Wikiup:Schiedsgericht/Anfragen/Theoriefindung im Artikel Osteopathie
Der Fall ist abgeschlossen.
Beteiligte Benutzer
Benutzer | benachrichtigt? |
---|---|
Benutzer:Aermes | (Antragsteller) |
Benutzer:Nina | Ja! |
Benutzer:Cestoda | Ja! |
Problemschilderungen
Hier sollte jeder beteiligte Benutzer das Problem aus seiner Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligter beachte bitte:
- Halte dich Bitte an die Regeln der Wikiquette.
- Untermauere alle Anschuldigungen und Behauptungen mit Diff-Links. Achte darauf, nicht nur auf vorherige Diskussionen zu verlinken, sondern diese auch kurz zusammenzufassen, so dass außer der Antragsseite keine andere Lektüre nötig wird.
- Sensible Daten und Auskünfte können auch an die Mailingliste des Schiedsgerichts (
arbcomde-l (ät) lists (Punkt) wikimedia (Punkt) org
) gesendet werden, die von allen Mitgliedern gelesen wird. - Jeder, der sich in diesem Abschnitt äußert, gilt automatisch als am Konflikt beteiligter Benutzer und kann in die Entscheidung des Schiedsgerichts mitaufgenommen werden.
- Füge Kommentare zu den Darstellungen anderer Benutzer nur innerhalb deines eigenen Abschnitts hinzu. Beachte dabei aber, dass die Problemschilderungen nicht als Diskussionsgelegenheit dienen.
- Vergiss nicht, deinen Beitrag zu unterschreiben.
Benutzer:Aermes
Grund für die Anfrage an das Schiedsgericht
- Wiederholter Verstoß gegen einen der Grundsätze von Wikipedia.
- Unter Keine Theoriefindung wird gefordert: Grundsätzlich beruhen Artikel in der Wikipedia auf überprüfbaren Aussagen. Überprüfbar ist, was mithilfe von verlässlichen Informationsquellen belegt werden kann.
- Es gab bereits eine offizielle Dritte Meinung
- Es gab einen Vermittlungsausschuss
Problem - Fragestellung
Müssen auch in einer veröffentlichten Quelle Belege genannt werden um als Referenz für einen Wikipediaartikel herangezogen werden zu können? Vor allem dann, wenn diese Aussage sonst nirgends zu finden ist? Wird hier im Artikel Theoriefindung praktiziert, indem an einer im Endeffekt unbelegten Aussage festgehalten wird?
Falldarstellung
Im Artikel Osteopathie steht in der Einleitung folgender Satz: Die Behauptung, mit der manipulativen Behebung von „Fehlstellungen“ der Wirbelgelenke verschiedenste von diesen „Fehlstellungen“ verursachte Krankheiten heilen zu können, widerspricht allen im 20. und 21. Jahrhundert erkannten Fakten über die Anatomie, Physiologie und Pathologie des menschlichen Organismus.
- "Belegt" wird diese Aussage angeblich durch einen veröffentlichten Artikel von Max Geiser. Darin schreibt er auf Seite 758: Die von Andrew Taylor Still 1876 erfundene Osteopathie und die vom Spezereihändler und Magnetheiler E. Palmer nachgeahmte Chiropraktik behaupteten, mit der manipulativen Behebung von «Fehlstellungen» der Wirbelgelenke verschiedenste von diesen «Fehlstellungen» verursachte Krankheiten heilen zu können.
- Er erbringt dabei keinen Beleg für die Aussage (dass Das Ziel der Osteopathie darin bestünde "Fehlstellungen" von Wirbeln zu korrigieren, weil die Fehlstellungen Krankheiten verursachen würden), dass A. T. Still dies tatsächlich behauptete, dass eine Osteopathieorganisation dies heute oder früher behauptet hat, oder dass dies in einem osteopathischen Lehrbuch behauptet wird oder wurde.
- Indirekt beruft er sich eventuell (mit gutem Willen so zu interpretieren) auf 2 Gutachten aus dem Jahr 1936 und 1937, da er diese zuvor erwähnt. Diese Gutachten hat er 1993 in einem von ihm selbst veröffentlichten Artikel[Geiser M. Die vergessenen Gutachten über die Chiropraktik. Schweiz Rundschau Med (Praxis)1993;82:875-9.], beschrieben und auf diesen Artikel beruft er sich auch als "Quelle" für die Behauptung: In zwei von namhaften Zürcher und Berner Klinikern verfassten Gutachten [18] wurden die Osteopathie und Chiropraktik als Irrlehren entlarvt.
- Diese Gutachten, der Name des Artikels legt es bereits nahe, beschäftigten sich ausschließlich mit der Chiropraktik. Max Geiser schreibt jedoch in der Einleitung zu diesem Artikel auf Seite 875 Absatz 2: A.T. Still....entwickelte er eine Theorie, wonach alle Krankheiten als Folge von Fehlstellungen der Gelenke der Wirbelsäule mit Druck auf die Arterien verursacht werden. Er belegt diese Behauptung auch hier nicht. Der Artikel liegt mir vor und kann vorerst hier eingesehen werden.
Diskussionsverlauf
Bei der Diskussion bildeten sich zwei Lager:
- Die einen, die behaupten, wir haben einen Beleg, damit EOD.
- Dazu zählen unter anderem die Benutzer
- Nina (Sichterin, Administratorin) - Der Autor konstatiert doch nur, was eh bekannt ist. Der Artikel ist eine schöne Zusammenfassung über die Irrationalitäten der Vertreter der Alternativmedizin. -- Nina 23:02, 12. Feb. 2009 (CET) [1]
- Mesenchym (Ganz sicher muß eine gut belegte Stelle, die völlig richtig ist, nicht entfernt werden. --Mesenchym 21:27, 15. Okt. 2009 (CEST)[2]
- Cestoda [3]
- Accipiter Kommentar als Sichter
Es gibt eine Zwischengruppe von Befürwortern der Aussage, die aber die schwache Belegsituation erkannt haben:
- Benutzer Cu Faoil [4]
- Benutzer THWZ (letzter Absatz)
- Eine zweite Benutzergruppe, die sagt
- es gibt keine Belege (irgendwelcher Art) dafür, dass in der Osteopathie Fehlstellungen von Wirbeln behandelt werden um Krankheiten zu heilen. Auch die genannte Quelle (Max Geiser )belegt die Behauptung nicht. Es wird der Osteopathie etwas in den Mund gelegt, was sie nicht behauptet.
- dazu zählen
- die Dritte Meinung [5]
- Redlinux [12]
- MBq [13]
Warum Nina und Cestoda als Ansprechpartner?
Nach meiner Zusammenfassung der Diskussion [14] habe ich den Satz entfernt. Sichter Nina hat die Löschung völlig unkommentiert revertiert [15].
Cestoda setzt sich besonders für den Satz ein.
Benutzer:Nina
Benutzer:Cestoda
Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache
Trage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast.
- ...
Annahmeentscheidung
Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.
Fall wird angenommen von
- --Hubertl 21:11, 10. Jan. 2010 (CET) - siehe Kriddl
- --Alles Gute wünscht Kriddl Posteingangskörbchen 20:08, 14. Jan. 2010 (CET) Begründung: Es geht hier um einen Konflikt zwischen Benutzern um die Auslegung -sogar ziemlich zentraler- Richtlinien. Da ist das SG gefordert und zuständig.
- -- Gustavf (Frage / Info) 22:21, 14. Jan. 2010 (CET) Es ist eine kommunikarive Auseinandersetzung auch um Wikipedia-Grundsätze erkennbar. Inhaltlics- und Quellenarbeit lassen sich voneinander trennen. Andere Ansätze zur Konfliktlösung wurden genutzt.
- Marcela 16:45, 15. Jan. 2010 (CET) Auseinandersetzung zwischen Autoren, dies kann von inhaltlichen Problemen getrennt betrachtet weden.
- --Pjacobi 02:16, 16. Jan. 2010 (CET) Zur Klärung ob der Antragssteller WP:Q richtig auslegt oder nicht.
- .
Fall wird abgelehnt von
- -- blunt. 07:51, 29. Dez. 2009 (CET) Bei dem vorgelegten Fall handelt es sich primär um ein inhaltliches Problem. Das SG kann keine Literatur bewerten oder Kriterien zur Bewertung entwickeln.
- --Janneman 17:49, 30. Dez. 2009 (CET) dito, Eindruck bekräftigt durch die Antwort auf meine Frage.
Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien
Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?
Benutzer:Aermes
- Wenn Sekundärliteratur unbegründete und unbelegte Aussagen macht ist dies ebenfalls Theoriefindung. Deshalb bin ich für eine Entfernung der Aussage aus dem Artikel.
- Benutzer Nina muss sich in Zukunft ebenfalls angewöhnen beim Thema Alternativmedizin rational zu belegen.
- ...
Benutzer:Nina
- ...
- ...
- ...
Benutzer:Cestoda
Stellungnahme im Namen der Redaktion Medizin
Ich bitte um Beachtung meiner Stellungnahme zu diesem SG-Antrag auf der Diskussionsseite. -- Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 15:10, 13. Mär. 2010 (CET)
Diskussion des Falls
Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.
Frage an den Aermes
- In welcher Form glaubst du, dass das Schiedsgericht in diesem Fall tätig werden könnte, ohne eine inhaltliche Bewertung des Falles oder des strittigen Belegs vorzunehmen (was es nicht darf)? --Janneman 16:11, 28. Dez. 2009 (CET)
- Das Schiedsgericht kann
- feststellen, ob auch in veröffentlichter Sekundärliteratur, eine Belegpflicht für alleinstehende Behauptungen, besteht. Sonst wird die Behauptung zur Unterstellung.
- feststellen, ob auch Sekundärliteratur Theoriefindung (Grundsatz bei Wikipedia ist keine Theoriefindung) betreiben kann, wenn Behauptungen nicht belegt werden.
- feststellen, ob der Autor Max Geiser seiner Belegpflicht (bei der umstrittenen Aussage) nachgekommen ist.
- feststellen, ob die betreffende Behauptung formal gegen den Wikipediagrundsatz, keine Theoriefindung, verstößt.
- Das Schiedsgericht kann
- --Aermes 21:19, 28. Dez. 2009 (CET)
Antwort von Aermes
- Wenn es eine Aufgabe des Schiedsgerichts ist Verstöße gegen die [16] Grundsätze von Wikipedia zu verhindern und ein Grundsatz lautet, keine Theoriefindung, und Kennzeichen von Theoriefindung ist, dass Behauptungen aufgestellt werden, die nicht belegt sind, dann darf das Schiedsgericht die Ärmel hochkrempeln und prüfen ob eine Behauptung belegt ist.
- Als Hilfe:
- In diesem Fall gibt es einen Beleg dafür, dass der Autor xyz behauptet, dass abc behauptet hätte. Dann müsste in der Einleitung stehen ... Autor xyz behauptet, dass abc, behauptet... .
- Im Artikel steht aber dass abc behaupten würde, dass.... Dafür gibt es aber keinen Beleg. Das Schiedsgericht könnte also feststellen, dass es für die Behauptung, dass abc behauptet hatte, keinen Beleg gibt. Damit wäre dem Satz die Grundlage entzogen. Dies zu evaluieren erfordert aber, dass sich die Schiedsgerichtsmitglieder mit den Quellen beschäftigen.--Aermes 14:20, 29. Dez. 2009 (CET)
Frage an blunt
- Kennst du dies(Belege), dies (wofür ist das Schiedsgericht zuständig) und dies (Theoriefindung)? --Aermes 09:59, 29. Dez. 2009 (CET)
- Ja, das kenne ich sehr gut.
- „Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden.“ Das Schiedsgericht ist nicht dafür bestimmt eine konkrete Quellen zu bewerten oder Kriterien zur Bewertung von Quellen zu erstellen. Auf diese beiden Punkte läuft deine Anfrage hinaus. Du hast das nochmal explizit durch deine Antwort auf Jannemanns Frage klargestellt. Wir können nicht bestimmen, ob die, die behaupten einen Beleg zu haben, im Recht sind oder nicht oder ob Max Geisner richtig gearbeitet hat. Keiner im SG ist Experte im Thema Osteopathie und kann das sachlich richtig beurteilen.
- Tut mir leid, aber eine solche inhaltliche Schiedsstelle gibt es in Wikipedia nicht. Dem SG wurde das Instrument des Expertengremiums zur Klärung inhaltlicher Konflikte durch das Zweite Meinungsbild entzogen. … blunt. 10:46, 29. Dez. 2009 (CET)
- Wikipedia:Grundsätze:Belege:
- Punkt 1: Artikel sollen nur überprüfbare Informationen aus zuverlässigen Quellen enthalten.
- Punkt 3:Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.
- In dem strittigen Fall gibt es gar keinen Beleg. Damit ist die Fragestellung nicht inhaltlich sondern formal. Gäbe es auch nur irgendeinen Beleg für die Behauptung, die Max Geiser aufstellt, wäre die Situation anders.--Aermes 11:57, 29. Dez. 2009 (CET)
- Du stellst einen inhaltliche Bewertung der Arbeit von Max Geisner (wer auch immer das ist) an. Ich werde Max Geisner nicht bewerten. Das steht mir nicht zu und ich bin dazu wegen fehlenden Sachkenntnissen auch nicht in der Lage. Insgesamt sind das inhaltliche Aspekte und Bewertungen, die das SG nicht vornehmen kann. Ob eine konkrete Quelle zuverlässig ist oder nicht, ist ebenfalls eine inhaltliche Frage. Vielleicht sehen die anderen SGM das anders. … blunt. 12:07, 29. Dez. 2009 (CET)
- Im zweiten Meinungsbild steht: Das SG ist zuständig für wiederholte Verstöße gegen die Wikipediagrundsätze (...Theoriefindung...) und Ziel des Schiedsverfahrens ist die Lösung eines konkreten Konflikts. Dabei steht im Vordergrund, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können. Das Schiedsgericht ist frei in der Wahl der Mittel, um diese Lösung zu erreichen, solange sie mit den Grundprinzipien der Wikipedia übereinstimmen..--Aermes 00:30, 30. Dez. 2009 (CET)
- Bitte auf die Chronologie achten und nicht wild rein schreiben.
- Nach dem von dir zitierten Absatz stehen die Möglichkeiten des SG. Überprüfung von Literatur ist nicht dabei. Generell gilt, dass wir nicht für inhaltliche Konflikte zuständig sind und das ist festgeschrieben ohne Ausnahme. … blunt. 00:46, 30. Dez. 2009 (CET)
- Wodurch würdest du einen Verstoß gegen den Grundsatz, keine Theoriefindung, erkennen (damit beschäftigt sich ja das SG) ?--Aermes 01:16, 30. Dez. 2009 (CET)
- Im zweiten Meinungsbild steht: Das SG ist zuständig für wiederholte Verstöße gegen die Wikipediagrundsätze (...Theoriefindung...) und Ziel des Schiedsverfahrens ist die Lösung eines konkreten Konflikts. Dabei steht im Vordergrund, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können. Das Schiedsgericht ist frei in der Wahl der Mittel, um diese Lösung zu erreichen, solange sie mit den Grundprinzipien der Wikipedia übereinstimmen..--Aermes 00:30, 30. Dez. 2009 (CET)
Da ich noch keine Antwort auf meine Frage bekommen konnte, wiederhole ich sie noch einmal, da sie nicht rhetorisch gemeint war. Ich möchte verstehen, was der Unterschied zwischen formal (meine Meinung) und inhaltlich (Meinung von blunt und Jannemann) ist. Helfen könnte ein Beispiel, frei erfunden, anhand dessen blunt, Janneman oder eine andere Person mir erklären, wann sich das Schiedsgericht, mit dem Thema Verstoß gegen den Wikipediagrundsatz - keine Theoriefindung beschäftigen würde.
Ich gebe zu, dass meiner bisherigen Meinung nach ohne die grundsätzliche Überprüfung, ob eine Aussage belegt ist, gar keine Beschäftigung des Schiedsgerichts mit dem Thema Theoriefindung möglich ist.
Falls ein exemplarisches Fallbeispiel nicht möglich ist, und das Schiedsgericht sich trotzdem nicht mit dem Fall beschäftigen möchte, sollte eigentlich, auch um spätere Wiederholungen zu vermeiden, die Theoriefindung komplett entfernt werden. --Aermes 13:47, 2. Jan. 2010 (CET)
- Es heißt wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze – ein einziges Mal würde auch schon formal nicht ausreichen.
- Alle Anfragen, deren möglicher Schiedsspruch unmittelbar zu einer Neu-Definition des Inhalts genau eines Artikels führen, sind inhaltlich. Ein Fall in dem der wiederholte und vorsätzliche Verstoß gegen TF zu einer möglichen SG-Anfrage führen kann wäre, wenn ein Benutzer in eine Menge Artikel Ergebnisse seiner eigenen Forschung mit Verweis auf sich oder eigene nicht veröffentlichte Studien einbringt. Die Bewertung von Quellen ist selten formal, sondern meist rein inhaltlich. So ist es auch in diesem Fall. Du willst ja explizit, dass wir feststellen, ob der Autor Max Geiser seiner Belegpflicht (bei der umstrittenen Aussage) nachgekommen ist und ob die betreffende Behauptung formal gegen den Wikipediagrundsatz, keine Theoriefindung, verstößt. Das sind beides rein inhaltliche Fragestellungen, die man nicht an einem Beleg hinter einem Satz fest machen kann, denn auch die Quelle von Geiser müsste dann geprüft werden und deren Quelle auch usw. … blunt. 14:24, 2. Jan. 2010 (CET)
- Das Adjektiv wiederholt ist sicher erfüllt, sowohl von Nina als auch Cestoda.
- Ebenso der Begriff vorsätzlich. Ansonsten würde auf die von mir mehrfach gestellt Frage einmal eine klare Antwort gegeben werden und jede Diskussion wäre ab sofort überflüssig.
- Jüngste Zitate:
- Hilf mir bitte: Wo und durch welches Zitat ist die Aussage des angesehenen Wissenschaftlers ,Die von Andrew Taylor Still 1876 erfundene Osteopathie .......behauptete(), mit der manipulativen Behebung von «Fehlstellungen» der Wirbelgelenke verschiedenste von diesen «Fehlstellungen» verursachte Krankheiten heilen zu können., belegt??!
- Ebenso der Begriff vorsätzlich. Ansonsten würde auf die von mir mehrfach gestellt Frage einmal eine klare Antwort gegeben werden und jede Diskussion wäre ab sofort überflüssig.
- und später
- Ich wiederhole meine Frage an dich. Wo und durch welches Zitat ist die Aussage des angesehenen Wissenschaftlers ,Die von Andrew Taylor Still 1876 erfundene Osteopathie .......behauptete(), mit der manipulativen Behebung von «Fehlstellungen» der Wirbelgelenke verschiedenste von diesen «Fehlstellungen» verursachte Krankheiten heilen zu können, belegt?
- Ich würde mich freuen wenn diese endlose Diskussion durch einen einzigen einfachen Beleg beendet werden könnte. Da behauptet wird, dass jemand etwas behaupte, müsste es halt ein Zitat sein. Das ist alles. Dies sollte eigentlich ein Leichtes sein für Nina und Cestoda. Am besten sollten sie es hier beim Schiedsgericht hinterlegen. Dann wäre EOD.
- Zur Wiederholung meine Fragestellung an das Schiedsgericht:
- Müssen auch in einer veröffentlichten Quelle Belege genannt werden um als Referenz für einen Wikipediaartikel herangezogen werden zu können? Vor allem dann, wenn diese Aussage sonst nirgends zu finden ist? Wird hier im Artikel Theoriefindung praktiziert, indem an einer im Endeffekt unbelegten Aussage festgehalten wird? --Aermes 15:07, 2. Jan. 2010 (CET)
- Nachtrag: Woher weisst du, dass der Benutzer sich mit sich selbst belegt? Nur dadurch, dass du anfängst den Beleg zu lesen. Der Übergang zu dem Fall hier ist meiner Meinung nach fließend. --Aermes 15:17, 2. Jan. 2010 (CET)
- "Belege".
- Dass in diesem Fall eine derartig verschachtelte Belegsituation vorhanden ist spricht ja schon alleine Bände (die man nicht an einem Beleg hinter einem Satz fest machen kann, denn auch die Quelle von Geiser müsste dann geprüft werden und deren Quelle auch usw. …).
- Punkt 2 unter Belege: Strittige Angaben und Zitate sind mit Quellenangaben zu belegen: Im Normalfall ein Klick und aus.
- Punkt 1 unter Belege: Überprüfbare Belege: Im Normalfall ein Klick und fertig.
- Punkt 3 : In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.: Wenn bis auf 1 Benutzer(Cestoda) und 1 Sichter (Nina diskutiert nicht mit) alle aktuellen Benutzer der letzten 2 Wochen erkannt haben, dass es kein Zitat aus einer Primärquelle gibt, dann wird dieser Fall (Theoriefindung) zum Fall Cestoda und Nina: wenn nicht noch ein Zitat als Beleg beigebracht wird. Gruß--Aermes 15:36, 2. Jan. 2010 (CET)
- Du wirst sicher niemand überzeugen, wenn du mich aus dem Zusammenhang gerissen zitierst (vulgo: manipulierst). Vor dem Zitat im Belege-Abschnitt gehört noch der Teil „Das sind beides rein inhaltliche Fragestellungen,…“. Benutzerrechtegruppen haben in einem inhaltlichen Konflikt keinerlei Relevanz (Zumal du diese auch noch falsch zuordnest). Die Meinung jedes Benutzers zählt da gleich viel.
- Aber, wie mehrfach gesagt: Das ist alles inhaltlich. Bitte verstehe, dass ich die Diskussion zwischen uns jetzt beende. Ich habe mehr als ausreichend versucht dir darzulegen, warum das eine inhaltliche Frage ist und komme fast zu dem Schluss, dass du das nicht verstehen willst. … blunt. 16:08, 2. Jan. 2010 (CET)
- "Belege".
- Mein letztes Zitat aus dem Kapitel Belege: Alle nicht-trivialen Aussagen eines Artikels müssen belegt und auf diese Weise nachprüfbar sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um ausgewiesene Fakten und nicht um Theoriefindung handelt.
- Die nicht vorhandene ,einfache Nachprüfbarkeit, ist also kennzeichnend für Theoriefindung. Hier geradezu exemplarisch vorhanden. Du scheust dich zurecht vor dem durchwühlen der angeblichen Belege. Der formal nicht vorhandene Beleg wird versteckt hinter einem Wust von Wörtern. Das ist doch ein klarer Verstoß gegen die nachvollziehbare Belegpflicht bei einer Unterstellung (einem Zitat in diesem Fall).
- Die Diskussion wird empfindlich. Ich wollte dich nicht manipulieren. Um ehrlich zu sein weiss ich auch gar nicht was der erste Satzteil für einen großen Unterschied macht. Du hast aber recht damit, dass ich deine Argumentation tatsächlich nicht nachvollziehen kann. Da du es mir aber auch nicht erklären möchtest, spare ich mir auch viel Zeit. Danke für deine Direktheit. --Aermes 16:23, 2. Jan. 2010 (CET)
Denkanstoss
Ich möchte hier zu bedenken geben, dass beispielsweise Verfassungsschutzberichte (welche hier sogar als Relevanzkriterium gelten) ihre Behauptungen in der Regel auch nicht belegen (man wäre dort ja nicht mehr bei Trost, wenn man z.B. verdeckte Ermittler mit Namen und Berichtsdatum zitieren würde - der Ermittler wäre umgehend verbrannt). Die Anforderung, dass eine Quelle ihre Angaben belegen müssen führt in der Folge dazu, dass die Quelle der Quelle ebenfalls ihre Ergebnisse belegen müsse und so weiter. Irgendwann sind wir dann an dem Punkt wo wir gezwungen wären zu prüfen, ob die Quelle aller Quellen von den Quellen korrekt ausgewertet worden sei (z.B. die "Statistik über das Gewicht von Pudeln in Mitteldeutschland und ihren Einfluss auf die Schneehöhe" auf der die Quellenkette aufbaute). Und genau an dem Punkt beisst sich die Katze in den Schwanz, denn das wäre original research und mithin Theoriefindung.
In der Summe könnte ich so nahezu jede missliebige Quelle torpedieren und die Belegpflicht ad absurdum führen. Inhaltlich würde ich im vorliegenden Fall vorschlagen zu prüfen, ob es sich bei den genannten Behauptungen um eine Mindermeinung handelt, oder ob andere Quellen die Behauptungen stützen. Sollte es die Mindermeinung sein, so kann ja als solche gekennzeichnet und wiedergegeben werden.
Und die Bewertung von Quellen halte ich - analog zu Blunt - für ein rein inhaltliches Problem. Das sollten Fachleute für Medizin bewerten und keine Schiedsrichter. -- WB 13:12, 12. Mär. 2010 (CET)
Bearbeitungsstand
In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgerichts zu bearbeiten.
- Die Ausarbeitung der Entscheidung wird derzeit vorbereitet. Anka Friedrich 23:25, 15. Feb. 2010 (CET)
- Eine vom SG gesetzte Frist zu Äußerungen von Beteiligten (für Cestoda und Nina) ist verstrichen, die Anfragebearbeitung wird fortgesetzt. Pjacobi 19:14, 19. Feb. 2010 (CET)
- Das SG berät derzeit. -- Hans Koberger 10:22, 6. Mär. 2010 (CET)
Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter
Da das SG nicht berechtigt ist letztinstanzlich über die inhaltliche Richtigkeit einer Aussage in einen Artikel zu urteilen und auch nicht über die Qualität einer konkreten Quelle, kann die Frage nur in die Richtung verstanden werden, welche Anforderungen an Belege generell zu stellen sind.
Konkret kommt es auf den in Wikipedia:Belege bereits einleitend vermerkten Zweck der Belegpflicht an: "Die Angabe von Belegen dient dazu, die Nachprüfbarkeit der Information zu gewährleisten.", daher die Forderung nach zuverlässigen Quellen mit einer gewissen Bevorzugung wissenschaftlicher Quellen. Keinesfalls ist es insofern zwingend, dass ein Beleg Fußnoten aufweist und seinerseits rein wissenschaftliche Quellen referenziert. Der konkrete Fall bewegt sich im weitesten Sinne im Feld der Medizin. Dort gibt es genug wissenschaftliche Arbeiten, die auf Methoden basieren, die Wikipedia-intern Originalrecherche sind (z.B. Laboruntersuchungen, Beobachtungen von Patienten in Studien). Wissenschaftliche Quellen werden dabei grundsätzlich lediglich bevorzugt. Zuverlässig können aber auch andere Quellen sein - z.B. anerkannte Presseerzeugnisse, amtliche Bekanntmachungen etc. Inwiefern die jeweiligen Quellen geeignet sind ist jeweils eine inhaltliche Einzelfallfrage, die nicht für jeden Einzelfall durch das SG entschieden werden kann. Allerdings ist zu beachten, dass es im Feld medizinischer Artikel um Fragen geht, die Leben und Gesundheit von Menschen sehr unmittelbar beeinflussen, also auch ebventuelle Risiken dargestellt werden müssen. Es besteht deshalb eine besondere Verantwortung, die sich nicht nur im Warnhinweis am Ende von Artikeln erschöpfen kann. Mit nichtwissenschaftlichen Quellen ist daher besonders vorsichtig und sensibel umzugehen. Allerdings können diese in Anbetracht der Verantwortung vor der Gesundheit durchaus im Einzelfall notwendig sein (z.B. Presseberichte über auf breiter Basis auftretende Komplikationen, auch wenn die Wissenschaft noch keine oder widersprüchliche Studien zur Verfügung hat).
Hier wäre durch die Autoren zunächst zu klären, ob es sich um eine zuverlässige Quelle im oben beschriebenen Sinn handelt; dann, ob diese die behauptete Aussage stützt (=Nachprüfbarkeit der Information) und dann, ob es bessere und zuverlässigere Quellen zur Aussage gibt. Zuletzt noch, ob dieser bessere Beleg (weil z.B. aktuellere und auf neuerem wissenschaftlichen Stand befindliche) die fragliche Aussage nicht sogar widerlegt bzw. relativiert.