Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Kriddl

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Gab es einen Eintrag auf WP:A/P?

Gab es einen Eintrag auf WP:A/P? --Revo Echo der Stille Blue ribbon.svg 01:46, 29. Mär. 2010 (CEST)

Nein. Um Löschanträge zu stellen braucht es keine erweiteren Rechte, und insoweit diese genutzt wurden, betrifft es den Antrag nur am Rande. Damit wäre ein Administratorenproblem, wie im Antrag auch dargestellt, nicht zulässig bzw. nicht sinnvoll. In Frage gekommen wäre ein AP mit dem Administrator Löschkandidat/LKD, da dort aber bestenfalls festgestellt worden wäre, der Administrator hätte die "VM" nicht als erledigt markieren sollen, und er sonst nicht wesentlich beteiligt ist, schien mir das nicht sinnvoll. --94.222.152.204 01:52, 29. Mär. 2010 (CEST)

Ohne mich gegenwärtig inhaltlich äußern zu wollen, glaube ich auch, dass das Anliegen zunächst einmal in einem Vermittlungsausschuss besser aufgehoben wäre. Zwar arbeiten Vermittlungsausschüsse langsam bis gar nicht und die Erfolge sind, soweit ich das beurteilen kann, nur mäßig. Aber das Schiedsgericht soll immerhin letzte Instanz sein. Im Übrigen glaube ich aufgrund der spezifischen sachlichen und persönlichen (beiderseitigen) Konstellation daran, dass eine Vermittlung gelingen würde. -- Pincerno 02:19, 29. Mär. 2010 (CEST)

In einem Vermittlungsauschuss gibt es im wesentlichen drei Dinge, die zu einer Lösung führen: die Masse der Personen (viele sind einer bestimmten Meinung und ich beuge mich), die Personen selbst (den und den respektiere ich besonders, also verhalte ich mich entsprechend dessen Meinung), und Argumente (dieses oder jenes überzeugt mich). Ich gehe davon aus, dass Kriddl bewusst ist, dass "viele" der Ansicht sind, die Löschregeln sollten eingehalten werden. Wenn es Personen gibt, die durch sich selbst überzeugen könnten, ist es unwahrscheinlich, dass gerade die dort auftreten. Dass es Argumente für die Einhaltung der Löschregeln gibt, die Kriddl nicht kennt, die aber, im Gegensatz zu den Kriddl bereits bekannten Argumenten, in einem Vermittlungsauschuss genannt werden und dann auch überzeugen, halte ich ebenso für unwahrscheinlich. (Im Grunde gäbe es ein viertes, dass ich als Partei meine Forderungen verändere, dazu gibt es aber keine Veranlassung, wie ich umseitig dargestellt habe.) In zwei Punkten sehe ich die Kritik jedoch berechtigt: zum einen wäre es rein formell wünschenswert, hätte es erst einen Vermittlungsauschuss gegeben, zum anderen hätte allein die Einberufung eines VAs eventuell eine Wirkung (im Sinne davon, dass es ein Bewusstsein geschaffen hätte, dass hier ein ernsthaftes, lösungsbedürftiges Problem besteht, was allein durch die vorhergehende administrative Ansprache eventuell nicht entstand). Den letzten Punkt habe ich in der Tat nicht berücksichtigt, ... allerdings hätte ich dann den Vermittlungsauschuss nur dazu angerufen, "to make a point", und das scheint mir widerum nicht statthaft. --94.222.152.204 05:23, 29. Mär. 2010 (CEST)
Das war keine Kritik, sondern in erster Linie ein Vorschlag, diese Sache in beiderseitigem Einvernehmen und mit Glück rasch zum Tisch zu bekommen. Und wie gesagt: Ich glaube, dass zwei vernunftbegabte, mit Intelligenz ausgestattete Personen sich grundsätzlich einigen können (wenn sich so etwas wie Ehre, Stolz, Gefühle ein wenig eigensteuern lässt). -- Pincerno 12:21, 29. Mär. 2010 (CEST)

Warum gerade Kriddl?

Warum sich der Antrag gerade auf Kriddl bezieht, ist mir unklar - zwar ist er der Admin mit den meisten Löschanträgen, jedoch ist weder seine Quote noch sein Vorgehen herausragend schlecht. Verallgemeinert auf die Benutzer, die besonders häufig Löschanträge stellen, kann ich das ganze allerdings nur unterstützen: Löschanträge sind oftmals überheblich formuliert (ebenso das Auftreten bei Nachfragen), die Löschregeln (15min, Ansprache) sind wertlos und Löschbegründungen nicht selten schlicht falsch. Dinge wir QS oder bereits ausdiskutierte RKs den Antragstellern entweder völlig unbekannt (was nach 200 und mehr Löschanträgen in den letzten 15 Monaten zu bezweifeln ist) oder werden wissentlich ignoriert. Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch eine Abneigung bis Verachtung gegenüber Pop-Themen, die gerne mit Falschaussagen zur Relevanz verbunden wird. So werden bei Musikern gerne mal Chartplatzierungen eingefordert, wogegen bei einem Professor, bei dem nichts zu der in den RKs geforderten "Wissenschaftlichen Arbeit" steht LAEs gesetzt oder die Antragsteller mit Verweis auf "Solange Dreck hier einen Platz hat, ist ein solcher Antrag eine Frechheit" beschimpft. --Löschhöllennanny (TheK)? 02:28, 29. Mär. 2010 (CEST)

Letztlich kann man bei jedem X fragen, warum gerade X. Wenn man es mal auf die 15-Minuten-Regel reduziert, wäre die Alternative "alle" zu nennen, was nicht sinnvoll ist, da einige ihre Einstellung zu dem Problem hier geändert haben. WolfgangS beispielsweise ([1]) hat damit angefangen, ständig gegen die Regel zu verstossen (bezüglich den behaltenen Artikeln steht er in der Masse auf Platz #2), wurde dann zum vehementen Kritiker davon, und arbeitete in den letzten Monaten gar nicht mehr mit. Du selbst stehst bezüglich der Regel bei behaltenen Artikeln vor Kriddl (oh die Jugendsünden!). Wenn man alle Fälle von "(Schnell-)Löschantrag und dann behalten" nimmt, braucht es noch eine Weile, bis jemand an Weissbier und Dickbauch herankommt; bislang haben es sonst nur die Administratoren AHZ und Zinnmann über die 1000 geschafft, wobei beide auch in den Top #5 der regelwidrigen Anträge (15 Minuten, bezüglich der behaltenen Lemmata) auftauchen (das Kriddl dort unter den Administratoren an erster Stelle auftaucht ist eine neuerliche Entwicklung); Eingangskontrolle hat da natürlich den ersten Platz. Generell denke ich, dass man bei Regelverstössen zunächst davon ausgehen sollte, dass sie aufgrund von Unkenntnis erfolgen (erste Ansprache), danach aufgrund von Versehen (zweite Ansprache), danach ist es wohl Absicht (Vandalismusmeldung mit Bitte um administrative Ansprache) in der Steigerung "unverbesserlich" (zweite Vandalismusmeldung) und danach wird es inakzeptabel. Das Prozedere habe ich hier und auch bei anderen angewandt, bei einem Administrator beispielsweise der seither die 15-Minuten-Regel weitgehend einhält (wobei dort der erste und letzte Schritt eine Vandalismusmeldung war, da seine Diskussionsseite halbgesperrt ist, und sonst kein Anlass bestand). Ich bin wenig begeistert davon, dass es hier gerade Kriddl trifft (wie bei jedem anderen -- jemanden aus einer Gruppe herauszugreifen ist immer etwas unfair), letztlich ergab es sich halt so. --94.222.152.204 06:22, 29. Mär. 2010 (CEST)
WolfgangS ist (oder leider war) einer der umgänglichsten der Massen-Löschantragsteller, da er seine Anträge brauchbar und auch für den Autor (der immer noch der erste ist, der hier verbessern kann und sollte!) verständlich begründet hat und vor allem ihm auch kein Zacken aus der Krone fiel, wenn er einen LA nach Verbesserung des Artikels selbst zurückgenommen hat (der Löschpranger würdigt dies leider nicht, genau wie er bei SLA-Einsprüchen noch immer falsch reagiert). An die 15-Minuten-Regel halten sich in der Tat die wenigsten, wobei dieses "schnell schnell" ein Grundproblem von WP ist: Allgemein werden oft übereilt irgendwelche Handlungen vorgenommen, statt abzuwarten, ob sich ein Problem von alleine erledigt. --TheK? 18:06, 30. Mär. 2010 (CEST)
Der letzte Punkt ist in der Tat zutreffend. Ohne das umfassend analysiert zu haben, habe ich in der Tat den Eindruck, dass in der deutschen Sprachversion, wenn man so will, reaktionäres Verhalten wesentlich stärker verbreitet ist, als in der englischen Sprachversion. Dort gibt es zum Beispiel eine Reihe von Autoren, die sich an "0RR" halten, also Änderungen die nicht offensichtlicher Vandalismus oder Unfälle sind, wie die Leerung einer Seite, erst nach einem Diskussionsversuch zurücksetzen. Dank der Gesichteten Versionen gibt es hier leider eine Art "Abarbeitungszwang", in der man erstmal das Zurücksetzen "erledigt" und sich dann vielleicht überlegt, ob man noch was machen könnte. Was den Umgang angeht, kann ich Eingangskontrolle ja mal lobend erwähnen. Eingangskontrolle hat anders als Kriddl seine Sicht der Dinge Wikipedia_Diskussion:Löschregeln/Archiv/2007#15_Minuten an geeigneter Stelle und in annehmbarer Form zur Diskussion gestellt. In der Sache kann man Eingangskontrolle sogar recht geben, soweit ich Kriddl verstehe (er vertritt, so meine Interpretation, die Ansicht, wenn man davon ausgehen kann, dass ein Löschantrag auch nach Ablauf der 15 Minuten zu rechtfertigen wäre, was nicht heisst er wäre gut begründet, dann ist es egal, wann man ihn stellt), ist seine Ansicht widerlegt (man nehme Sobrado (Galicien) der nach 15 Minuten so aussah, wie viele andere Gemeindeartikel auch). Insoweit gehe ich davon aus, dass man mit Eingangskontrolle, wie auch anderen, vernünftig über die Sache diskutieren kann, wenn man das mal in Ruhe angeht. Was die Zahl der 15-Minuten-Sünder angeht, die Hälfte der Anträge (die letztlich unbegründet sind, da die Artikel behalten wurden) kommen von einer recht kleinen Gruppe mit wechselnden Mitgliedern. Wünschenswert wäre es da, wenn man dort besonders neue Benutzer gleich zu Anfang mal vernünftig anspricht, damit der Nachwuchs ausbleibt. Leider fehlt es dafür etwas an Handwerkszeug. Wenn dort jemand Ideen hat, WD:Löschregeln wäre der geeignete Ort. --94.222.152.204 01:49, 31. Mär. 2010 (CEST)

IP-Beitrag aus der Range des Antragstellers

Das Schiedsgericht kann gemäß dem Meinungsbild nicht tätig werden, wo es keine Probleme gibt. Probleme kann es in der Wikipedia aber nur geben, wenn Benutzer in einer Frage nicht einig sind. Theoretisch gibt es dann immer die Möglichkeit, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen, der zwischen den beteiligten Benutzern vermitteln soll. In der Folge wäre es immer unzulässig, das Schiedsgericht anzurufen, bevor es einen Vermittlungsausschuss gab. Wenn du (Kriddl) das so siehst, oder du einen Fehler in dieser Argumentation siehst, bitte ich dich, das auch so zu sagen. Ansonsten wäre die Frage, warum es konkret in diesem Fall Anlass gegeben hat, zunächst zu versuchen, die Frage über einen VA zu klären; dann wäre meine Bitte, eben diesen Anlass darzustellen. Der Logik von Anka nach wäre ja auch ein Vermittlungsausschuss hier nicht geboten, da es keinen unmittelbaren Konflikt zwischen dir und mir gibt und es so nichts zwischen uns beiden zu vermitteln geben würde (was ich nicht so sehe).

Du hast dich nicht, soweit mir bekannt, irgendwie selbstkritisch, diskussionsbereit, oder in der Sache angreifbar geäussert, so dass man dich auf Irrtümer hätte hinweisen können, oder darstellen, warum man, auf Grundlage deiner eigenen Überlegungen, selbst zu anderen Schlüssen kommt; und auf die Bitte, die Sache auf der Diskussionsseite der Löschregeln zu diskutieren, bist du nicht eingegangen, bzw. hast dich dort weit am Thema vorbei polemisch geäussert. Wenn man dich um die Einhaltung der Regel bittet, und du mit der Überlegung antwortest, dann nur noch Schnelllöschanträge zu stellen, also das Gegenteil vom gewünschten zu tun, oder auf Susi Suppenbring verweist, dient das nur dazu, eine Diskussion abzuwürgen. Auch hier willst du in der Sache ja nichts sagen.

Mit dem Minimalkonsens, zumindest die 15-Minuten-Regel einzuhalten, obwohl du dich auch an andere Aspekte der Löschregeln nicht hälst, wie Autoren anzusprechen, bin ich bereits an dich herangetreten; da hätten wir uns schlecht unterhalb der Forderung auf beispielsweise 7,5 Minuten einigen können, zumal es das Angebot gab, an Hilfsmitteln, die es erleichtern würden, regelgerechte Anträge zu stellen, ohne dass es dabei für dich zu nennenswertem Mehraufwand kommt, mitzuarbeiten. Da zu dem Schluss zu kommen, ich wäre nicht weit genug auf dich zugegangen, ich hätte also mehr tun müssen, speziell dich persönlich von der Einhaltung von Regeln zu überzeugen, aufgrund derer du selbst Benutzer sperrst, ist wenig überzeugend. Aber das habe ich auch oben schon gesagt, ich denke, in dem Punkt habe ich nichts mehr zu ergänzen. --94.222.142.167 12:33, 2. Apr. 2010 (CEST)

Ich habe diesen Beitrag auf der Vorderseite entfernt und den Benutzer auf seiner Diskussionsseite angesprochen. Da die Seite jetzt nicht mehr existiert, im Folgenden zur Dokumentation der Inhalt meiner Ansprache und die Reaktion des Benutzers. --Anka Wau! 13:52, 3. Apr. 2010 (CEST)

(Beginn Kopie Diskussionsseite)
Wenn Du der Antragsteller der SG-Anfrage bist, melde Dich bitte mit einem Zweckaccount an. Wir können unmöglich alle Äußerungen aus Deiner IP-Range als Deine Äußerungen akzeptieren. Solange Du unter ein und derselben IP editiert hast, war das akzeptabel. Anka Wau! 12:40, 2. Apr. 2010 (CEST)

Das ist nachvollziehbar. Mir hier einen Zweckaccount zuzulegen, würde natürlich dazu führen, dass ich später nicht mehr verneinen kann, hier einen Account (gehabt) zu haben, und müsste im Zweifel auf die Anfrage hier verweisen, um den Account zu erklären, wo du und blunt. ja überdeutlich den Verdacht geäussert haben, ich hätte möglicherweise noch mehr Accounts. Insofern werde ich mich dann nicht weiter äussern, so es nicht unbedingt nötig scheint. --94.222.142.167 13:02, 2. Apr. 2010 (CEST)
Ein Hinweis auf der Antragseite über den verschobenen Beitrag wäre natürlich schön gewesen; wenn auch ein Hinweis darauf dort unzulässig ist, müsste man auch jeden Beitrag von einem Zweckaccount von mir dort entfernen, da ja nicht klar ist, dass der Account mir zuzuordnen ist. --94.222.142.167 13:08, 2. Apr. 2010 (CEST)

(Ende Kopie Diskussionsseite)


Anträge von Anonym

Mag ja sein, daß solche Anträge vorgesehen sein mögen. Ich für meinen Teil finde das absolut nicht zielführend. Wer angeklagt wird, hat ein Recht darauf zu wissen von wem. Wenigstens ein Nick muß man doch zuordnen können. Undzwar kein Wegwerfnick. Sonst passiert das wie hier - in meinen Augen ein Mißbrauch des SG durch Jemanden, der wohl seinen Nick nicht beschädigen möchte. Denn ausgerechnet Kriddl raus zu greifen ist absurd. Man kann wie bei allen aktiven mitarbeitern über die ein oder andere Sache anderer Meinung sein. Aber gerade in der Löschhölle fällt Kriddl durch Sachlichkeit und Objektivität auf. Ich sehe hier nur wikipediapolitische Ziele, die verfolgt werden sollen. Marcus Cyron 01:43, 5. Apr. 2010 (CEST)

Entsprechende Regelungen wurden hier zwar mehrfach diskutiert, aber nie beschlossen. Anka Wau! 11:44, 5. Apr. 2010 (CEST)
Ja, darum muß man es einfach immer wieder ansprechen, bis es mal zu einem Ergebnis kommt. Wer hier in einer Beklagbaren inkarnation auftritt, sei es wirklich unter Klarnamen und damit realer Existenz oder auch nur unter einem (sperrbaren) Nick, hat das Recht bitteschön von einem fassbaren Ankläger mit den man sich auch real auseinandersetzen kann, beschuldigt zu werden. Es funktioniert einfach nicht, Allen Alles recht machen zu wollen. Dann können IPs eben keine SG-Anträge stellen. Im echten Leben braucht es auch reale Ankläger. Anonyme Anzeigen haben immer einen Beigeschmack. Marcus Cyron 15:38, 5. Apr. 2010 (CEST)
Und dieser Beigeschmack hat einen Namen, die anonyme Denunziation. Volle Zustimmung zu Marcus. --Schlesinger schreib! 18:49, 5. Apr. 2010 (CEST)
Nö, Denunziation ist das hier wohl nicht. Einerseits blühen die regelwidrigen Löschanträge ja nicht im Verborgenen und andererseits ist es keineswegs sicher, dass der Anfragesteller auch angemeldet mitarbeitet. -- Hans Koberger 19:18, 5. Apr. 2010 (CEST)

Ehrlich gesagt gibt es durchaus Hinweise, dass der Antragsteller mal unter einem Benutzernamen mitgearbeitet hatte. Die Meldungen auf meiner Diskussionsseite durch IPs z.B. erfolgte kurz nach der Sperrung eines Benutzers, der zum Zeitpunkt der Sperre auch gerade einen derartigen Feldzug führte. Geschmäckle ist daher durchaus da. Allerdings halte ich persönlich nichts davon IPs vom SG auszusperren, weshalb ich das im Verfahren nicht aufs Tapet gebracht habe.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 14:28, 6. Apr. 2010 (CEST)