Wikiup:Schiedsgericht/Anfragen/Kriddl

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Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Benutzer benachrichtigt?
Benutzer:94.222.152.204 (Antragsteller)
Benutzer:Kriddl [1]

Problemschilderungen

Benutzer:94.222.152.204

Benutzer Kriddl ist in der Eingangskontrolle und bei den Löschkandidaten aktiv und gehört zu den aktivsten Löschantragstellern. Seine Anträge stehen dabei oft zu den Löschregeln im Widerspruch: so stellt er regelmäßg Löschanträge auf Neuanlagen, ohne vorher 15 Minuten zu warten, verzichtet darauf, Autoren auf seinen Antrag hinzuweisen oder etwaige Probleme der Artikel zum Beispiel vorher auf deren Diskussionsseite anzusprechen, verzichtet auf Kurzrecherchen um Bemängeltes selbst zu korrigieren, beziehungsweise, übersieht in seiner Eile, dass von ihm aufgeführte Mängel gar keine sind, beziehungsweise, hat eigenwillige Vorstellungen davon, welche Artikelgegenstände für die Wikipedia geeignet sind.

Beispiele

  • Chiara Strazzulla: Löschantrag nach 11 Minuten, zweifelsfrei arbeitet der Autor noch daran. Bestsellerautorin mit zwei Büchern, ersteres im Artikel erwähnt und belegt, letzteres über das verlinkte Interview und Google Books trivial feststellbar. Der Autor stellte seine Arbeit am Artikel ein um sich an der Löschdiskussion zu beteiligen.
  • HMS Dunraven: Löschantrag nach 5 Minuten, der Autor arbeitet noch am Artikel. Von einem U-Boot im ersten Weltkrieg versenkter Kohlefrachter unter Kommando eines Vizeadmirals. Kriddl bemängelt unter anderem das Fehlen von Quellen, obwohl die Quelle als Bearbeitungskommentar der Versionsgeschichte zu entnehmen war. Der Autor stellt seine Arbeit mit dem Löschantrag ein.
  • Leo Seidel: Löschantrag nach 4 Minuten. Ausgezeichneter Fotograf, der Artikel listet mehrere eigene Bildbände, Kriddl fragt mal nach ob das denn wichtige Auszeichnungen sind, und ob in den Bildbänden mehr als ein, zwei Fotos sind. Der Autor stellt seine Arbeit am Artikel ein, um auf Kriddls Diskussionsseite und der Löschdiskussion auf den Irrtum hinzuweisen. Auf die Idee, mal kurz in der DNB oder bei Google Books nach den weiteren Veröffentlichungen zu gucken, kommt Kriddl nicht.
  • Sobrado (Galicien): Löschantrag nach 5 Minuten. Kriddl fühlt sich verhöhnt, weil der Gemeindeartikel zwar Infobox und Kategorie hat, aber nicht den schematischen "A ist eine B in C mit D" Satz. Der Autor bittet auf der Diskussionsseite um Hilfe und entschuldigt sich in der Löschdiskussion.
  • Maria Mia: Löschantrag nach 11 Minuten. Kriddl übersieht die im Artikel belegten Auszeichnungen und die Filmografie.
  • Tesdschan Naimowa: Löschantrag nach 8 Minuten. Kriddl übersieht die im Artikel erwähnte Olympiateilnahme der Sportlerin.
  • Johann Philipp Conrad Falcke: Kriddl übersieht den im Artikel angegebenen Eintrag im Sammelwerk Allgemeine Deutsche Biographie.
  • Sebastian Josef Mayrhofer: Kriddl übersieht den im Artikel angegebenen Eintrag im Sammelwerk Allgemeine Deutsche Biographie.
  • Robin Carnahan: Secretary of State in Missouri nach Direktwahl durch 1,7 Millionen Amerikaner. Was das für ein Amt ist, weiss Kriddl nicht, sieht "Oberwahlleiter" aber als passende Umschreibung und beantragt Löschung.
  • Elisabeth Charlotte Gloeden: Der Löschantrag führt zu "Protest" und wird kommentiert mit "Dieser LA ist eine besonders grobe Frechheit", "Bin fassungslos und erschüttert angesichts eines solchen LA" in der Löschdiskussion.
  • Sonja Mühlberger: Schnelllöschantrag nach 5 Minuten wegen offensichtlicher Irrelevanz während sogar zwei Autoren erkennbar am Artikel arbeiten.
  • Helmut von Finck: Löschantrag nach 3 Minuten während der Autor erkennbar noch am Artikel arbeitet.
  • Jürgen Borchert (Sozialrichter): Löschantrag nach 3 Minuten. Auch bei Benutzern die viele Jahre dabei sind, ist mal kurz nach weiteren Informationen zur "Relevanz" nachzufragen, oder eine Buchsuche zu bemühen, zuviel verlangt.
  • Ernst Jahr: Kriddl übersieht den im Artikel dargestellten Eintrag im Personenlexikon zum Dritten Reich.

Insgesamt feiert Kriddl bald seinen 250. Löschantrag auf Artikel die letztlich behalten werden, davon hat er bald 75 mal die absolute zeitliche Untergrenze missachtet (wohlgemerkt sind Artikel die letztlich gelöscht wurden, sei es weil sie nicht überarbeitet wurden, sei es weil eine Überarbeitung zu einem geeigneten Artikel nicht möglich war, nicht beachtet). In der Statistik seit Anfang 2009 gehört er zu den eifrigsten, aber erfolglosesten Antragstellern, was keineswegs an der Umwandlung von Schnelllöschanträgen durch ihn liegt, wie man der Detailliste leicht entnehmen kann. In dieser Form ist die Mitarbeit von Benutzer Kriddl bei den Löschkandidaten nicht sinnvoll, was das Projekt durch die Löschung ungeeigneter Inhalte (oder dem Ausbau prinzipiell geeigneter Inhalte durch die Löschdrohung) gewinnt, verliert es auch wieder durch das Vergraulen neuer Autoren, dem Unmut, den regelwidrige und sinnlose Löschanträge erzeugen, sowie die vielen Diskussionen dazu quer durch die Wikipedia, und die notwendige Mehrarbeit bei der Artikelverbesserung. Ferner legitimiert Kriddl Andere zu ähnlichem Verhalten, und, da er seiner Vorbildfunktion als Administrator nicht nachkommt, erschwert er es anderen Administratoren die entsprechenden Richtlinien glaubhaft durchzusetzen.

Zuständigkeit des Schiedsgerichtes

Die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes im Allgemeinen ergibt sich aus folgendem: zunächst handelt es sich um eine kommunikative Auseinandersetzung, übereilte Löschanträge gegenüber neuen Autoren sind mit mehreren Punkten der Wikiquette nicht vereinbar. Desweiteren handelt es sich meiner Meinung nach um wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze, insbesondere den ersten Punkt der zentralen Grundprinzipien, "Die Wikipedia dient dazu, eine Enzyklopädie aufzubauen"; das gründet sich darauf, dass Artikel mit Löschanträgen regelmässig aus der Qualitätssicherung ausgetragen beziehungsweise gar nicht erst dort eingetragen werden; auch bei den nicht-kategorisierten Artikeln tauchen vor allem Löschkandidaten auf, was dort besonders kritisch ist, da entsprechende Artikel so nicht auf zuständigen Portalen eingetragen werden, ebenso wie neue Autoren bei übereilten Löschanträgen zunächst einmal verschreckt werden ("Ich hab was falsch gemacht", dazu neue Nachrichten auf der Diskussionsseite mit Dutzenden Verweisen auf was man alles lesen sollte und ggf. Hinweise auf das Mentorenprogramm, nach denen mancher Autor Wikipedia als "zu kompliziert" erstmal aufgibt, ganz zu Schweigen von den oftmals abfälligen Kommentaren in der Löschdiskussion). Ferner werden die Löschregeln als "Richtlinien" bezeichnet (auch wenn sie unter Wikipedia:Richtlinien nicht direkt augeführt werden); damit hat das Schiedsgericht zweierlei Grundlagen anhand derer eine Entscheidung getroffen werden kann, somit wäre eine Entscheidung sowohl zulässig wie auch möglich.

Letzte Instanz

Somit bliebe zu klären, ob das Schiedsgericht in diesem Fall die letzte Instanz wäre. Kritik zu Kriddls Löschanträgen gab es wieder und wieder in den Löschdiskussionen selbst, auf seiner Diskussionsseite wurde er von verschiedenen Benutzern direkt um die Beachtung der Löschregeln gebeten. Zuletzt gab es eine "Vandalismusmeldung" mit der Bitte um eine Ansprache durch einen Administrator, die erfolgte und von Kriddl nicht weiter kommentiert oder beachtet wurde; auch ein Angebot über technische Hilfsmittel (Anzeige, wie alt ein Artikel ist, oder ein Skript, welches einfach zeitverzögert den Löschantrag stellt, so kein Antrag bereits gestellt wurde, wären vorstellbar) zu diskutieren nahm Kriddl ebenfalls nicht an. Nach weiteren regelwidrigen Anträgen gab es eine weitere Vandalismusmeldung, die vom Administrator Löschkandidat/LKD ohne weitere Massnahme als erledigt markiert wurde, mit Verweis auf die Möglichkeit eines Benutzersperrverfahrens. Da LKD eine klare Meinung zu dem Thema hat (vgl. [2]) und Regeln wie die 15-Minuten-Regel selbst ignoriert (Belege im Quelltext da hier wohl nicht weiter wichtig) ist das etwas unglücklich aber erwartungsgemäß. Da sich letztlich alle Konflikte "lösen" lassen, indem man die involvierten Benutzer "sperren" lässt, ist das keine dem Schiedsgericht vorgestellte Instanz. Eine dritte Meinung scheidet aus, da es nicht um inhaltliche Fragen geht, und ein Vermittlungsauschuss sollte nur dann angerufen werden, wenn die Parteien ernsthaft den Willen zur Einsicht oder Kompromissen haben, was hier nicht der Fall ist (da es um die Einhaltung einer Richtlinie geht, hätte Kriddl die Möglichkeit Änderungen der Richtlinie an geeigneter Stelle zu diskutieren, was er trotz Aufforderung bislang nicht tat). Ein "Administratorenproblem" scheidet ebenfalls aus, da Kriddl hier im wesentlichen als normaler Benutzer in Erscheinung tritt. Damit sehe ich das Schiedsgericht sowohl als zulässige wie auch letzte Instanz.

Vorweggenommene Kritik am Antrag

Mir ist unklar, inwieweit es zulässig ist, an dieser Stelle bereits auf etwaige Kritik einzugehen. So wäre es möglich, dass ich Kritik in unzulässiger Weise falsch darstelle. Ich bitte daher den Teil hier zu verschieben oder mit entsprechendem Hinweis auszukommentieren, insofern das als problematisch gesehen wird. --94.222.152.204 01:40, 29. Mär. 2010 (CEST)

Kritisch dem Antrag gegenüberzustellen wäre, dass die Löschregeln, so wie sie im Moment ausformuliert sind, in den Augen einiger Wikipedianer nicht sinnvoll sind, zum Beispiel ist es (angeblich) bei manchen Neuanlagen nicht sinnvoll, 15 Minuten zu warten, bevor man den Löschantrag stellt, also sollte man die Anträge auch früher stellen dürfen. Dem ist entgegenzuhalten, dass es zum einen die Möglichkeit eines Schnelllöschantrages für unkontroverse Löschungen gibt, zum anderen wird von der (formell nicht vorhandenen) Möglichkeit, auch früher einen Antrag zu stellen, nicht verantwortungsvoll Gebrauch gemacht. Es gibt mittlerweile gut 20.000 Lemmata, die einen Lösch- oder Schnelllöschantrag in der Versionsgeschichte haben, ohne das an dem Lemma mal 15 Minuten lang nicht gearbeitet wurde, seit Mitte 2004 (das heisst, die Artikel (und teils Weiterleitungen) wurden alle behalten). Insgesamt haben über 67.000 Lemmata einen entsprechenden Antrag in der Versionsgeschichte, das sind im Schnitt 30 Stück pro Tag (was sich damit deckt, dass gut die Hälfte der Löschanträge letztlich nicht zur Löschung führen). Davon haben 7.000 Lemmata einen eindeutig regelwidrigen Löschantrag in der Versionsgeschichte (Löschantrag ohne vorherigen Schnelllöschantrag vor Ablauf von 15 Minuten nach Erstellung). Das sind gut 3 Stück pro Tag, die von einem relativ kleinem Benutzerkreis gestellt werden (keine zwei Dutzend Benutzer wenn man kleinere Zeiträume als die vollen sechs Jahre betrachtet). Eine tatsächliche Rechtfertigung für derlei Schnellschüsse gibt es nicht, technisch wäre es problemlos möglich, den Löschantrag zeitverzögert zu stellen, wenn am Artikel nicht mehr erkennbar gearbeitet wird (folgt man der Argumantation der Kritiker der Löschregeln, dann wäre das ja unproblematisch, da die festgestellten Mängel nicht in der Zeit behoben werden, insofern würde das nicht zu unsinnigen oder falsch begründeten Anträgen führen; alternativ könnte man natürlich technisch dafür sorgen, dass dem Antragsteller seiner Meinung nach löschwürdige Artikel vor dem Löschantrag neu vorgelegt werden; damit wäre es aber nicht mehr sinnvoll, die paar Minuten nicht abzuwarten).

Desweiteren ist Kriddl mit diesem Verhalten nicht allein, es gibt auch andere Benutzer die sich vergleichbar verhalten. Ich sehe das aus zwei Gründen als keine zulässige Kritik. Zum einen könnte man bei fast jedem Konflikt sagen "Was der darf, darf ich auch". Zum anderen sieht Kriddl selbst Verstösse gegen die Löschregeln als zu unterbindendes Problem an. So hat Kriddl Benutzer:83.78.154.15 für 24 Stunden gesperrt, weil dieser einen letztlich nicht ausgeführten Schnelllöschantrag entfernt hat, statt einen Einspruch darunter zu setzen (beziehungsweise das erst getan hat, nachdem der Benutzer auf die korrekte Verfahrensweise hingewiesen wurde, vgl. [3]) und Benutzer:Pendeen wurde von Kriddl für drei Tage gesperrt, weil er trotz Ansprachen und einstündiger Benutzersperre (seitens Martin Bahmann) Löschanträge stellte (vgl. [4]; das Problem mit den Löschanträgen kann ich selbst nicht nachvollziehen, anfangs wurde die 15-Minuten-Regel nicht beachtet, der konkrete Anlass war [5]; ich sehe keinen Unterschied zu Kriddls Verhalten und würde Kriddl bitten, dazu selbst Stellung zu nehmen); der Benutzer wurde später nochmals von Leithian für eine Woche aus praktisch demselben Grund gesperrt und hat danach die Mitarbeit eingestellt.

Drittens bestreiten einige Benutzer, dass die Löschregeln verbindlichen Charakter haben (sei es durch ihr Verhalten, sei es durch Diskussionsbeiträge wie im oben angeführten Beitrag vom Administrator Löschkandidat/LKD). Eine Festlegung inwieweit die Regeln verbindlich sind, beziehungsweise eine Entscheidung aufgrund der Löschregeln, steht dem Schiedsgericht damit eventuell nicht zu. Das sehe ich als zulässige Kritik, für mich selbst leiten sich Aspekte der Löschregeln allerdings aus den zentralen Grundprinzipien und den unter Wikipedia:Richtlinien aufgeführten Richtlinien ab, insofern sehe ich das gleichzeit als in diesem Fall unerheblich an, zumal Kriddl selbst die Löschregeln wiederholt als Grund von Benutzersperren anführte.

Was ich mir erhoffe

Entsprechend Wikipedia:Schiedsgericht/Checkliste sollte ein Antrag darstellen, was der Antragsteller sich als Ergebnis erhofft. Ich halte nichts davon, formelle Verfahren anzustrengen, wenn vorher nicht einfachere Lösungen versucht wurden. Auf das Löschprozedere in der Wikipedia angewandt würde das bedeuten, dass Mängel an Artikeln zunächst über Bausteine, Hinweise auf der Diskussionsseite, oder Hinweise gegenüber dem Einsteller bei Neuanlagen angesprochen werden, damit die Probleme behoben werden können, ohne dass man der Diskussionskultur bei den Löschkandidaten oder der Löschbedrohung ausgesetzt ist, beziehungsweise dem für mich mit einem Löschantrag meist implizierten persönlichen Angriff abfinden muss ("Du lädst hier Müll ab", "Du hast Wikipedia nicht verstanden"). In der englischen Sprachversion ist es zum einen üblich, dass im dortigen Schnelllöschverfahren neue Artikel eine ganze Weile bestehen bleiben (zu meinem eigenen Erstaunen wird dort Einspruch gegen die Löschung von Artikeln ala "X Y ist eine Moderatorin bei Z und hat dicke Dinger (sic!)" erhoben, weil sie relevant ist, und der Artikel danach schnell ausgebaut); zum anderen gibt es sowohl ein zusätliches Löschverfahren (man kann einen Artikel "prodden", also einen Löschbaustein einsetzen, in dem Kritik benannt wird, und den man einfach entfernen kann, wenn man mit der Löschung nicht einverstanden ist (vorzugsweise nach Behebung der Mängel; wird er nicht entfernt, wird der Artikel nach sieben Tagen gelöscht, ohne dass der Artikel anderswo als in der passenden Kategorie eingetragen wird), und die Projektkultur ist dort wesentlich präsenter; wenn beispielsweise die Relevanzdarstellung bemängelt wird, kann man einen Baustein setzen der das Problem verdeutlicht, löschen kann man dann ja irgendwann mal wenn das nicht behoben wird). Insofern fände ich es wünschenswert, wenn Kriddl zunächst auf Probleme an geeigneter Stelle hinweist, bevor er einen Löschantrag stellt. Das ist allerdings wohl etwas utopisch und ab vom Thema, insofern erhoffe ich mir, dass Kriddl sich zumindest die 15 Minuten Zeit nimmt, bevor er einen Löschantrag stellt, sich die Artikel aufmerksam anguckt, damit er nicht Olympiateilnahmen oder Einträge in erstrangige Nachschlagewerke übersieht, und sich öfters mal kurz die Zeit nimmt, das Lemma von einem mangelhaften Artikel in einer Suchmaschine nachzuschlagen, um etwaige Relevanzdarstellungsprobleme selbst zu beheben, bevor er einen Löschantrag stellt. Man überlege sich, wie das Klima in der "Löschhölle" wäre, wenn alle Anträge damit anfangen "Der Artikel hat Problem A und Problem B, das stand für Zeit C an Stelle D und wurde nicht behoben, daher halte ich den Artikel in dieser Form ungeeignet". Schlicht ausgedrückt wäre die Hoffnung: "Kriddl stellt im Sinne der Löschregeln vorbildliche Anträge".

--94.222.152.204 01:40, 29. Mär. 2010 (CEST)

Benutzer:Kriddl

Ich bezweifel, dass das SG zuständig ist und zusätzlich, dass die Konfliktaufarbeitungsmöglichkeiten (z.B. Vermittlungsausschuss oder wie bei der zweiten VM angeregt Benutzersperrverfahren) ausgeschöpft sind. Insbesondere die genannten Vandalismusmeldungen langen mit Sicherheit nicht. Die erste wurde um 1:52 Uhr am 9. März gestellt und um 2:07 Uhr erledigt. [6] Bei Durchsicht meiner Beiträge fällt aud, dass ich zwischen 22:11 Uhr am 8. März 2010 und 10:29 Uhr am 9. März 2010 nicht editiert habe. Ich gehe zwanglos davon aus, dass ich mich um die fragliche Uhrzeit friedlich in meinem Bett befand. Die zweite VM wurde am 26. März 2010 um 02:28 Uhr gestellt und am gleichen Tage um 7:43 Uhr erledigt. Ein Blick auf meine Beiträge zeigt, dass ich abermals zwischen 01:02 Uhr und 09:07 am 26. März 2010 nicht editiert habe. Hier weiß ich noch sicher, dass ich zum fraglichen Zeitpunkt geschlafen habe. Ich konnte daher nicht Stellung nehmen. Die VMs wurden schlicht zur Unzeit gestellt, um da auch nur Stellung zu beziehen oder auch nur einen Konflikt zu lösen. Der Antrag beim SG wurde diesmal um 1:40 Uhr gestellt. --alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 02:06, 29. Mär. 2010 (CEST)

Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache

Trage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast.

Befangenheit

Benutzer Kriddl als Beteiligter. Hubertl hat in der Vergangenheit selbst ausreichend viele übereilte Löschanträge gestellt (Beispiele im Quelltext), ist allerdings seit einiger Zeit nicht mehr in diesem Bereich aktiv, insofern kann ich über eine eventuelle Befangenheit nicht urteilen. --94.222.152.204 01:40, 29. Mär. 2010 (CEST)

Benutzer:Hans Koberger hier. Wenn ich hier schon genannt, aber nicht zitiert werde, darf ich meine Begründung auf der VM hoffentlich nachholen: [7]: Fortgesetzte bewusste Verstöße gegen essentielle Grundprinzipien wie diese 15 Minuten dann bitte im Rahmen eines Benutzersperrverfahrens darlegen. Das bitte mit dem eigenen Benutzerkonto machen, und nicht via IP. Bestrafung ist übrigens nich Aufgabe der VM - wir machen hier Projektschutz..--LKD 09:25, 29. Mär. 2010 (CEST)
Ich mache mir LKDs Einwurf zu eigen. Es ist in der Folge von Hans Stellungnahme - sogar nach administrativer Entscheidung, als die Sachhe also bereits gelaufen war, es nicht als ausreichend gewährleistet an, dass Hans der späteren sachlichen Kernfrage mit der gebotenen Neutralität gegenübersteht. Ich bitte also über die Frage seiner möglichen Befangenheit zu entscheiden.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 02:04, 2. Apr. 2010 (CEST)

Ist zwar selbstverständlich (weshalb ich die ausdrückliche Erwähnung hier vergessen hatte), aber nun doch ausdrücklich: Ich halte mich selbstverständlich aus der Fallbearbeitung alks befangen raus.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 09:28, 29. Mär. 2010 (CEST)

Befangenheitsantrag gegen Hans Koberger

Kriddl hat einen entsprechenden Antrag gestellt, siehe hier. Nach dem Regelwerk (Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen#Befangenheit einzelner Schiedsrichter) sind die Stimmen von drei Mitgliedern des Schiedsgerichts innerhalb von 72 Stunden nötig um den Befangenheitsantrag anzunehmen.

  1. Die Äußerung von Hans in der abgeschlossenen VM lässt auf eine Vorverurteilung schließen. blunt. 08:09, 2. Apr. 2010 (CEST)
  2. Da Kriddl hier direkt angesprochen wurde und da Hans sein Éinverständnis erklärt hat, okay --Geos 10:02, 2. Apr. 2010 (CEST)

Ich hab mich oft und sehr deutlich für die Einhaltung der 15-Minuten-Regel ausgesprochen. Daraus eine Befangenheit gegenüber Kriddl als Person abzuleiten, halte ich für falsch. Allerdings: Wenn Kriddl mich für befangen hält, akzeptiere ich das und nehme an der Abarbeitung der Anfrage nicht teil. -- Hans Koberger 08:32, 2. Apr. 2010 (CEST)

Hans, ich weiß schon, weshalb ich von einer Beffangenheit in der Sache und nicht der Person geschrieben habe.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 09:59, 3. Apr. 2010 (CEST)

Annahmeentscheidung

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. -- Hans Koberger 09:55, 1. Apr. 2010 (CEST) a) Die Anfrage tangiert die Wikipedia-Grundprinzipien „Wikipedia ist eine Enzyklopädie: Die Wikipedia dient dazu, eine Enzyklopädie aufzubauen [...]“ sowie „Keine persönlichen Angriffe: [...] Wikiquette, Wikiliebe und Sei nett zu Anfängern.“ b) Ich sehe alle Ansätze für eine tatsächliche Konfliktlösung gescheitert und damit die Zuständigkeit des Schiedsgerichts als letzte Instanz gegeben. gestrichen (Befangenheit) siehe oben -- Hans Koberger 08:38, 2. Apr. 2010 (CEST)
  2. .
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Fall wird abgelehnt von

  1. Anka Wau! 10:26, 2. Apr. 2010 (CEST)
    Ich hätte es schön gefunden, wenn Kriddl sich zur Sache geäußert hätte, denn ich halte sein Vorgehen, soweit es hier geschildert wurde, nicht für projektförderlich (solang er mich nicht davon überzeugt, dass diese Löschanträge letztlich doch das Projekt voranbringen). Dennoch bin ich nicht bereit, die Anfrage anzunehmen:
    • Die Löschregeln gehören nicht zu den Grundprinzipien der Wikipedia.
    • Kommunikative Auseinandersetzungen (Verstoß gegen die Wikiquette) mit dem Antragsteller (!) kann ich nicht erkennen.
    • Der Antragsteller zeigt sich hier selbst kompromisslos und verstößt damit seinerseits gegen die Wikiquette.
    • Der Antragsteller hat mich nicht davon überzeugt, dass er tatsächlich in einem Konflikt mit Kriddl steht. Ich erkenne ausschließlich, dass er diesen kontrolliert und meint, diesen hier anklagen zu müssen. Ich sehe das Schiedsgericht nicht dazu befugt, auf Anklagen nicht unmittelbar betroffener Benutzer zu reagieren.
    • Eine Chance, in dieser Anfrage zu wirksamen Sanktionen gegen den Antragsteller zu kommen, sehe ich nicht. Ich fürchte, selbst ein CU wird wohl nicht klarstellen, ob es sich hier um einen Benutzer handelt, der hier auch angemeldet tätig war. Und selbst wenn: Was könnten wir tun?
    • Der Antragsteller argumentiert aus einer Position der Stärke und scheinbaren Unangreifbarkeit heraus und versucht, das Schiedsgericht für seine Zwecke einzuspannen. Dazu gebe ich mich nicht her.
    Ich bitte Kriddl, sein Vorgehen zu überdenken und zu prüfen, ob er dem allgemeinen Trend, gerade mit Neulingen sehr geringschätzig umzugehen, nichts entgegenzusetzen hat. Gerade ihn halte ich für fähig, hier andere Maßstäbe zu setzen.
  2. blunt. 12:49, 2. Apr. 2010 (CEST) Ich sehe das SG aus folgenden Gründen für nicht zuständig: (a) Wir sind die letzte Instanz. Die einzige direkte Kontaktaufnahme zwischen dem Antragsteller und Kriddl vor der SG-ANfrage war: „Auf WP:VM. Trotzdem wünsche ich ein schönes Wochenende.“ Das ist bei weitem nicht ausreichend. (b) Es liegt kein Fall innerhalb der Zuständigkeit des SG vor. Eine kommunikative Auseinandersetzung zwischen dem Antragsteller und Kriddl besteht offensichtlich nicht („Stellvertreteranträge“ gibt es beim SG nicht). Es liegen keine wiederholten und vorsätzlichen Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze vor (Grundsätze sind unumstößliche Regeln, an die sie jeder halten muss. Die WP:LR sind in Soll-Form verfasst, wodurch ein Ermessensspielraum bei der Anwendung entsteht; Die LR können jederzeit geändert werden und gleichen mehr einer Verfahrensbeschreibung). Der Antrag dreht sich nicht um Adminfunktionen oder Sockenpuppenmissbrauch.
  3. --Geos 02:43, 4. Apr. 2010 (CEST) Schliesse mich in der Argumentation und dem Schluss daraus den Vorrednern an
  4. -- Gustavf (Frage / Info) 19:48, 5. Apr. 2010 (CEST) Ich kann einer Annahme der Anfrage nicht zustimmen. Ein Konflikt zwischen der beantragenden IP und Benutzer Kriddl ist nicht ausreichend beschrieben. Weiterhin sollten erst weitere Instrumente der Konfliktlösung in Anspruch genommen werden. Die Meldung auf VM kann hier nicht als eine solche erkannt werden.


Zusammenfassung: Vier SG-Mitglieder lehenen die Anfrage ab, eins ist befangen, und eins Beteiligter der Anfrage. Damit kann die Anfrage nicht mehr von 5 SG-Mitgliedern angenommen werden und ist folglich abgelehnt. Anka Wau! 01:00, 6. Apr. 2010 (CEST)

Der Fall wurde abgewiesen und ist geschlossen.

Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?

Benutzer:94.222.152.204

  • Insoweit allgemein anwendbare, technische Hilfestellungen ("Monobook"-Erweiterungen, Bots) zu einer Lösung beitragen können, bin ich gerne bereit, daran mitzuwirken (die sollten jedoch an anderer Stelle diskutiert werden)
  • Wenn Kriddl (durch ihn selbst oder andere) die Schreibrechte für einen beliebigen Zeitraum mit einer Begründung ala "Wiederholter Verstoss gegen die Löschregeln trotz mehrfacher Ansprache" entzogen werden und er in Zukunft nur noch Löschanträge stellt, bei denen er zumindest die 15-Minuten-Regel einhält, sähe ich das Problem vorerst als erledigt an.
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Benutzer:Kriddl

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Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

In Bezug auf Kriddls Stellungnahme oben: Wenn Kriddl irgendwann, irgendwo mal überzeugend dargestellt hat, warum man die Einhaltung der Löschregeln bei ihm nicht einfordern sollte, lese ich mir das gerne durch und ziehe gegebenenfalls den Antrag hier zurück. Für einen Vermittlungsauschuss sehe ich keine Grundlage, zum einen wäre da [8], zum anderen würde das Verfahren darauf hinauslaufen, dass andere Benutzer Kriddl zur Einhaltung der Löschregeln irgendwie überreden müssten. Wenn Kriddl konkrete Vorstellungen davon hat, was in einem VA passieren könnte, dass er sich von da an ab an die Löschregeln hält, passt das hier zu den "Lösungsvorschlägen". Der Hinweis auf ein Benutzersperrverfahren ist hier falsch, zum einen listet das Schiedsgericht das nicht als Konfliktlösungsmöglichkeit, welche vor dem Schiedsgericht angerufen werden sollte, in seiner Checkliste auf, zum anderen steht mir das mangels "Stimmberechtigung" nicht zur Verfügung. --94.222.152.204 04:39, 29. Mär. 2010 (CEST)

Wenn Du mir kurz darstellen magst welcher der folgenden Punkte erfüllt ist:

  • kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung, etc.)
  • Auseinandersetzungen um Adminfunktionen
  • Sockenpuppenmissbrauch
  • wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten)?

Das sind nämlich die Zuständigkeiten des SG. Persönliche Angriffe etc. liegen nicht vo. Meine adminfunktionen setzte ich beim LA-Stellen nicht ein, eine Sockenpuppe missbrauche ich nicht, und die 15-Minuten-Richtlinie ist keiner der Grundsätze der Wikipedia. Unabhängig von der nicht vorgenommenen Wahrnehmung von Konfliktlösungsmöglichkeiten im Vorfeld. Offensichtlich lehnst Du z.B. VAs grundsätzlich ab. Das mag Dir unbenommen bleiben, bloß setzt ein SG-Verfahren derartige Versuche voraus.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 09:15, 29. Mär. 2010 (CEST)

Die Checkliste führt vier untergeordnete Lösungswege auf: das Adminproblemverfahren, das hier nicht zur Anwendung kommt; die Ansprache des Benutzers auf seiner Diskussionsseite, das ist vielfach erfolgt; die Diskussion des Falls auf anderen Seiten, das ist in den Löschdiskussionen ebenfalls mehrfach speziell zu deinen Anträgen erfolgt; nicht genannt sind die Vandalismusmeldung, die erfolgte, ebenso gab es eine Bitte, Kritik an den Löschregeln oder fehlende technische Hilfsmittel auf der Diskussionsseite der Löschregeln zu diskutieren, worauf du nicht eingegangen bist; damit bleibt der Vermittlungsausschuss nicht eine von vielen Möglichkeiten, sondern die einzige, bei der man kritisieren könnte, dass sie nicht ergriffen wurde. Ich halte einen Vermittlunsausschuss für keinen in diesem Fall geeigneten Ansatz. Ein Vermittlungsausschuss ist ja im wesentlichen eine Diskussion, worüber hätten wir denn dort diskutiert und wie hätte ich mich sinnvoll einbringen können? "Problem: Kriddl hält sich nicht an die Löschregeln. Vorschlag: Kriddl hält sich an die Löschregeln. Zustimmung: Ich stimme der Vermittlung zu." danach wüsste ich nicht weiter. Wir sind uns ja einig, dass die Einhaltung der Löschregeln durchaus von Benutzern einzufordern ist, so verstehe ich die genannten Benutzersperren zumindest. Damit hätten wir dort darüber diskutiert, warum denn jetzt speziell von dir die Einhaltung der Löschregeln nicht eingefordert werden sollte. Ein Vermittlungsausschuss unter der Überschrift wäre für mich ein persönlicher Angriff dir gegenüber, und ich sehe nicht, wie man da sinnvoll diskutieren könnte. Begehe ich hier einen Denkfehler, oder geht es dir nur um etwas rein formelles? --94.222.152.204 14:59, 29. Mär. 2010 (CEST)
Ohne Nachweis eines VA oder sonstiger umfassender Diskussionen zu diesem Thema werde ich den Fall ablehnen, weil wir die letzte und nicht die erste (oder zweite) Instanz sind. blunt. 17:20, 30. Mär. 2010 (CEST)
Die Löschregeln selbst wurden umfassend diskutiert, Kriddl kennt und versteht sie, ebenso ist er mit deren Hintergründen, ihrer Stellung in der Gemeinschaft, und den praktischen Problem die sich ergeben, wenn man sich über sie hinwegsetzt, vertraut, und sei es nur weil er in dieser Hinsicht von über einem Dutzend verschiedener Benutzer kritisiert wurde. Eine fundierte Stellungnahme, warum die Einhaltung der Löschregeln von ihm nicht eingefordert werden sollte, ist mir wie gesagt nicht bekannt, entsprechend war eine umfassende Diskussion speziell zu seinem Verhalten nicht möglich; auf die Ansprachen und Bitten zur Diskussion hat er entweder gar nicht reagiert, oder mit Kommentaren wie [9] [10] [11] [12] [13] [14].
Ein Vermittlungsausschuss sollte nur dann genutzt werden, wenn die Teilnehmer "wirklich ernsthaft den Willen zu/r Einsicht, Kompromissen und Konsens" mitbringen. Das ist bei mir nicht der Fall, ich habe eine absolute Forderung an Kriddl, die Einhaltung einer Wikipedia Richtlinie die keiner Auslegung bedarf, die Argumente sind bekannt, die Meinungen anderer Wikipedianer auch, und Kriddl hat sich in der Sache entweder gar nicht oder polemisch geäussert; das Anliegen respektiert Kriddl ohnehin nicht, sonst gäbe es den Konflikt gar nicht erst. Wenn das Schiedsgericht dennoch der Auffassung ist, hier gibt es tatsächliche Anhaltungspunkte dafür, dass ein Vermittlungsausschuss zwischen mir und Kriddl ein geeigneter Ansatz mit Aussicht auf Erfolg gewesen wäre, dann ist der Antrag in der Tat abzuweisen. Ich habe diese nicht gesehen, und hätte damit einen solchen Ausschuss nur einberufen, um entweder etwas zu demonstrieren, oder die Form ungeachtet den Regeln für Vermittlungsausschüsse zu wahren. Beides empfinde ich als nicht statthaft.
Da nach Kriddls Äusserung auf seiner Diskussionsseite zum Antrag hier (die ihm nicht vorzuhalten ist, was seine Bereitschaft vor dem Antrag zur Klärung des Falls in einem Vermittlungsausschuss anbelangt) für mich klar ist, dass ein nachgesteller VA ohne Aussicht auf Erfolg ist, solange Kriddl den nicht selbst einberuft, wäre mit der Abweisung des Antrags die Sache für mich ebenfalls erledigt. Ich würde das Schiedsgericht in dem Fall allerdings bitten, eine Möglichkeit zu schaffen bzw. darauf hinzuweisen, anhand derer man im Vorfelde klären kann, ob ein Vermittlungsausschuss zur Klärung geeignet wäre, wenn man selbst nicht der Meinung ist. Mein Angebot zur Diskussion oder der Mitarbeit an technischen Hilfsmitteln in diesem Bereich gälte dann natürlich weiterhin. --94.222.152.204 01:23, 31. Mär. 2010 (CEST)
Eine tiefer gehende Diskussion zwischen dir und Kriddl habe ich immer noch nicht gesehen (Es fällt auf, dass du direkt mit einer VM eingestiegen bist ohne erst eine Diskussion zu beginnen). Wir können aber nur eine kommunikative Auseinandersetzung zwischen euch beiden verhandeln, da die anderen Zuständigkeitsbereiche des SG ausscheiden (Die WP:LR sind nicht Teil der WP:GP; Es geht hier nicht um Socken oder Adminfunktionen). Nach deinen Links und Beiträgen zu urteilen, bist du seit dem 26. März 2010 an Kriddl dran. Das SG dient als letzte Instanz und nicht als zweite. Nach 5 (in Worten: fünf) Tagen sehe ich hier die bestehenden Institutionen noch nicht im geringsten ausgereizt.
An deinen Diffs fällt auf, dass die früheren Beschwerden hauptsächlich von einem bestimmten Benutzer stammen. Warst du auch schon als angemeldeter Benutzer in dieser Causa oder bei Wikipedia aktiv? Wenn ja, wie laute(t/n) dein(e) Benutzername(n)? blunt. 13:43, 31. Mär. 2010 (CEST)
Inwieweit die Löschregeln aus den Grundprinzipien hervorgehen und welche Verfahren bei Verstößen dem Schiedsgericht vorgesetzt sind, müsste das Schiedsgericht klären. Ich habe in meinem Antrag versucht darustellen, warum ich die Grundprinzipien hier verletzt sehe. Dafür zu sorgen, dass ungeeignete Artikel aus dem Bestand entfernt werden, dient offensichtlich dem Aufbau einer Enzyklopädie; bei geeigneten Gegenständen nach ein, zwei Minuten einem unerfahrenen Benutzer aufgrund geringfügiger Mängel einen Löschantrag in den Artikel zu setzen wirkt abschreckend auf neue Benutzer, führt zu sinnlosen Diskussionen und schlechter Stimmung auf den Seiten der Löschkandidaten bzw. gegenüber dem Autor wenn dieser aus Versehen oder Ärger den Löschantrag entfernt, und ist damit keine Unterstützung beim Aufbau des Nachschlagewerkes, sowie im Widerspruch zur Wikiquette. Kriddl ist ja selbst der Auffassung, dass bestimmtes Fehlverhalten bezüglich der Löschregeln nötigenfalls durch Benutzersperren zu unterbinden ist.
Was den Hergang im sonstigen betrifft ist das in den beiden Vandalismusmeldungen dargestellt: diesen Monat gab es unter BD:Kriddl/Archiv#L.C3.B6schregeln eine Ansprache auf seiner Diskussionsseite, darauf folgte (jeweils in Bezug auf einen weiteren Löschantrag) eine weitere Ansprache, eine Vandalismusmeldung mit der Bitte um eine Ansprache durch einen Administrator, die Ansprache erfolgte (alles unter dem Link), dann diese Kritik in einer Löschdiskussion, darauf diese und jene, worauf unter anderm der Löschantrag nach vier Minuten auf Selbstgerechtigkeit erfolgte (hier, allerdings wahrscheinlich nicht mehr lange) und dann die zweite Vandalismusmeldung. Die Ansprachen auf Kriddls Diskussionsseite von Don-kun und Tarantelle habe ich erst, wie dort auch gesagt, im Zuge der zweiten Vandalismusmeldung gesehen, als ich nach der vorherigen Ansprache durch Amberg suchte. Kritik gab es ja im übrigen auch zum Beispiel von Textkorrektur und WolfgangS und anderen. Die Bitte in der ersten Ansprache war wie gesagt, dass Kriddl, so er die 15-Minuten-Regel ablehnt, seine Kritik auf der Diskussionsseite der Löschregeln darstellt; das wäre meiner Meinung nach der geeignete Ort gewesen; anhand von [15] kann man allerdings nicht gut diskutieren, wie dort auch angemerkt wurde. Die Antwort auf die letzte Frage oben ist nein. --94.222.152.204 18:21, 31. Mär. 2010 (CEST)

Kriddl, Du hast oben dargestellt, dass Du das SG nicht für zuständig hältst. Ich bitte Dich dennoch, Dich hier inhaltlich zu äußern und noch etwas zu der folgenden Aussage des Antragstellers zu sagen: „Insgesamt feiert Kriddl bald seinen 250. Löschantrag auf Artikel die letztlich behalten werden, davon hat er bald 75 mal die absolute zeitliche Untergrenze missachtet […].“ Siehst Du einen Weg (insbesondere auch mit Blick auf die oben vom Antragsteller aufgezählten Beispiele) diese Zahl künftig zu reduzieren oder hältst Du sie im Rahmen Deiner Arbeit hier für unvermeidlich? (Klar ist, dass jemand, der keine neuen Artikel ansieht, auch selten Löschanträge stellt, bei denen hinterher doch auf behalten entschieden wird. Die absolute Zahl ist also in Bezug zu Deiner Arbeit hier zu setzen.) Wenn Du einen Weg siehst, der NICHT in der Einschränkung Deiner Arbeit hier besteht, wie sieht der dann aus? Anka Wau! 13:07, 1. Apr. 2010 (CEST)

Noch halte ich es für verfrüht vertieft in die Sache einzusteigen. Im Moment geht es um die Frage, ob das Verfahren überhaupt zulässig ist, insbesondere in Hinblick auf die zwingend vorgesehene Ausschöpfung anderer Konfliktbewältigungsinstanzen. Das wäre hier z.B. der Vermittlungsausschuss gewesen. Zu dem erklärt der Antragsteller ausdrücklich "Ein Vermittlungsausschuss sollte nur dann genutzt werden, wenn die Teilnehmer "wirklich ernsthaft den Willen zu/r Einsicht, Kompromissen und Konsens" mitbringen. Das ist bei mir nicht der Fall, ich habe eine absolute Forderung an Kriddl...". Oder um es deutlich zu sagen, dass er nicht gewillt ist einen solchen Weg zu beschreiten, weil er eine absolute Forderung habe und diese Absolutheit die Konfliktbewältigungswege für ihn nicht nötig mache. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass beide VMs auf die der Antragsteller sich bezieht zu Zeiten gestellt wurden, wo es nicht fern liegt, dass der Gemeldete schläft (so er nicht unmittelbar zuvor das gemeldete Verhalten zeigte), nämlich um 1:00 Uhr bzw. 2:00 Uhr und ich zu den fraglichen Zeiten auch tatsächlich nachvollziehbar schlief. Auch das sieht nicht gerade nach einer angestrebten Konfliktbewältigung aus. Die Aussage, dass ein VA ein persönlicher Angriff sei und deshalb nicht anzustreben halte ich für eine reine Schutzbehauptung, VMs haben wesentlich deutlicher den Charakter eines persönlichen Angriffs, trotzdem gab es zwei - zu Zeitpunkten wo ich arglos im Bett lag. Auch das SG-Verfahren selbst hat da wesentlich eher einen persönlichen Touch, wurde aber trotzdem angestrebt. Also muss erstmal entschieden werden, ob es ausreicht zu erklären, dass man selbst nicht Willens ist Konfliktbewältigungsmittel zu ergreifen, um diese auszuschöpfen. Falls das SG das so sehen sollte, dann gehe ich gerne tiefer in die Sache ein. Ich sehe im augenblick aber keinen Sinn dadrin das Pferd von hinten aufzuzäumen.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 01:59, 2. Apr. 2010 (CEST)
klingt für mich jetzt aber auch nicht danach, als wolltest du das Pferd von vorne aufzäumen wollen. Hir ist doch, wie ich meine, ziemlich sachlich ein andauerndes und für mich nachvollziehbares Anliegen vorgebracht worden, das jetzt nur mit Hinweis auf mangelnde Ausschöpfung anderer Konfliktbewältigungsinstanzen abzubügeln, klingt schon arg nach Aussitzen. Wärest du denn zu einem VA bereit? --Janneman 13:07, 3. Apr. 2010 (CEST)
Grundsätzlich schon. Wenn ich aber von jemanden hierher gezerrt werde, der außer Vandalismusmeldungen gegen mich und diesem Verfahren gegen mich keine Einträge auf dem Beitragskonto hat dann ziehe ich mich zunächst tatsächlich lieber auf die formalen Fragen zurück. Das bewahrt mich unter anderem davor persönlich werden zu müssen. Nebenbei ist daa nicht eine Frage des Aussitzens, aus meiner Sicht folgt das schlicht der Logik des Verfahrens, denn erst muss geklärt werden, ob das Verfahren zulässig ist, bevor es zur Sache geht. So kann ich übrigens als Verfahrensbeteiligter zunindesst ein wenig der Gefahr vorgreifen, dass bereits geurteilt wird, bevor klar ist, dass geurteilt werden darf. Das hat auch den Reiz, dass das SG davor bewahrt wird sich u.U. nachträglich anhören zu müssen, dass Kompetenzen überschritten wurden. Sowas ist immer ärgerlich.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 15:45, 3. Apr. 2010 (CEST)

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