Wikiup:Schiedsgericht/Anfragen/Meinungsbild Diderot-Club-II

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Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

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Benutzer:Liberaler Humanist (Antragsteller) -Liberaler Humanist 12:25, 11. Feb. 2012 (CET)
Benutzer:Matthiasb Auf seiner Diskussion
Alle anderen Interessenten mögen sich selbst eintragen

Problemschilderungen

Service: Wikipedia:Meinungsbilder/Diderot-Club II, -jkb- 15:22, 11. Feb. 2012 (CET)


Benutzer:Liberaler Humanist (Problemschilderungen)

Matthiasb hat eine Abstimmung, die als Meinungsbild bezeichnet wird vorgelegt. Bei dieser bestehen die folgenden Probleme:

  1. In den Meinungsbildern zum Thema Löschungen wurde stets über Löschungen durch Administratoren abgestimmt. Ein Meinungsbild zur Löschung einer Seite ist nicht legitimiert, es ist daher auch kein gültiges Verfahren zu diesem Zweck.
  2. Da die Löschung von Seiten durch Meinungsbilder nicht reglementiert ist gibt es keine legitimierten Regeln zu diesem Verfahren. Zur Festsetzung von Regeln hätte vor der Anwendung dieser Praxis ein Meinungsbild abgehalten werden müssen. Die in diesem MB angeführten Regeln wurden von einem Benutzer in Eigenregie erarbeitet. Sie sind somit nicht gültig, da Regeln letzlich durch die Community legitimiert werden müssen.
  3. Es ist Konsens, dass der BNS fast uneingeschränkt genutzt werden darf. Kann dieses Benutzergrundrecht durch eine Abstimmung indirekt abgeschafft werden?
  4. Der Initiator ist der Ansicht, dass eine Mehrheit von 55% ausreichen würde. Wikipedia:Meinungsbilder/Regelungen gibt an: Bei grundlegenden organisatorischen Fragen – z. B. betreffend Administration, Benutzersperren, Wahlverfahren – sowie Abstimmungen zu bereits behandelten Themen (mit per Meinungsbild gefassten Beschlüssen) kann eine Zweidrittelmehrheit notwendig sein. Da es sich alleine schon bei der Einführung eines neuen Löschverfahrens um eine grundlegende Entscheidung handelt wäre hier eine 2/3-Mehrheit erforderlich.
  5. Bei einem BSV oder einem Deadmin-Verfahren hat der betreffende Benutzer ein Recht auf Stellungnahme. Hätte dies dem Inhaber des DC II nicht im vorhinein samt der üblichen Frist eingeräumt werden müssen?
  6. Ist es legitim, dass die Unterstützer des Verfahrens die Gegner an einer Darstellung ihres Standpunktes hindern, die Kontra-Argumente kontrollieren und selbst die Entfernung von unbelegten Anschuldigungen aus den Pro-Argumenten verhindern? Müssten im Sinne einer Gleichberechtigung die Verfahrensgegner nicht dieselben Möglichkeiten zur Darstellung ihres Standpunktes haben?

Da dieses Meinungsbild auf indirektem Wege zahlreiche Grundsätze außer Kraft zu setzen versucht sehe Ich die nötige Entscheidungskompetenz insbesondere zur Klärung der unklaren Formalien nur beim Schiedsgericht.

Bisherige Lösungsversuche

Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Benutzer:Liberaler Humanist (Lösungsvorschläge)

  • Ich beantrage, dass das Meinungsbild bis zur Klärung der unklaren Formalien durch das SG angehalten wird.
  • Des weiteren beantrage Ich, dass das Schiedsgericht folgende Vorgaben festsetzen möge:
  1. Die Löschung einer Seite ist nach derzeitigem Stand nicht durch ein Meinungsbild durchführbar.
  2. Um eine solche Praxis zu erlauben müsste zunächst ein Meinungbild zur Klärung der Formalien durchgeführt werden.
  3. Die Prozenthürde zur Löschung einer Seite würde bei 2/3 liegen.
  4. Regeln für ein Verfahren, die von einem einzelnen Benutzer erfunden werden sind nicht gültig.
  5. Der Initiator eines Meinungsbildes ist nicht dazu berechtigt, Änderungen am MB-Text anderer Benutzer pauschal zu entfernen, vor allem ist er nicht dazu berechtigt, die Gegner des Antrages an die Darstellung ihres Standpunktes zu verbieten.
  6. Abstimmungen räumen allen Fraktionen die selben Möglichkeiten zur Darstellung ihrer Position ein.

Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Befangenheit

Falls du einen der Schiedsrichter für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Schiedsrichter, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren.

Abstimmung Befangenheit xy

  • Benutzer:Ca$e ist Unterstützer des MB
    • richtig und daher erkläre ich mich natürlich als befangen. ca$e 17:36, 11. Feb. 2012 (CET)

Annahmeentscheidung

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. -- Perrak (Disk) 17:29, 11. Feb. 2012 (CET) Zwar ist das SG nicht allgemein für den Abbruch von MBern zuständig, wie der Kollege Erzbischof richtig feststellt, aber der ganze Streit um die DC-Seite ist in erster Linie doch eine Sache der Kommunikation innerhalb der Community. Insofern ist das SG zumindest für die entsprechenden Teile des Antrages zuständig.
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Fall wird abgelehnt von

  • --Erzbischof 14:29, 11. Feb. 2012 (CET) Zuständigkeit nicht gegeben und siehe die Streichung von Punkt 13 in Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht_Oktober_2007#Was kann das Schiedsgericht bestimmen?
  • -- Hans Koberger 16:06, 11. Feb. 2012 (CET)  Wie schon von Erzbischof verlinkt, kann/darf das Schiedsgericht nicht den Abbruch eines Meinungsbildes bestimmen. Auch die vom Antragsteller beantragte Festsetzung von Vorgaben fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Schiedsgerichts.
  • -jkb- 17:32, 11. Feb. 2012 (CET) In der Anfrage werden keine der Punkte genannt, die eine Zuständigkeit begründen könnten.
  • --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 18:55, 11. Feb. 2012 (CET) Da es dem Anfragenden primär um einen Aufschub/Abbruch des MBs geht ist das SG nicht zuständig.
  • --Krd 21:51, 11. Feb. 2012 (CET) Aus den in der Problemschilderung vorgetragenen Punkten fällt meiner Ansicht nach nur Nr. 6 in den Aufgabenbereich des SG, allerdings hat dazu noch keine umfassende Diskussion stattgefunden, so dass eine letztinstanzliche Entscheidung durch das SG noch nicht benötigt wird. Ob hier ein MB gestartet wurde, dass Mängel aufweist, wird durch Annahme oder Ablehnung des MB geklärt.


Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgericht zu bearbeiten.

  • ins SG-Wiki übertragen --Erzbischof 13:43, 11. Feb. 2012 (CET)
  • Der Fall wurde nicht angenommen, da die nötige Anzahl von fünf Schiedsrichtern für die Fallannahme nicht mehr zustande kommen kann. -jkb- 22:48, 11. Feb. 2012 (CET)

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

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