kann man den Admins noch raten, zumindest in fragwürdigen Fällen vorher mal den vermeintlichen oder echten Missetäter anzuhören, aber auch das ist wohl entbehrlich, wenn der Betroffene die VM-Meldung auf die eigene Disk erhält und dann nicht reagiert, aber andeswo ediert. Dass auch ich nicht mit jeder endgültigen Entscheidung immer voll einverstanden bin, liegt in der Natur des Menschen. Das trifft übrigens auch auf Entscheidungen echter Gerichte zu. --Feliks (Diskussion) 10:23, 10. Sep. 2012 (CEST)
- Die Spannweite der Sanktionen für vergleichbare oder ähnliche Vergehen ist bei uns schon wesentlich höher als bei echten Gerichten, weil bei uns buchstäblich die Maßstäbe fehlen. Da gäbe es schon noch allerhand zu verbessern. Aber Ohrnwuzlers Vorschlag geht wie gesagt m.E. nicht in die richtige Richtung, auch wenn er natürlich in einem Teil der Fälle durchaus eine gewisse Verbesserung bewirken könnte (dafür in anderer Hinsicht eine Verschlechterung). --Grip99 02:26, 11. Sep. 2012 (CEST)
- in 90%+X handelt der jeweilige Admin richtig, in dem einstelligen Prozentbereich der anderen Fälle hilft fast immer Sperrprüfung oder Schiedsgericht. Die Einführung einer "Sperrprozessordnung" schafft nur unnötig noch mehr Bürokratie. Allenfalls kann man den Admins noch raten, zumindest in fragwürdigen Fällen vorher mal den vermeintlichen oder echten Missetäter anzuhören, aber auch das ist wohl entbehrlich, wenn der Betroffene die VM-Meldung auf die eigene Disk erhält und dann nicht reagiert, aber andeswo ediert. Dass auch ich nicht mit jeder endgültigen Entscheidung immer voll einverstanden bin, liegt in der Natur des Menschen. Das trifft übrigens auch auf Entscheidungen echter Gerichte zu. --Feliks (Diskussion) 10:23, 10. Sep. 2012 (CEST)
Und die Sperrdauern?
Auch so ein heisses Thema. Recht oder Rache? Führen Strafen zur Besserung, führen Totalsperren zu Ausweichmanövern (Sperrumgehungen, Socken) ?
Sollen Totalsperren außerhalb von WP:VAND nur bei regulären Benutzersperrverfahren erfolgen?
--Ohrnwuzler (Diskussion) 23:23, 25. Aug. 2012 (CEST)
- Dass es keine maximale (administrative) Sperrdauer für Nicht-Vandalen geben soll, wurde schon mehrmals per MB bestätigt, zuletzt hier. Genauso dass es keine festgelegten Sperrdauern für einzelne "Delikte" geben soll, s. hier. --Orci Disk 23:45, 25. Aug. 2012 (CEST)
- Das Verhalten eines Benutzers nach einer Sperre stell' ich mich sehr unterschiedlich vor. Ich glaub' daher, fixe Straf-Sätze ( 1 x Arschloch = 2 Tage) sind nicht sinnvoll. Ob Totalsperren nur durch BSV zulässig sein sollen, müsste man eigens diskutieren. --RobTorgel (Diskussion) 10:39, 26. Aug. 2012 (CEST)
Ich denke schon, das man an Hand der Sperrberündungen auch passende Sperrdauern ableiten kann und sollte:
- Editwar 2 Tage
- Beleidigung 1 Woche
- Vandalismaus mehrerer Artikel 1 Monat und BenutzerSperrVerfahren
- Wiederkehrender Vandalismus mehrerer Artikel 3 Monate und BenutzerSperrVerfahren
usw...--77.24.10.241 12:12, 26. Aug. 2012 (CEST)
Ein mechanischer Automatismus wäre wenig sinnvoll (bei den meisten EWs reicht Ansprache, in Einzelfällen sind aber 72h Freizeit zu wenig), und insbesondere bei der Sperre von Socken und Widergängern ein BSV-Vollprogramm durchziehen zu wollen, würde den Störenfrieden erlauben, den Rest völlig von der Artikelarbeit abzuhalten. --Feliks (Diskussion) 10:30, 10. Sep. 2012 (CEST)
- Es müsste ja nicht alles automatisch ablaufen. Das tut es ja vor ordentlichen Gerichten auch nicht, dort wird auch der Einzelfall untersucht und bewertet. Schranken Von-Bis für typische Fälle würden schon etwas weniger Zufälligkeit und damit etwas weniger Ungerechtigkeit der Entscheidungen bewirken können. (Und ich persönlich bin der Meinung, dass auch Kurzsperren für Editwars - z.B. 1 Stunde - durchaus für manche Überzeugungswarrior angebracht wären, auch wenn der jeweilige Einzelfall für sich genommen nicht so schlimm sein mag.)
- Offensichtlich missbräuchliche Socken und Sperrumgeher können natürlich sofort mit infiniter Sperre bedacht werden, darüber gibt es wohl nicht viel zu diskutieren. Aber da ist eben schon wichtig, dass zumindest auf Nachfrage plausible Indizien gebracht werden. Nur auf dünnen Verdacht hin zu sperren, schadet mehr, als es nützt, weil (etwas vereinfacht) damit nur die ehrlichen, fälschlich Verdächtigten endgültig vertrieben werden, während die zurecht gesperrten notorischen Sockenspieler routinemäßig mit Neusocken und Schläfersocken zurückkommen werden. --Grip99 02:26, 11. Sep. 2012 (CEST)
Letzte Bearbeitung am 11. Sep. 2012, damit