Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Meinungsbild Diderot-Club-II

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Problemschilderung - Legitimität

Ich möchte die Problemschilderung ergänzen: Mit dem MB soll außerhalb der bereits bestehenden und auch angewendeten Regeln in den bereits geregelten Bereich (BNR) eingegriffen werden. Darüber kann man diskutieren, schließlich gilt auch WP:IAR und jeder darf alles versuchen.
Allerdings müssten auch sehr triftige Gründe vorgelegt werden, warum die bisherigen Begründungen der Admins auf behalten für eine Einhaltung der Richtlinien in diesem Einzelfall nicht ausreichten (oder in welchen Punkten die Entscheidungen falsch waren) und warum es nicht möglich ist, eine Löschung über den üblichen Weg z.B. LP oder neuer LA, herbeizuführen, obwohl dies regelgerecht wäre. Diese sind nicht geliefert worden, wesegen man davon ausgehen muss, dass per Mehrheitsbeschluss etwas durchgesetzt werden soll, was tatsächlich nicht regelkonform wäre.
Es gibt außerdem natürlich eine Vielzahl von theoretischer Aspekte, warum ein Verzicht auf das Willkürverbot selbst für uns Wikifanten nicht zielführend ist, genauso wie es nicht sinnvoll sondern obstruktiv ist, gegen mehrheitlich beschlossene Richtlinien bzw Konventionen im Einzelfall per Abstimmung durch einen Teil der Community zu verstoßen; ich verzichte hier erstmal darauf.
Wesentlich konstruktiver wäre hier, anstatt die in den Augen des Initiators offenbar unzulänglichen Regeln zu umgehen, diese weiterzuentwickeln.
Gruß, Fuß. --Brummfuss - Autorengilde № 1 14:30, 11. Feb. 2012 (CET)

Befangenheiten

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  • Ich spreche dem gesamten Schiedsgericht sowohl generell als auch speziell in dieser Frage das Misstrauen aus. --Björn 13:01, 11. Feb. 2012 (CET)
Wenn Du dem SG generell misstraust, ist das Dein gutes Recht. Das ist allerdings nicht geeignet, eine Befangenheit im Einzelfall zu begründen. Hinkender Vergleich: Wenn Du der österreichischen Justiz generell misstraust, wirst Du damit auch nicht erfolgreich einen Richter als befangen ablehnen können. -- Perrak (Disk) 17:33, 11. Feb. 2012 (CET)
Hallo Björn. Das Verfahren zur Befangeheitsfeststellung ist hier kurz und hier etwas länger erklärt. Wenn du nicht nur deine entsprechende Meinung äußern, sondern einen Befangenheitsantrag stellen willst (dein Edit ist für mich diesebezüglich nicht eindeutig), ggf. auch gegen jeden der 10 SG-Mitglieder, kannst du entsprechend verfahren. Bei gegenwärtigen Stand müssten übrigens nur zwei weitere SG-Mitglieder noch den Fall ablehnen oder sich selbst für befangen erklären, um eine Antragsannahme zu verunmöglichen. Beste Grüße, ca$e 18:14, 11. Feb. 2012 (CET)