Wikiup:Schiedsgericht/Anfragen/Eilantrag in Bezug auf zulässige Vorbereitungsarten von Anfragen an das Schiedsgericht

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Die Anfrage ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Benutzer benachrichtigt?
Benutzer:Grand-Duc (Antragsteller)

Grand-Duc 00:55, 16. Aug. 2011 (CEST)

Benutzer:Gruß_Tom Gruß Tom 01:02, 16. Aug. 2011 (CEST)

Problemschilderungen

Hier sollte jeder beteiligte Benutzer das Problem aus seiner Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligter beachte bitte:

  • Halte dich Bitte an die Regeln der Wikiquette.
  • Untermauere alle Anschuldigungen und Behauptungen mit Diff-Links. Achte darauf, nicht nur auf vorherige Diskussionen zu verlinken, sondern diese auch kurz zusammenzufassen, so dass außer der Antragsseite keine andere Lektüre nötig wird.
  • Sensible Daten und Auskünfte können auch an die Mailingliste des Schiedsgerichts (arbcomde-l (ät) lists (Punkt) wikimedia (Punkt) org) gesendet werden, die von allen Mitgliedern gelesen wird.
  • Jeder, der sich in diesem Abschnitt äußert, gilt automatisch als am Konflikt beteiligter Benutzer und kann in die Entscheidung des Schiedsgerichts mitaufgenommen werden.
  • Füge Kommentare zu den Darstellungen anderer Benutzer nur innerhalb deines eigenen Abschnitts hinzu. Beachte dabei aber, dass die Problemschilderungen nicht als Diskussionsgelegenheit dienen.
  • Vergiss nicht, deinen Beitrag zu unterschreiben.

Benutzer:Grand-Duc (Problemschilderungen)

Dies ist eine Anfrage an das Schiedsgericht, die Anfragen an das Schiedsgericht und deren Vorbereitung thematisiert.

Mir ist zurzeit keine offizielle Richtlinie in der deutschen Wikipedia bekannt, welche hinreichend detaillierte Bestimmungen in Bezug auf die Vorbereitungsart einer SG-Anfrage beinhaltet.

Zur Vorbereitung einer SG-Anfrage, die einen Konflikt zwischen Nutzern thematisiert, wurde ein neues Benutzerkonto angelegt um dessen BNR für diesen Zweck zu nutzen. Das Nutzerkonto ist klar als Gemeinschaftskonto deklariert, denn eine solche Gemeinschaft an Nutzern stellt eine der beiden Konfliktparteien dar, die gegnerische Partei ist, vorbehaltlich der selbständigen Meldung weiterer Benutzer, ein einzelner Nutzer/Account. Der beabsichtigte Zweck des Vorbereitens in einem Gemeinschaftsaccount-Namensraum ist das Nutzen des Schutzes von eben dem Benutzernamensraumes, denn Teil des thematisierten Konfliktes sind auch häufig stattfindende und via Vandalismusmeldung sanktionierte Edit-Wars des einzelnen Kontos. Bis jetzt hat die Berufung auf den BNR-Schutz einigermaßen funktioniert.

Die Anfrage an das Schiedsgericht lautet:

  • Ist es legitim und von Richtlinien der deutschen Wikipedia gedeckt, dass Anfragen an das Schiedsgericht in einem Benutzernamensraum vorbereitet werden, auch wenn damit für die Zeit der Vorbereitung der Anfrage das Ziel verfolgt wird, einen Konfliktgegner an Störungen der Vorbereitung zu hindern?

Vor dieser Anfrage habe ich überlegt, welche Richtlinien und nicht kodifizierte Verhaltensweisen relevant sein können. Zum einen stellt sich natürlich die Frage nach dem Instanzenweg; doch welche Instanz wäre für eine das SG selber betreffende Fragestellung vor dem SG anzusiedeln? Ich nehme an, dass in einem solchen Fall das SG selber die einzige Instanz ist. Des Weiteren wäre in meinen Augen eine Klärung angeraten, ob eine BNR-Vorbereitungsseite als Prangerseite zu gelten hat oder nicht. Ich gehe davon aus, dass, mindestens unter der Voraussetzung bewusst neutral gehaltener und vorsichtiger Formulierungen, eine solche Vorbereitungsseite nicht mit dem Begriff "Prangerseite" zu beschreiben ist.

Nach diesem verallgemeinerten Einstieg möchte ich noch die konkrete aktuelle Entwicklung vorstellen, bzw. die betroffenen Seiten.

Zwei dieser Seiten würden zur Löschung vorgeschlagen, dies resultiert meiner Meinung nach aus der unklaren Richtliniensituation in Bezug auf SG-Anfragenvorbereitungsarten und deren Legitimität. Die Löschdiskussionen sind bei den Diskussionen zur Sache verlinkt, jeweils auch mit der zum Zeitpunkt des Stellens der Anfrage aktuellen Version. Ich bitte das Schiedsgericht um eine möglichst zeitnahe Stellungnahme.

Grand-Duc 00:55, 16. Aug. 2011 (CEST)

Benutzer:Gruß_Tom (Problemschilderungen)

Als Mitinhaber des Gemeinschaftsaccounts Benutzer:Portalsgemeinschaft WF-MIL bitte ich ebenfalls um zeitnahe Stellungnahme des SG zur vorbeschriebenen Problemstellung. Dank vorab & Gruß Tom 01:02, 16. Aug. 2011 (CEST)


Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache

Trage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast.

Grand-Duc 00:55, 16. Aug. 2011 (CEST)

Befangenheit

Falls du einen der Schiedsrichter für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Schiedsrichter, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren.

Annahmeentscheidung

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. -- Perrak (Disk) 12:35, 24. Aug. 2011 (CEST) Es handelt sich zwar nicht um einen Konflikt, für den das Schiedsgericht primär zuständig ist (Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ#Wofür ist das Schiedsgericht zuständig?), aber um eine Verfahrensfrage, deren Regelung vom SG "fallbezogen entwickelt" werden darf (Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ#Wie arbeitet das Schiedsgericht?). Das "ausschließlich" in Wofür ist das Schiedsgericht zuständig? bezieht sich nur auf die Ausschließlichkeit der Konflikte, nicht auf Verfahrensfragen.
  2. --Krd 20:20, 24. Aug. 2011 (CEST) s. Perrak.
  3. --Codc 20:29, 24. Aug. 2011 (CEST) Wie Perrak
  4. -jkb- 20:32, 24. Aug. 2011 (CEST) per Perrak
  5. -- Carbidfischer Kaffee? 14:31, 30. Aug. 2011 (CEST) Auf jeden Fall eine behandlungswürdige Fragestellung, den Antragsstellern muss aber klar sein, dass eine etwaige SG-Entscheidung in dieser Frage nicht in Stein gemeißelt sein können wird, sondern ggf. von späteren Schiedsgerichten modifiziert werden wird. Meine Begeisterung für die alternative Vorgehensweise – die Frage per Meinungsbild zu klären – hat unter den Meinungsbildern der letzten Wochen sehr gelitten und auch insofern halte ich es für sinnvoll und praktikabel, wenn sich das SG selbst mit der Frage befasst. Nachtrag auf Anfrage: Das ursprüngliche MB ist in der Hinsicht etwas inkohärent. Ich sehe meine Begründung als mit „Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz““ vereinbar an, da dort nicht steht, dass das Schiedsgericht ausschließlich diese Aufgabe hat. Die folgenden vier Fallkategorien erscheinen mir als Spezialfälle der Konfliktlösung in letzter Instanz, sie sind daher für diesen Fall hier weniger interessant. Bestärkt werde ich in dieser Interpretation durch den bereits von Perrak herangezogenen Satz „Weitere Verfahrensregeln sind noch in der Erprobungsphase und werden fallbezogen entwickelt“ aus der SG-FAQ.
  6. .

Fall wird abgelehnt von

  1. -- Hans Koberger 21:15, 24. Aug. 2011 (CEST) Ich würde das gerne nicht wie eine „normale“ Anfrage behandelt sehen (vgl. WP:Schiedsgericht/FAQ#Wofür ist das Schiedsgericht zuständig?). Dass wir zu diesem Thema eine Empfehlung geben bzw. Verfahrensregeln ausarbeiten sollten, ist aber klar (und wurde auch schon begonnen).
  2. --ca$e 22:10, 24. Aug. 2011 (CEST) Zuständigkeit gemäß Regularien für einen SG-Antrag (siehe insb. die Anforderungen der Letztinstanzlichkeit und der Buchbarkeit unter min. eine der vier definierten Fallgruppen) bislang nicht hinreichend aufgezeigt, angesprochene Verfahrensfragen können desungeachtet besprochen werden.
  3. --Hosse Talk 10:52, 26. Aug. 2011 (CEST) Die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes kann möglicherweise konstruiert werden. Ich bin nach diversen Diskussionen der Meinung, dass wir nicht zuständig sind. Hier geht es zum Teil um allgemeine Festlegungen, die in Ruhe und aller Gründlichkeit erarbeitet werden sollten (siehe auch obigen Kommentar von Hans), aber nicht in einer SG-Anfrage, die noch dazu den Zusatz "Eil-" trägt.
  4. --Pjacobi Ein Antrag an das SG zur allgemeinen Klärung von Verfahrensfragen funktioniert nicht. Da kein SG ein zukünftiges SG auf ein bestimmtes Verfahren festlegen kann. Entweder wird dies konkret innerhalb eines Falls entschieden (scheint für diesen Fall nicht zuzutreffen, aber warum legen die interessierten Parteien den Antrag in der Sache nicht einfach frühzeitig an). Oder mit einem Meinungsbild oder niedrigschwelligeren Verfahren der Meinungsbildung.


Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Benutzer:Grand-Duc (Lösungsvorschläge)

  • Ich ersuche das Schiedsgericht, (verbindliche) Aussagen zur Zulässigkeit der Vorbereitung von Anfragen an das Schiedsgericht im Benutzernamensraum zu treffen. Wünschenswert wäre ein detaillierter Leitfaden, um so das aktuelle und zukünftige Probleme in SG-Verfahrensfragen zu lösen. Grand-Duc 00:55, 16. Aug. 2011 (CEST)

Benutzer:Gruß Tom (Lösungsvorschläge)

  • Ich ersuche das Schiedsgericht, (verbindliche) Aussagen zur Zulässigkeit der Vorbereitung von Anfragen an das Schiedsgericht im Benutzernamensraum zu treffen. Wünschenswert wäre ein detaillierter Leitfaden, um so das aktuelle und zukünftige Probleme in SG-Verfahrensfragen zu lösen. Da bei einem Gemeinschaftsaccount davon auszugehen ist, dass die Lösungsvorschäge abgestimmt wurden, dies zur Ergänzung des von Grand Duc bereits eingebrachten Lösungsvorschlages und als Reaktion hierauf. Selbstverständlich liegt das Hauptinteresse an einer verbindlichen Aussage des SG zum grundsätzlichen Sachverhalt. Es ist den Antragstellern auch durchaus bewusst, dass dem SG hier unter Umständen eine Präzedenzentscheidung angetragen wurde. IMHO kann dem SG kein Schaden aus einer wie auch immer gearteten Entscheidung erwachsen, wie bereits hier zum Background diskutiert. Eine Stellungnahme des SG wäre bis zur Annahme des Falles ein wünschenswertes Zeichen. Wenn das SG sich dessen enthalten will, kann man es nur so hinnehmen. Besten Gruß Tom 23:35, 23. Aug. 2011 (CEST)
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Benutzer:Name_3 (Lösungsvorschläge)

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Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Eine Frage an den Antragsteller als einer der gewählten Schiedsrichter: Warum soll das Schiedsgericht in diesem Fall Eile anstatt Sorgfältigkeit wahren? Ich persönlich sehe hier keinen unmittelbaren Grund warum hier in einem Eilantrag entschieden werden soll. Bin natürlich auch hier für Argumente offen. Nach meiner Erfahrung mit dem amtierenden SG wird ein Antrag innerhalb einer angemessenen Zeit bearbeitet. --Codc 02:09, 16. Aug. 2011 (CEST)

Ich bitte nicht in dem Sinne um "Eile statt Sorgfalt". Ich erhoffe mir stattdessen eine Vorabmeinung zum Sachverhalt, die in der LD zur Hauptseite der Anfragenvorbereitung bei Bedarf als argumentative Beruhigung benutzt werden kann, sinngemäß (für meinen Sinn): "Momentan sieht das SG keine eine Löschung erfordernden Richtlinienverletzungen". Die definitive Beantwortung der Hauptfrage zur allgemeinen Zulässigkeit von dieser Vorbereitungsart im BNR kann natürlich im normalen Arbeitstempo des SG erarbeitet werden, ein anderes Begehren wäre vermessen. Grüße, Grand-Duc 14:50, 16. Aug. 2011 (CEST)
Der LA wurde auf LAE gesetzt, damit entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für den Eilantrag. --Feliks 19:22, 16. Aug. 2011 (CEST)
Wie ich es fast erwartet habe, gab es einen Widerspruch gegen die LA-Entfernung, somit ist meine Bitte zu einer Vorabäußerung weiterhin begründet. Grüße, Grand-Duc 21:42, 16. Aug. 2011 (CEST)

Frage an Grand-Duc: Momentan sieht es so aus, dass Dein Lösungsvorschlag (im Übrigen immer noch der Einzige) beinhaltet, dass Du vom SG eine allgemeine Festlegung auf eine Verfahrensweise erwartest, oder? Dies ist aber wiedersprüchlich zu einem "Eil"-Antrag. Natürlich verstehe ich, dass in Deiner Sicht "Eile" geboten ist, weil es einen Löschantrag auf die betreffende Seite gibt. Dir sollte aber auch klar sein, dass das SG sicher nicht in einem "Schnellschuß" diese Anfrage bearbeitet, um einen LA obsolet zu machen.

Nichts desto trotz finde ich die Anfrage, im Bezug auf andere Diskussionen zum Thema "Gemeinschaftsaccounts", nicht uninteressant. Vielleicht möchtest Du Dir noch einmal dahingehend Gedanken machen (auch im Bezug auf Euer Problem), wie eine solche Anfrage besser von uns bearbeitbar und vor allem "annehmbar" wäre. Liebe Grüße --Hosse Talk 21:29, 23. Aug. 2011 (CEST) PS: Eine "Vorabäußerung" wird es, glaube ich, von uns nicht geben. Dafür ist die Gefahr Präzedenzfälle zu schaffen zu groß (Bsp: "Die haben doch auch machen dürfen damals und der LA wurde abgebügelt! Ich will das mit meinen Kumpels jetzt auch...").

Hinweis: Anregung aufgenommen und Lösungsvorschlag ergänzend mit Erläuterung eingetragen. Besten Gruß Tom 23:42, 23. Aug. 2011 (CEST)


Lieber Gruß Tom, ich versuche mal auf Deine einzelnen Punkte einzugehen und werde Dich unten zitieren:

  • Ich ersuche das Schiedsgericht, (verbindliche) Aussagen zur Zulässigkeit der Vorbereitung von Anfragen an das Schiedsgericht im Benutzernamensraum zu treffen. Wünschenswert wäre ein detaillierter Leitfaden, um so das aktuelle und zukünftige Probleme in SG-Verfahrensfragen zu lösen.
Dieses gibt es bereits. Es ist hier nachzulesen. Zusätzlich möchte ich anmerken, dass es natürlich in Ordnung ist, im eigenen BNR irgendetwas vorzubereiten.
  • Da bei einem Gemeinschaftsaccount davon auszugehen ist, dass die Lösungsvorschäge abgestimmt wurden, dies zur Ergänzung des von Grand Duc bereits eingebrachten Lösungsvorschlages und als Reaktion hierauf. Selbstverständlich liegt das Hauptinteresse an einer verbindlichen Aussage des SG zum grundsätzlichen Sachverhalt.
Ich verstehe ehrlich nicht was Du mit diesen Sätzen ausdrücken willst. Was willst Du denn genau von uns? Was sollen wir festlegen? Ich bitte darum, dass an das Schiedsgericht klare Anfragen gestellt werden.
  • Eine Stellungnahme des SG wäre bis zur Annahme des Falles ein wünschenswertes Zeichen. Wenn das SG sich dessen enthalten will, kann man es nur so hinnehmen. Besten Gruß Tom 23:35, 23. Aug. 2011 (CEST)
Auch hier kann ich mit Deiner Aussage nichts anfangen. Zu was sollen wir Stellung beziehen?

Ich möchte nicht, dass Du es falsch verstehst. Alles was ich möchte, ist eine verständliche und bearbeitbare Anfrage an das Schiedsgericht. Vielleicht habt Ihr keine Erfahrung dahingehend, das macht nichts. Gerne könnt Ihr alle auf meiner Disk auftreffen und mir Fragen stellen, kein Problem. Viele Grüße --Hosse Talk 00:16, 24. Aug. 2011 (CEST)

Satz zur optischen Abtrennung meines Beitrags mit Zitat-Formatierung unten Grand-Duc 05:28, 24. Aug. 2011 (CEST)

Hallo Hosse, was genau ist unklar an der oben in den Problemschilderungen stehenden Anfrage?

„Die Anfrage an das Schiedsgericht lautet: * Ist es legitim und von Richtlinien der deutschen Wikipedia gedeckt, dass Anfragen an das Schiedsgericht in einem Benutzernamensraum vorbereitet werden, auch wenn damit für die Zeit der Vorbereitung der Anfrage das Ziel verfolgt wird, einen Konfliktgegner an Störungen der Vorbereitung zu hindern?“

Ich weiter oben

Das ist der Kernpunkt, zu dem ich dringenden Klärungsbedarf sehe. Die vollumfänglich von Tom mitgetragenen (wir haben die Formulierungen dieser SG-Anfrage in der Version wie hier eingestellt bei einem Telefonat detailliert abgesprochen) Lösungsvorschläge wie unter "Benutzer:Grand-Duc (Lösungsvorschläge)" stehend teilen sich hoffentlich eindeutig genug in zwei Teile auf; einen Kernteil mit dem Ersuchen nach "(verbindliche[n]) Aussagen zur Zulässigkeit der Vorbereitung von Anfragen an das Schiedsgericht im Benutzernamensraum" und einen Nebenteil mit der Bitte nach einem offiziellen verallgemeinerten Leitfaden zur BNR-Nutzung für SG-Anfragen-Vorbereitungen. – Außerdem kam noch die Frage auf, weswegen ein Gemeinschaftsaccount für diese Angelegenheit genutzt wurde. Dazu steht etwas auf der umseitigen Diskussionsseite. Grüße, Grand-Duc 05:28, 24. Aug. 2011 (CEST)

  • Im Abschnitt Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache sind Disk-Verweise in denen kontrovers zur Berechtigung der Vorbereitung einer SG-A im BNR eines Gemeinschaftsaccounts diskutiert wurde. Das von Hosse dazu benannte Regelwerk gibt bisher keine Auskunft zur Vorbereitung im BNR eines Gemeinschaftsaccounts. Eine vorläufige Stellungnahme wäre z.B. in der Form denkbar, das jemand vom SG eine administrative Entscheidung zu den o.g. Löschdisks (dort) hinterlässt. Da es hier grundsätzlich zum Regelwerk SG-A geht, wurde die Anfrage hier platziert. Wie aus den vorbenannten Verweisen hervorgeht, hat die Communtiy offenbar dazu Klärungsbedarf. Besten Gruß Tom 10:07, 24. Aug. 2011 (CEST)

OK. Das habe ich durchaus soweit verstanden. Um das etwas abzukürzen eine kleine weitere Frage: Sehe ich es richtig (Ihr könnt mich gerne verbessern), wenn ich sagen würde: Ihr möchtet eine SG-Anfrage im BNR des von Euch kreierten Gemeinschaftskontos vorbereiten. Es wurde ein LA auf die BNR-Unterseite gestellt und Ihr habt Angst, dass dieser LA durchkommt. Deshalb habt Ihr nun eine Eil-Anfrage gestellt, um diesen LA abzuwehren und in Ruhe weiter werkeln zu dürfen. Korrekt? --Hosse Talk 20:21, 25. Aug. 2011 (CEST)

Es geht um grundsätzliche Klärung zur Vorbereitung/Erstellung von SG-A in dem Sinne wie es von Perrak oben zur Annahme skizziert wurde. Das im Moment auf ein paar (gesicherte) Seiten ein LA läuft, verdeutlicht den Klärungsbedarf. Egal ob es um 'Angst' oder 'Eil' geht, natürlich wäre es schön in Ruhe weiter werkeln zu dürfen. BTW vielleicht will sich das SG mit "Eilanträgen" eher weniger gern beschäftigen - auch dazu könnte eine Stellungnahme kommen. Ich kann mich nicht erinnern, ob es überhaupt schon einen "Eilantrag" gegeben hat. Besten Gruß Tom 08:00, 26. Aug. 2011 (CEST) P.S. Ob diese Anfrage Anstoss zu einer Neuklassifizerung der SG-Anfragen ("normale Anfrage zu Konflikten" / "Anfrage zu Verfahrensregeln" / "Eilanfrage" etc. ) gibt, mag das SG nach eigenem Ermessen behandeln.
Danke Gruß Tom. Diese Aussage bringt mich einen Schritt weiter. --Hosse Talk 10:46, 26. Aug. 2011 (CEST)

Anmerkung TAM

Ich habe gestern vier der obigen Seiten nach den zugehörigen Löschdiskussionen (1, 2 gelöscht, die eigentliche SG-A-Seite aber vorerst behalten. Mir ist klar, dass diese Seiten der Vorbereitung des Schiedsgerichtsverfahren dienen sollten, es gibt aber mehrere Aspekte, die gegen derartige Seiten in der Form der gestern gelöschten sprechen. Da ist einmal der Aspekt des Projektfriedens. Es ist z. B. höchst problematisch, wenn etwa ein Benutzer zwei Wochen lang im BNR an einem CU-Antrag gegen einen anderen Benutzer feilt und jeder dabei zuschauen kann, die Vorwürfe jedoch unwidersprochen in der Luft hängen. Das sorgt für einen Haufen Unruhe. Dieser Punkt ist zwar aus Sicht des Projektfriedens m.E. relevant, aus projektrechtlicher Sicht spielt er aber keine Rolle, auch ist das Ziel dieses Projekts die Erstellung und Verwaltung einer Enzyklopädie, nicht Friedhofsruhe hinter den Kulissen. Es muss Mitarbeitern möglich sein, Inhalte (und das umfasst auch den Projektnamensraum) gemeinsam zu erarbeiten und vorzubereiten.

Heikel wird es dadurch, dass dem betroffenen Benutzer von der Portalgemeinschaft das Editieren in ihrem Namensraum untersagt wurde. Diesem Benutzer ist also das Recht genommen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen oder der (einseitig negativen) Darstellung eine Gegendarstellung entgegenzusetzen. Grand-Duc hat auf meiner Benutzerdiskussion darauf hingewiesen, dass Anton-Josef theoretisch eine eigene Benutzerseite mit einer Gegendarstellung erstellen könnte, aber das Argument halte ich für verfehlt. Anton-Josef kann diese Seite nicht auf den Unterseitenseiten verlinken und hat auch sonst keine Möglichkeit den Leser direkt darüber zu informieren, wie er die Sache sieht. Da die vier gelöschten Seiten eine (teils sehr detaillierte) Sammlung von Edits, Bewegungsprofilen, Sperreinträgen etc. enthielten, erfüllten sie die Kriterien von sog. Prangerseiten, die in der Vergangenheit stets gelöscht wurden. Das Problem solcher Seiten ist, dass sie Behauptungen bezüglich eines Benutzers aufstellen, die aber von vornherein nicht widerlegt werden können, weil sie sich dem Zugriff des Betroffenen entziehen. Durch ihren i.d.R. einschlägig negative Darstellung einer Person sind sie meist nur dazu geeignet, dieser Person zu schaden. Der bisherige Konsens ist, solche Benutzerseiten nicht zu akzeptieren, weil dieser Schaden nicht durch den geringen Informationswert (nur ein kleiner Ausschnitt der Geschehnisse) aufgewogen wird.

Bei der Hauptseite zur SG-A war die Situation anders gelagert, weil hier alle betroffenen Benutzer mit Ausnahme Anton-Josefs ihren Standpunkt darlegten. Die Hauptseite hat keinen einseitig negativen Charakter und ihre Inhalte sind überwiegend als POV erkenntlich, für den kein Absolutheitsanspruch erhoben wird. Da an der Seite auch während der Löschdiskussion aktiv gearbeitet wurde und eine Einleitung der Schiedsgerichtsanfrage kurzfristig wahrscheinlich erschien, habe ich den Nutzen der Seite (Vorbereitung der Anfrage, Koordinierung der Benutzer untereinander, Darlegung der persönlichen Sichtweise incl. Kennzeichnung) gegen den Schaden (Anton-Josef kann mehrere Tage oder Wochen nicht auf der Seite zu den Vorwürfen Stellung nehmen oder sie entkräften) abgewogen. Solange die SG-A zeitnah erfolgt und die Seite nicht ewig ungenutzt und für Anton-Josef unerreichbar im BNR der Portalgemeinschaft steht, ist sie vertretbar.

Ist 'n Haufen Text geworden, aber ich hoffe, meine Herangehensweise und Begründung ist nachvollziehbar.--Toter Alter Mann 21:04, 30. Aug. 2011 (CEST)

Hallo TAM et al. Vielen Dank für die Problemschilderung. Nur kurz der Hinweis: Hauptgegenstand vorstehender SG-Anfrage ist offenbar die Fragestellung:
"Ist es legitim und von Richtlinien der deutschen Wikipedia gedeckt, dass Anfragen an das Schiedsgericht in einem Benutzernamensraum vorbereitet werden, auch wenn damit für die Zeit der Vorbereitung der Anfrage das Ziel verfolgt wird, einen Konfliktgegner an Störungen der Vorbereitung zu hindern?"
Die Thematisierung der von dir angesprochenen Löschentscheidung (zur Fallgruppe Adminentscheidung gehörig, aber für eine etwaige SG-Einschlägigkeit noch nicht vorletztinstanzlich behandelt) ist, soweit mir ersichtlich, nicht Teil des Anfragegegenstands.
Die in der gegenständlichen Fragestellung angesprochenen Gesichtspunkte ("das Ziel ..., einen Konfliktgegner an Störungen der Vorbereitung zu hindern") sind, soweit mir bislang per expliziter Falldarlegung ersichtlich, nicht deckungsgleich mit mehreren von dir angesprochenen weitergehenden Gesichtspunkten bezüglich anlassbezogener BNR-Seiten.
Die Frage, ob es sich bei letzteren in der Tat um Seiten handelt, die Kriterien für die Wertung als "Prangerseiten" erfüllen, oder die Frage, ob nämliche Seiten richtlinienkonform gelöscht / behalten wurden, oder etwaige Fragen bezüglich der Einschlägigkeit wohletablierter administrativer Handlungsweisen (etwa Löschung eindeutiger Prangerseiten) für SG/A-bezogene (Unter-)Seiten, all diese Fragen sind vorstehend dem SG nicht unterbreitet worden und können daher vom SG auch nicht eigentlich thematisiert werden. Sollte ich etwas übersehen haben, evtl. auch einen Teilaspekt, der bei weiterer Ausarbeitung mir doch noch eine Annahme vorstehender Darlegung als SG-Anfrage im Sinne der vorgesehehen 4 Fallgruppen ermöglichte, wäre ich für Hinweise dankbar.
Die bisherige Falldarlegung ermöglicht jedenfalls, wie obig bereits dargelegt, soweit ich sehe, allenfalls, dass das SG intern über die eigenen Bearbeitungsabläufe diskutiert, ggf. anlassbezogen entsprechenden Diskussionsstand unverbindlich bzw. einzig für die jetzige SG-Besetzung selbstverpflichtend publiziert, aber keinerlei über die SG-interne Fallbearbeitung hinausgehenden Ergebnisse. ca$e 21:27, 30. Aug. 2011 (CEST)
Mir ist schon klar, dass das nicht direkt etwas mit eurer Entscheidung zu tun hat. Grand-Duc hat mich allerdings um Stellungnahme hier gebeten, dem bin ich mit dem obigen Post nachgekommen.--Toter Alter Mann 22:52, 30. Aug. 2011 (CEST)
Vielen Dank für die Stellungnahme! Ich hatte Deine Löschentscheidung zwar auch vorher schon so verstanden, aber es schadet nichts, wenn das hier noch einmal ausdrücklich steht. -- Perrak (Disk) 19:01, 31. Aug. 2011 (CEST)
@TAM: Ich glaube, dass auch Gruß Tom und die anderen Beteiligten nichts gegen eine einfache Bekanntgabe der Existenz einer SG-A-Verteidigungsseite in AJ's BNR mittels Nachricht auf einer unserer Diskseiten oder deren Verlinkung auf der Vorbereitungsseite durch Anton-Josef einzuwenden gehabt hätten. Dieses hausrechtbasierte Aussperren hatte und hat den Zweck, augenscheinlich bewusst als Störung eingesetzte Bearbeitungen zu unterbinden, andere Bearbeitungen, die ein ehrliches Interesse an der Falllösung zeigen, wären nicht revertiert worden. Grüße, Grand-Duc 02:50, 1. Sep. 2011 (CEST)

Anmerkung zum Konfliktpotential des Falls

Das dem Fall Konfliktpotential zugrunde liegt, sieht man

  • a) an den seit gut über 2 Jahren andauernden Reibereien zwischen den Parteien. Der Konfliktpartner Benutzer:Anton-Josef hat sich an den Arbeiten an der SG-Vorlage (ob gewünscht oder nicht) ebenso beteiligt, wie an den zwischenzeitlich gelöschten Unterseiten. Ein eigens für Anton-Josef eingerichteter Abschnitt wurde von ihm selbst entfernt. Eben zur Konfliktvermeidung wurde der Weg gewählt, die Vorbereitung auf einen neutralen Ort zu verlegen. Anton-Josef hat seinerseits auf eigenen Seiten an Vorbereitungen zur Gegendarstellung geabeitet,[1] dies allerdings inzwischen wieder aufgegeben.[2] Bemerkenswert in dieser Relation ist, dass seit der Existenz der Seiten die Ausfälle seitens des Konfliktpartner merklich nachgelassen haben - dem Projektfrieden also zwischenzeitlich gedient wurde.
  • b) bei den Reaktionen auf LD / VM deren Ursprünge zum Teil in Parteilichkeit zur einen oder anderen Konfliktpartei beruhen, zu anderen Teilen aus Konglomeraten zu denen man nur vermuten kann ob es sich um generelle Abneigung zu dem Gemeinschaftsaccount, der Vorbereitung an sich, oder Befürchtungen handelt selbst später bei solchen Verfahren betroffen zu sein.

Fakt ist, dass die professionelle Aufbereitung einer fundierten SG-Anfrage ein erhebliches Maß an Zeitaufwand bedeutet und nicht von "Heut auf Morgen" erledigt ist - vor allem nicht von Wikipedianern deren "tägliches Brot" es nicht ist, sich primär an den Konfliktherden aufzuhalten. Ich bitte das SG zu berücksichtigen, dass gerade bei der Vorbereitung eines solchen Falles durch mehrere Autoren (die Ruhe und Zeit zur Vorbereitung die dazu benötigt) zu eben der Konstellation geführt hat, die mit dieser Anfrage dem SG präsentiert wird ... weil ... ja weil es dabei zu Konflikten gekommen ist. Besten Gruß Tom 01:16, 31. Aug. 2011 (CEST)

Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgericht zu bearbeiten.

  • ins SG-Wiki übertragen, -jkb- 01:08, 16. Aug. 2011 (CEST)
  • Der Fall wurde am 30. August 2011 angenommen --Hosse Talk 14:48, 30. Aug. 2011 (CEST)
  • Anfrage beendet am 11. September 2011

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Feststellung des Schiedsgerichts

  • Eine Anfrage an das Schiedsgericht kann nur durch das Haupt-Benutzerkonto eines angemeldeten Benutzers erfolgen. Sollte das Konto gesperrt sein, beantragt das Schiedsgericht die Entsperrung bis zum Abschluss der Anfrage.
  • Unterseiten im Benutzernamensraum, die der Vorbereitung einer Schiedsgerichtsanfrage dienen, genießen keinen besonderen Schutz. Wie überall im Benutzernamensraum sollte der Wille des Benutzers respektiert werden, was die Gestaltung der Seiten angeht. Dies darf aber nicht als Freibrief für persönliche Angriffe oder zur Anprangerung missbraucht werden. Die Instrumente Vandalismusmeldung und im Extremfall Löschantrag stehen zur Verfügung und werden von den Admins nach den üblichen Regeln bearbeitet.
Unterschriften